Öffnen – Betriebskostenverordnung

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Vorlage: Betriebskostenverordnung

Vorlage: Betriebskostenverordnung

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Betriebskostenverordnung gilt für Mietverhältnisse über Wohnraum.
  2. Sie regelt die Umlage von Betriebskosten auf die Mieter.

§ 2 Begriffsbestimmungen

Betriebskosten
Betriebskosten sind alle Kosten, die dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten durch das Eigentum oder Erbbaurecht am Grundstück laufend entstehen.
Wohnraum
Wohnraum sind Räume, die zum Wohnen bestimmt sind.

§ 3 Umlagefähige Betriebskosten

  1. Die umlagefähigen Betriebskosten sind in der Anlage zur Betriebskostenverordnung aufgelistet.
  2. Die Kosten für Reparaturen und Instandhaltungen sind nur umlagefähig, wenn sie auf die Mieter umgelegt werden dürfen.

§ 4 Nicht umlagefähige Betriebskosten

  • Die Kosten für Verwaltung und Betreuung des Grundstücks sind nicht umlagefähig.
  • Aufwendungen für die Behebung von Schäden, die durch höhere Gewalt verursacht wurden, sind nicht umlagefähig.

§ 5 Umlagevereinbarung

Eine Umlage der Betriebskosten auf die Mieter ist nur wirksam, wenn sie im Mietvertrag vereinbart wurde und die Formvorschriften eingehalten sind.

§ 6 Abrechnungszeitraum

Der Abrechnungszeitraum für die Betriebskosten beträgt in der Regel zwölf Monate und entspricht dem Kalenderjahr.

§ 7 Abrechnungsfrist

Der Vermieter ist verpflichtet, die Betriebskostenabrechnung spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums dem Mieter zuzustellen.

§ 8 Form und Inhalt der Betriebskostenabrechnung

  • Die Betriebskostenabrechnung muss schriftlich erfolgen.
  • Sie muss eine geordnete Zusammenstellung der Gesamtkosten und eine Aufschlüsselung der Kosten auf die einzelnen Mieter enthalten.

§ 9 Prüfung der Betriebskostenabrechnung

Der Mieter hat das Recht, die Betriebskostenabrechnung auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Dazu kann er Einsicht in die Abrechnungsunterlagen verlangen.

§ 10 Nachforderung und Erstattung von Betriebskosten

  1. Bei einer Nachforderung von Betriebskosten muss der Vermieter eine verständliche Erläuterung der Berechnung beifügen.
  2. Bei einer Erstattung von Betriebskosten muss der Vermieter diese spätestens mit der nächsten Mietzahlung verrechnen.

§ 11 Inkrafttreten

Diese Betriebskostenverordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.

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Unterschrift Vermieter

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Unterschrift Mieter

Anlage zur Betriebskostenverordnung

  • Grundsteuer
  • Wasserversorgung
  • Abwasserentsorgung
  • Aufzug
  • Heizung
  • Warmwasser
  • Müllentsorgung
  • Gartenpflege
  • Hausreinigung
  • Beleuchtung

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Unterschrift Vermieter

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Unterschrift Mieter

Anmerkung: Diese Vorlage dient lediglich zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Im Falle von rechtlichen Fragen oder Unklarheiten bezüglich der Betriebskostenverordnung wird empfohlen, einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin zu konsultieren.

 

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Betriebskostenverordnung
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FAQ Betriebskostenverordnung

Frage 1: Was ist die Betriebskostenverordnung?

Die Betriebskostenverordnung regelt die Verteilung der Betriebskosten zwischen Vermieter und Mieter bei Mietverhältnissen über Wohnraum. Sie enthält eine Aufstellung der umlagefähigen Betriebskosten sowie Regelungen zur Verteilung und Abrechnung dieser Kosten.

Frage 2: Welche Betriebskosten sind umlagefähig?

Umlagefähige Betriebskosten sind alle Kosten, die dem Vermieter durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gebäudes oder durch den gemeinschaftlichen Gebrauch der Mieter entstehen. Dazu zählen unter anderem Heizkosten, Wasserkosten, Kosten für die Gebäudereinigung, Grundsteuer und Versicherungen.

Frage 3: Wie erfolgt die Verteilung der Betriebskosten?

Die Verteilung der Betriebskosten richtet sich in der Regel nach dem Anteil der vermieteten Fläche im Verhältnis zur Gesamtfläche des Gebäudes. Alternativ können auch andere Verteilungsschlüssel vereinbart werden, beispielsweise nach Personenanzahl.

Frage 4: Sind Mieter verpflichtet, Betriebskostenvorschüsse zu zahlen?

Ja, Mieter sind in der Regel verpflichtet, monatliche Betriebskostenvorschüsse zu zahlen. Diese werden durch den Vermieter jährlich abgerechnet und mit den tatsächlich angefallenen Betriebskosten verrechnet.

Frage 5: Gibt es eine Frist für die Betriebskostenabrechnung?

Ja, der Vermieter ist verpflichtet, die Betriebskostenabrechnung spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums dem Mieter zuzustellen.

Frage 6: Können Mieter die Betriebskostenabrechnung prüfen lassen?

Ja, Mieter haben das Recht, die Betriebskostenabrechnung zu prüfen. Sie können Einsicht in die entsprechenden Belege verlangen und bei Unklarheiten oder Fehlerhaftigkeit der Abrechnung Widerspruch einlegen.

Frage 7: Können Mieter die Betriebskosten reduzieren?

Ja, Mieter können unter bestimmten Voraussetzungen die Betriebskosten reduzieren. Dies ist beispielsweise möglich, wenn Mängel am Gebäude vorliegen, die zu einem höheren Energieverbrauch führen, oder wenn der Vermieter nicht in angemessener Frist auf Reparatur- oder Instandhaltungsanforderungen reagiert.

Frage 8: Was passiert bei einer nachträglichen Änderung der Betriebskosten?

Bei einer nachträglichen Änderung der Betriebskosten, beispielsweise durch eine Erhöhung der Heizkosten, ist der Vermieter verpflichtet, dem Mieter hiervon unverzüglich Mitteilung zu machen. Der Mieter hat dann das Recht, seine monatlichen Vorschüsse entsprechend anzupassen.

Frage 9: Was kann der Vermieter tun, wenn der Mieter die Betriebskosten nicht zahlt?

Der Vermieter kann gegen einen säumigen Mieter Mahnverfahren einleiten oder auf dem Klageweg die Zahlung der Betriebskosten einklagen. Unter Umständen kann er auch ein Zurückbehaltungsrecht an der Mietkaution ausüben.

Frage 10: Gibt es Ausnahmen von der Betriebskostenverordnung?

Ja, es gibt Ausnahmen von der Betriebskostenverordnung. Diese sind beispielsweise relevant bei der Vermietung von möbliertem Wohnraum oder wenn im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart wurde, dass bestimmte Kosten nicht umlagefähig sind.