Öffnen – Erklärung Entbindung von ärztlicher Schweigepflicht

Vorlage und Muster für Erklärung Entbindung von ärztlicher Schweigepflicht zur Anpassung und Erstellung – Öffnen im WORD– und PDF-Format


Vorlage: Erklärung Entbindung von ärztlicher Schweigepflicht

Ich, [Name], geboren am [Geburtsdatum] und aktuell wohnhaft in [Adresse], erkläre hiermit, dass ich [Name des Arztes/der Ärztin] von seiner/ihrer ärztlichen Schweigepflicht gemäß § 203 StGB entbinde.

Durch diese Entbindung erlaube ich dem genannten Arzt/der genannten Ärztin, vertrauliche medizinische Informationen über mich an Dritte weiterzugeben und mit ihnen darüber zu kommunizieren. Dies umfasst alle medizinischen Informationen, die im Zusammenhang mit meiner Diagnose und Behandlung stehen.

Ich bin mir bewusst, dass die Weitergabe meiner medizinischen Informationen an Dritte Risiken birgt und dass diese Informationen möglicherweise nicht mehr vertraulich behandelt werden können. Dennoch treffe ich diese Entscheidung freiwillig und ausdrücklich, um die effektive Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen meinem Arzt/meiner Ärztin und anderen beteiligten Fachkräften zu unterstützen.

Die Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht gilt ab dem Zeitpunkt der Unterzeichnung dieses Dokuments und bleibt wirksam, solange ich sie nicht schriftlich widerrufe.

Ich verstehe, dass ich das Recht habe, meinen Widerruf schriftlich zu erklären. Ein solcher Widerruf hat zur Folge, dass die ärztliche Schweigepflicht wieder in vollem Umfang gilt und der Arzt/die Ärztin Informationen über mich nur mit meiner ausdrücklichen Zustimmung weitergeben darf.

Ich bestätige ausdrücklich, dass ich alle in dieser Erklärung enthaltenen Informationen verstanden habe und dass meine Entscheidung zur Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht freiwillig und ohne jeglichen Druck erfolgt ist.

Datum: [Datum der Unterzeichnung]

Unterschrift:
________________________

Notiz für den Arzt/die Ärztin:

  1. Es ist wichtig, den Patienten/die Patientin vor der Unterzeichnung dieses Dokuments über die möglichen Konsequenzen der Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht aufzuklären.
  2. Nach der Unterzeichnung ist es ratsam, eine Kopie dieser Erklärung in den medizinischen Akten des Patienten/der Patientin aufzubewahren.
  3. Im Falle eines Widerrufs der Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht ist es wichtig, den Widerruf schriftlich zu dokumentieren und eine Kopie in den medizinischen Akten des Patienten/der Patientin abzulegen.

Diese Vorlage dient nur zu Informationszwecken und sollte entsprechend den individuellen Anforderungen angepasst werden. Sie stellt keine rechtliche Beratung dar.

 

Muster und Vorlage für Erklärung Entbindung von ärztlicher Schweigepflicht zur Anpassung und Erstellung im WORD– und PDF-Format



Erklärung Entbindung von ärztlicher Schweigepflicht
PDF – WORD Format
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FAQ Erklärung Entbindung von ärztlicher Schweigepflicht

Frage 1: Was ist eine Entbindung von ärztlicher Schweigepflicht?

Antwort: Eine Entbindung von ärztlicher Schweigepflicht ist eine schriftliche Einwilligung des Patienten, mit der er dem Arzt erlaubt, vertrauliche medizinische Informationen an Dritte weiterzugeben.

Frage 2: Wann wird eine Entbindung von ärztlicher Schweigepflicht benötigt?

Antwort: Eine Entbindung von ärztlicher Schweigepflicht wird benötigt, wenn der Patient möchte, dass seine medizinischen Informationen an bestimmte Personen oder Institutionen weitergegeben werden, beispielsweise an Versicherungen, Arbeitgeber oder andere Ärzte.

Frage 3: Wie wird eine Entbindung von ärztlicher Schweigepflicht erstellt?

Antwort: Eine Entbindung von ärztlicher Schweigepflicht wird in der Regel vom Arzt oder einer medizinischen Einrichtung erstellt. Der Patient muss das Formular ausfüllen und unterschreiben, um die Entbindung wirksam zu machen.

Frage 4: Welche Informationen sollten in einer Entbindung von ärztlicher Schweigepflicht enthalten sein?

Antwort: Eine Entbindung von ärztlicher Schweigepflicht sollte den Namen des Patienten, den Namen des Arztes oder der medizinischen Einrichtung, den Zeitraum, für den die Entbindung gilt, sowie die Person oder Institution, an die die medizinischen Informationen weitergegeben werden sollen, enthalten.

Frage 5: Kann eine Entbindung von ärztlicher Schweigepflicht widerrufen werden?

Antwort: Ja, eine Entbindung von ärztlicher Schweigepflicht kann vom Patienten jederzeit widerrufen werden. Der Widerruf sollte schriftlich erfolgen und dem Arzt oder der medizinischen Einrichtung übermittelt werden.

Frage 6: Gibt es bestimmte rechtliche Anforderungen an eine Entbindung von ärztlicher Schweigepflicht?

Antwort: Ja, eine Entbindung von ärztlicher Schweigepflicht muss bestimmte rechtliche Anforderungen erfüllen, um gültig zu sein. Sie muss freiwillig erfolgen, der Patient muss ausreichend informiert sein und die Entbindung sollte in schriftlicher Form vorliegen.

Frage 7: Kann eine Entbindung von ärztlicher Schweigepflicht zeitlich begrenzt werden?

Antwort: Ja, eine Entbindung von ärztlicher Schweigepflicht kann zeitlich begrenzt werden. Der Patient kann angeben, für welchen Zeitraum die Entbindung gilt, beispielsweise für einige Wochen oder Monate.

Frage 8: Ist eine Entbindung von ärztlicher Schweigepflicht für bestimmte medizinische Behandlungen erforderlich?

Antwort: Ja, für bestimmte medizinische Behandlungen, wie zum Beispiel die Durchführung einer Operation, kann eine separate Entbindung von ärztlicher Schweigepflicht erforderlich sein. Der behandelnde Arzt wird den Patienten darüber informieren.

Frage 9: Kann eine Entbindung von ärztlicher Schweigepflicht elektronisch erfolgen?

Antwort: Ja, eine Entbindung von ärztlicher Schweigepflicht kann auch elektronisch erfolgen, wenn dies vom Arzt oder der medizinischen Einrichtung ermöglicht wird. Der Patient muss in diesem Fall seine digitale Unterschrift verwenden.

Frage 10: Was passiert, wenn keine Entbindung von ärztlicher Schweigepflicht vorliegt?

Antwort: Wenn keine Entbindung von ärztlicher Schweigepflicht vorliegt, darf der Arzt keine vertraulichen medizinischen Informationen an Dritte weitergeben, es sei denn, es liegt eine rechtliche Ausnahme vor, wie beispielsweise eine gerichtliche Anordnung.