Öffnen – Erweiterte Betreuungsverfügung

Muster und Vorlage für Erweiterte Betreuungsverfügung zur Anpassung und Erstellung – Öffnen im WORD– und PDF-Format


Vorlage: Erweiterte Betreuungsverfügung

Präambel:

Ich, [Vor- und Nachname], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft [Anschrift], habe mir Gedanken über meine persönlichen Angelegenheiten gemacht und möchte für den Fall meiner eigenen Handlungsunfähigkeit rechtzeitig vorsorgen. Diese erweiterte Betreuungsverfügung soll meine Wünsche und Vorstellungen im Hinblick auf die Wahrnehmung meiner rechtlichen, persönlichen und finanziellen Angelegenheiten dokumentieren.

1. Bevollmächtigter:

Ich bevollmächtige hiermit [Vor- und Nachname], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft [Anschrift], als meine(n) rechtliche(n) Betreuer(in). Diese Person ist in meiner Abwesenheit, Handlungsunfähigkeit oder Tod befugt, in meinem Namen und auf meine Rechnung alle rechtlichen, persönlichen und finanziellen Angelegenheiten zu regeln.

2. Aufgaben und Befugnisse:

Der/die Bevollmächtigte ist berechtigt und verpflichtet, in meinem Namen und auf meine Rechnung folgende Aufgaben wahrzunehmen:

  1. Vertretung vor Gericht und Behörden
  2. Verfügungen über mein Vermögen und meine finanziellen Mittel zu treffen, insbesondere Konten und Wertpapiere zu verwalten, Verträge abzuschließen und zu kündigen
  3. Wahrnehmung meiner gesundheitlichen Belange, einschließlich Entscheidungen über medizinische Behandlungen, Operationen und die Einwilligung in medizinische Eingriffe
  4. Regelung meiner persönlichen Angelegenheiten, wie z.B. Wohnungsangelegenheiten, Versicherungen, Rentenangelegenheiten
  5. Regelung meiner digitalen Angelegenheiten, wie z.B. Zugriff auf E-Mails, Online-Konten und soziale Medien

Der/die Bevollmächtigte hat das Recht, Dritte zur Erfüllung seiner/ihrer Aufgaben hinzuzuziehen und Anweisungen zu erteilen, sofern dadurch meine oben genannten Wünsche und Vorstellungen gewahrt bleiben.

3. Kontrollbefugnis:

Zur Gewährleistung einer rechtmäßigen und gewissenhaften Ausübung der bevollmächtigten Rechte erkläre ich Folgendes:

  1. Ein Vertrauensverhältnis besteht in Bezug auf die Bevollmächtigung; dennoch behalte ich mir das Recht vor, die Ausübung dieser Befugnisse zu überprüfen und den/die Bevollmächtigte(n) gegebenenfalls abzuberufen oder zu ersetzen.
  2. Die bevollmächtigte Person hat eine Pflicht zur Rechenschaftslegung und hat auf Anfrage Auskunft über die Verwendung meiner finanziellen Mittel und die Erledigung meiner Angelegenheiten zu geben.
  3. Ich behalte mir vor, diese erweiterte Betreuungsverfügung jederzeit zu widerrufen oder zu ändern, sofern ich dazu in der Lage bin. Ein solcher Widerruf oder Änderung bedarf der Schriftform und einer Kenntnisnahme durch den Bevollmächtigten.

4. Schlussbestimmungen:

a) Aufbewahrung:
Die vorliegende erweiterte Betreuungsverfügung wird an folgendem Ort aufbewahrt: [Ort der Aufbewahrung]
b) Informierung:
Die bevollmächtigte Person sowie meine nächsten Angehörigen [Name(n)] werden über diese erweiterte Betreuungsverfügung informiert und erhalten eine Kopie.
c) Gesetzliche Bestimmungen:
Soweit gesetzliche Bestimmungen zwingend abweichende Regelungen vorsehen, treten diese an die Stelle der entsprechenden Regelungen dieser erweiterten Betreuungsverfügung.
d) Salvatorische Klausel:
Sollten einzelne Bestimmungen dieser erweiterten Betreuungsverfügung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
e) Gerichtsstand:
Für eventuelle Streitigkeiten aus dieser erweiterten Betreuungsverfügung wird [Gerichtsstand] als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

Ort, Datum: [Ort, Datum]

Unterschrift: [Unterschrift]

 

Vorlage und Muster für Erweiterte Betreuungsverfügung zur Erstellung und Anpassung im WORD– und PDF-Format



Erweiterte Betreuungsverfügung
PDF – WORD Format
Bewertung: ⭐⭐⭐⭐⭐ 4.78
Ergebnisse – 481

Frage: Was ist eine erweiterte Betreuungsverfügung?

Antwort: Eine erweiterte Betreuungsverfügung ist ein rechtliches Dokument, das es einer Person ermöglicht, im Voraus festzulegen, wer ihre rechtlichen und medizinischen Entscheidungen treffen soll, falls sie in der Zukunft nicht mehr selbst in der Lage ist, diese Entscheidungen zu treffen.

Frage: Welche Elemente sollte eine erweiterte Betreuungsverfügung enthalten?

Antwort: Eine erweiterte Betreuungsverfügung sollte in der Regel die folgenden Elemente enthalten:

  1. Die ausdrückliche Ernennung einer Vertrauensperson, die bereit ist, die betreuungsrechtlichen und medizinischen Entscheidungen für den Verfügender zu treffen.
  2. Eine Auflistung der spezifischen Entscheidungsbereiche, die von der Vertrauensperson abgedeckt werden sollen, z. B. medizinische Behandlungen, Finanzangelegenheiten usw.
  3. Die Angabe von spezifischen Anweisungen oder Wünschen des Verfügender in Bezug auf diese Entscheidungsbereiche.
  4. Die Unterzeichnung und Datierung des Dokuments.

Frage: Muss eine erweiterte Betreuungsverfügung notariell beglaubigt werden?

Antwort: Eine erweiterte Betreuungsverfügung muss nicht notariell beglaubigt werden, um gültig zu sein. Allerdings wird empfohlen, das Dokument notariell beglaubigen zu lassen, um sicherzustellen, dass es im Ernstfall wirksam ist und keine Zweifel an seiner Gültigkeit bestehen.

Frage: Kann eine erweiterte Betreuungsverfügung widerrufen werden?

Antwort: Ja, eine erweiterte Betreuungsverfügung kann jederzeit widerrufen werden, solange die Person noch in der Lage ist, ihre eigenen Entscheidungen zu treffen. Der Widerruf sollte schriftlich und in Anwesenheit von Zeugen erfolgen.

Frage: Wer kann als Vertrauensperson in einer erweiterten Betreuungsverfügung benannt werden?

Antwort: Die Vertrauensperson kann eine beliebige mit dem Verfügender vertraute Person sein, die bereit und in der Lage ist, die betreuungsrechtlichen und medizinischen Entscheidungen zu treffen. Oft wird ein Familienmitglied oder enger Freund als Vertrauensperson benannt, es kann jedoch auch eine professionelle Betreuerin oder ein Betreuer in Erwägung gezogen werden.

Frage: Gilt eine erweiterte Betreuungsverfügung in allen Situationen?

Antwort: Eine erweiterte Betreuungsverfügung gilt in den meisten Situationen, in denen eine Person nicht mehr in der Lage ist, ihre eigenen Entscheidungen zu treffen. Es kann jedoch Ausnahmen geben, wenn die Verfügung nicht mit relevanten Gesetzen oder medizinischen Standards vereinbar ist. Es ist daher ratsam, eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass die Verfügung wirksam ist und den eigenen Wünschen entspricht.

Frage: Kann eine erweiterte Betreuungsverfügung in einem anderen Bundesland gelten?

Antwort: Ja, eine erweiterte Betreuungsverfügung kann in der Regel in einem anderen Bundesland gelten. Allerdings kann es geringfügige Unterschiede in den landesspezifischen Vorschriften geben, daher ist es ratsam, sich mit einem Rechtsanwalt zu beraten, um sicherzustellen, dass die Verfügung den spezifischen Anforderungen des jeweiligen Bundeslandes entspricht.

Frage: Kann eine erweiterte Betreuungsverfügung im Ausland gelten?

Antwort: Eine erweiterte Betreuungsverfügung kann im Ausland gelten, jedoch können die rechtlichen Anforderungen und Anerkennungsvorschriften von Land zu Land variieren. Es ist daher ratsam, sich mit einem Rechtsanwalt sowohl in Deutschland als auch im Ausland zu beraten, um sicherzustellen, dass die Verfügung in beiden Ländern wirksam ist.

Frage: Ist eine erweiterte Betreuungsverfügung das Gleiche wie eine Patientenverfügung?

Antwort: Nein, eine erweiterte Betreuungsverfügung ist nicht das Gleiche wie eine Patientenverfügung. Eine erweiterte Betreuungsverfügung umfasst die rechtlichen und medizinischen Entscheidungen, die von einer Vertrauensperson getroffen werden sollen, während eine Patientenverfügung spezifische medizinische Behandlungswünsche enthält, die im Ernstfall berücksichtigt werden sollen.

Frage: Was passiert, wenn keine erweiterte Betreuungsverfügung vorhanden ist und jemand nicht mehr in der Lage ist, eigene Entscheidungen zu treffen?

Antwort: Wenn keine erweiterte Betreuungsverfügung vorhanden ist und jemand nicht mehr in der Lage ist, eigene Entscheidungen zu treffen, kann es erforderlich sein, dass das Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuung einrichtet. Das Betreuungsgericht wird dann eine Person (den Betreuer) ernennen, der die rechtlichen und medizinischen Entscheidungen für die betroffene Person treffen wird.