Öffnen – Betriebs- und Heizkostenabrechnung

Muster und Vorlage für Betriebs- und Heizkostenabrechnung zur Erstellung und Anpassung – Öffnen im WORD– und PDF-Format


Vorlage: Betriebs- und Heizkostenabrechnung

Angaben zum Vermieter:

Name:
[Vermietername]
Anschrift:
[Vermieteranschrift]
Kontaktdaten:
[Vermieterkontaktdaten]
Steuernummer:
[Vermietersteuernummer]

Angaben zum Mieter:

Name:
[Mietername]
Anschrift:
[Mieteranschrift]
Kontaktdaten:
[Mieterkontaktdaten]

Objekt:

Adresse:
[Objektadresse]
Einheit:
[Einheitsnummer]

Abrechnungszeitraum:

Vom [Startdatum] bis [Enddatum]

Aufschlüsselung der Kosten:

  1. Grundmiete: [Betrag]
  2. Nebenkosten:
    • Wasser: [Betrag]
    • Strom: [Betrag]
    • Gas: [Betrag]
    • Abfallentsorgung: [Betrag]
    • Hausmeisterdienste: [Betrag]
    • Gemeinschaftsantennenanlage: [Betrag]
  3. Heizkosten:
    • Verbrauch: [Betrag]
    • Heizkostenverteiler: [Betrag]
    • Wartungskosten: [Betrag]
  4. Sonstige Kosten: [Betrag]

Zahlungsinformationen:

Der Gesamtbetrag der Betriebs- und Heizkostenabrechnung beläuft sich auf [Gesamtbetrag]. Bitte überweisen Sie den fälligen Betrag bis zum [Zahlungsdatum] auf das folgende Konto:

[Bankverbindung]

Erläuterungen zur Abrechnung:

[Erläuterungen]

Schlussbemerkungen:

Bei Fragen oder Unstimmigkeiten bezüglich dieser Betriebs- und Heizkostenabrechnung setzen Sie sich bitte umgehend mit dem Vermieter in Verbindung.

Datum: [Abrechnungsdatum] [Vermietername] [Mietername]

 

Vorlage und Muster für Betriebs- und Heizkostenabrechnung zur Erstellung und Anpassung im WORD– und PDF-Format



Betriebs- und Heizkostenabrechnung
PDF – WORD Format
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FAQ Betriebs- und Heizkostenabrechnung

Frage 1: Wie schreibst man eine Betriebs- und Heizkostenabrechnung?
Um eine Betriebs- und Heizkostenabrechnung zu schreiben, müssen Sie alle relevanten Kostenpositionen aufführen und diese mit den entsprechenden Verteilerschlüsseln auf die Mieter umlegen. Die Abrechnung sollte transparent und nachvollziehbar sein, damit die Mieter die Kosten nachprüfen können.
Frage 2: Welche Elemente sollten in einer Betriebs- und Heizkostenabrechnung enthalten sein?
Eine Betriebs- und Heizkostenabrechnung sollte folgende Elemente enthalten:
  • Angaben zum Abrechnungszeitraum
  • Aufführung der einzelnen Kostenpositionen
  • Verteilerschlüssel für die Kostenverteilung
  • Ermittlung des Gesamtbetrags der Kosten
  • Auflistung der Vorauszahlungen der Mieter
  • Verrechnung der Vorauszahlungen mit den tatsächlichen Kosten
  • Berechnung der Nachzahlung oder Gutschrift für jeden Mieter
  • Angabe einer Zahlungsfrist
  • Anschrift des Vermieters
Frage 3: Kann der Vermieter die Verteilerschlüssel für die Betriebs- und Heizkosten frei festlegen?
Nein, der Vermieter muss die Verteilerschlüssel nach einem anerkannten, gerechten Maßstab festlegen. In der Regel werden die Kosten nach der Wohnfläche oder nach Personenanzahl im Verhältnis auf die Mieter umgelegt. Beachten Sie, dass die einheitliche Anwendung der Verteilerschlüssel für alle Mieter wichtig ist.
Frage 4: Wie lange hat der Vermieter Zeit, um die Betriebs- und Heizkostenabrechnung an die Mieter zu übermitteln?
Der Vermieter hat gemäß § 556 BGB 12 Monate Zeit, um die Betriebs- und Heizkostenabrechnung für einen Abrechnungszeitraum form- und fristgerecht zu übermitteln. Nach Ablauf dieser Frist kann der Vermieter keine Nachzahlungen mehr verlangen.
Frage 5: Kann der Mieter Einsicht in die Belege der Betriebs- und Heizkostenabrechnung verlangen?
Ja, der Mieter hat das Recht, Einsicht in die Belege der Betriebs- und Heizkostenabrechnung zu verlangen. Der Vermieter muss die entsprechenden Belege vorlegen, um die Richtigkeit der Abrechnung nachzuweisen.
Frage 6: Kann der Mieter der Betriebs- und Heizkostenabrechnung widersprechen?
Ja, der Mieter hat das Recht, der Betriebs- und Heizkostenabrechnung schriftlich zu widersprechen. Der Widerspruch sollte jedoch begründet sein und innerhalb einer angemessenen Frist erfolgen.
Frage 7: Was passiert, wenn der Mieter einer Betriebs- und Heizkostenabrechnung nicht widerspricht?
Wenn der Mieter einer Betriebs- und Heizkostenabrechnung nicht widerspricht, gilt diese als akzeptiert. Der Mieter muss dann etwaige Nachzahlungen leisten oder erhält eine Gutschrift.
Frage 8: Kann der Mieter die Nachzahlung der Betriebs- und Heizkosten in Raten zahlen?
Ja, der Mieter kann mit dem Vermieter eine Ratenzahlung der Nachzahlung der Betriebs- und Heizkosten vereinbaren. Es empfiehlt sich, dies schriftlich festzuhalten und eine angemessene Ratenzahlungsvereinbarung zu treffen.
Frage 9: Wie kann der Mieter die Betriebs- und Heizkostenabrechnung prüfen?
Der Mieter kann die Betriebs- und Heizkostenabrechnung prüfen, indem er die einzelnen Kostenpositionen nachvollzieht und die Berechnungen kontrolliert. Wenn Unstimmigkeiten oder Fehler festgestellt werden, sollte der Mieter dies schriftlich dem Vermieter mitteilen und gegebenenfalls Widerspruch einlegen.
Frage 10: Was passiert, wenn der Vermieter die Betriebs- und Heizkostenabrechnung nicht fristgerecht vorlegt?
Wenn der Vermieter die Betriebs- und Heizkostenabrechnung nicht fristgerecht vorlegt, kann der Mieter unter Umständen die Nachzahlung verweigern. Der Vermieter hat dann keine rechtliche Grundlage, Nachzahlungen einzufordern.