Muster und Vorlage für Dienstwagen-Überlassungsvertrag zur Erstellung und Anpassung – Öffnen im WORD– und PDF-Format
Vorlage: Dienstwagen-Überlassungsvertrag
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[Unterschrift des Arbeitgebers] [Unterschrift des Arbeitnehmers]
Vorlage und Muster für Dienstwagen-Überlassungsvertrag zur Anpassung und Erstellung im WORD– und PDF-Format
Dienstwagen-Überlassungsvertrag |
PDF – WORD Format |
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Ein Dienstwagen-Überlassungsvertrag regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Überlassung eines Dienstwagens durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer. Im Folgenden werden die häufig gestellten Fragen zu diesem Thema beantwortet:
FAQ Dienstwagen-Überlassungsvertrag
Ein Dienstwagen-Überlassungsvertrag ist ein schriftlicher Vertrag, der die Konditionen für die Überlassung eines Dienstwagens regelt. Er wird zwischen dem Arbeitgeber, der den Dienstwagen bereitstellt, und dem Arbeitnehmer, der den Dienstwagen nutzt, abgeschlossen.
In einem Dienstwagen-Überlassungsvertrag sollten folgende Elemente enthalten sein:
- Angaben zum Dienstwagen (z. B. Marke, Modell, Kennzeichen)
- Dauer der Überlassung
- Bedingungen für die Nutzung des Dienstwagens (z. B. private Nutzung, Dienstfahrten)
- Regelungen zum Tanken und zur Wartung des Fahrzeugs
- Haftung des Arbeitnehmers bei Schäden am Fahrzeug
- Kostenübernahme (z. B. Versicherung, Steuern, Reparaturen)
- Regelungen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Grundsätzlich steht es dem Arbeitgeber frei, die Überlassung eines Dienstwagens zu verweigern. Es gibt jedoch Branchen und Positionen, in denen die Bereitstellung eines Dienstwagens üblich ist (z. B. Außendienstmitarbeiter, Führungskräfte). In solchen Fällen kann der Arbeitnehmer möglicherweise einen Anspruch auf Überlassung eines Dienstwagens haben, wenn dies im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag vorgesehen ist.
Die Kosten, die der Arbeitnehmer tragen muss, können je nach Vereinbarung im Dienstwagen-Überlassungsvertrag variieren. Typischerweise muss der Arbeitnehmer die Kosten für Treibstoff, eventuelle Schäden durch unsachgemäße Nutzung sowie die private Nutzung des Dienstwagens versteuern.
Im Dienstwagen-Überlassungsvertrag sollte festgelegt sein, wer für die Kosten bei Schäden am Fahrzeug verantwortlich ist. In der Regel trägt der Arbeitnehmer die Kosten, es sei denn der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
Ob der Arbeitnehmer den Dienstwagen auch privat nutzen darf, ist von der Vereinbarung im Dienstwagen-Überlassungsvertrag abhängig. In vielen Fällen ist die private Nutzung gestattet, jedoch muss der Arbeitnehmer die private Nutzung versteuern.
Ja, in der Regel darf der Arbeitnehmer den Dienstwagen auch für Dienstfahrten nutzen. Die genauen Regelungen hierzu sollten im Dienstwagen-Überlassungsvertrag festgehalten werden.
Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses muss der Arbeitnehmer den Dienstwagen in der Regel an den Arbeitgeber zurückgeben. Eventuelle Schäden am Fahrzeug sollten vor der Rückgabe geklärt und gegebenenfalls finanziell abgegolten werden.
Ob Familienmitglieder den Dienstwagen nutzen dürfen, hängt von der Vereinbarung im Dienstwagen-Überlassungsvertrag ab. In der Regel ist eine solche Nutzung jedoch nicht gestattet.
Es ist möglich, dass der Arbeitnehmer den Dienstwagen gegen einen anderen Vorteil (z. B. höheres Gehalt, andere Sachleistungen) eintauschen kann. Dies muss jedoch im Dienstwagen-Überlassungsvertrag ausdrücklich vereinbart werden und bedarf der Zustimmung beider Vertragsparteien.
Die oben genannten FAQs dienen lediglich als allgemeine Orientierung und ersetzen nicht eine individuelle rechtliche Beratung.