Muster und Vorlage für Freistellungsauftrag für Kapitalerträge zur Erstellung und Anpassung – Öffnen im WORD– und PDF-Format
FREISTELLUNGSAUFTRAG
1. Angaben zum Gläubiger der Kapitalerträge
Name:
[Name des Gläubigers]
Steuernummer:
[Steuernummer des Gläubigers]
Anschrift:
[Anschrift des Gläubigers]
2. Angaben zum kontoführenden Institut
Name/Bezeichnung:
[Name/Bezeichnung des kontoführenden Instituts]
Anschrift:
[Anschrift des kontoführenden Instituts]
3. Freistellungsbetrag
Höhe des Freistellungsbetrags:
[Betrag des Freistellungsbetrags]
Steuersatz:
[Steuersatz für Kapitalerträge]
4. Gültigkeitsdauer
Der Freistellungsauftrag ist ab dem [Datum] gültig und bleibt bis auf Widerruf bestehen.
5. Widerruf des Freistellungsauftrags
Der Gläubiger kann den Freistellungsauftrag jederzeit schriftlich widerrufen. Der Widerruf wird wirksam ab dem Tag des Eingangs beim kontoführenden Institut.
6. Schlussbestimmungen
Die Parteien sind sich bewusst, dass der Gläubiger für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben im Freistellungsauftrag verantwortlich ist. Das kontoführende Institut übernimmt keine Haftung für etwaige Fehler in den Angaben des Gläubigers.
Dieser Freistellungsauftrag unterliegt dem deutschen Recht. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Freistellungsauftrag ist [Ort].
Ort, Datum: [Ort, Datum]
Gläubiger:
[Unterschrift des Gläubigers]
Muster und Vorlage für Freistellungsauftrag für Kapitalerträge zur Erstellung und Anpassung im WORD– und PDF-Format
Frage 1: Was ist ein Freistellungsauftrag für Kapitalerträge?
Ein Freistellungsauftrag für Kapitalerträge ist ein Antrag an Ihre Bank oder Ihren Finanzdienstleister, die Kapitalerträge, die Sie aus Ihren Geldanlagen erzielen, von der Kapitalertragsteuer freizustellen. Wenn Sie einen gültigen Freistellungsauftrag einreichen, werden die Erträge bis zu einem bestimmten Betrag steuerfrei gestellt.
Frage 2: Wie beantrage ich einen Freistellungsauftrag?
Um einen Freistellungsauftrag zu beantragen, müssen Sie ein entsprechendes Formular bei Ihrer Bank oder Ihrem Finanzdienstleister ausfüllen. Auf diesem Formular geben Sie Ihre persönlichen Daten, die Höhe des gewünschten Freistellungsbetrags und die relevanten Depot- oder Kontonummern an.
Frage 3: Gibt es einen Mindestbetrag für den Freistellungsauftrag?
Ja, es gibt einen Mindestbetrag für den Freistellungsauftrag. Derzeit beträgt dieser 801 Euro für Einzelpersonen und 1.602 Euro für Ehepaare bzw. eingetragene Lebenspartnerschaften. Der Freistellungsbetrag kann jedoch von Jahr zu Jahr variieren, daher sollten Sie sich über die aktuellen Beträge informieren.
Frage 4: Wann gilt der Freistellungsauftrag?
Der Freistellungsauftrag gilt in der Regel für das laufende Kalenderjahr. Sie müssen den Freistellungsauftrag jedoch jedes Jahr erneut stellen, da er für das Folgejahr nicht automatisch verlängert wird.
Frage 5: Was passiert, wenn der Freistellungsbetrag überschritten wird?
Wenn der Freistellungsbetrag überschritten wird, werden die darüber hinausgehenden Kapitalerträge mit der Kapitalertragsteuer in Höhe von derzeit 25% zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer besteuert. Daher ist es wichtig, den Freistellungsbetrag entsprechend Ihrer erwarteten Kapitalerträge anzupassen.
Frage 6: Kann ich den Freistellungsauftrag auch nachträglich ändern?
Ja, Sie können den Freistellungsauftrag nachträglich ändern. Dies kann notwendig sein, wenn sich Ihre finanzielle Situation ändert, Sie Ihre Anlagen neu strukturieren oder Ihren Freistellungsbetrag aufteilen möchten. Beachten Sie jedoch, dass Änderungen meistens zum 1. Januar des folgenden Kalenderjahres wirksam werden.
Frage 7: Kann ich meinen Freistellungsauftrag widerrufen?
Ja, Sie können Ihren Freistellungsauftrag jederzeit widerrufen. Dies kann beispielsweise sinnvoll sein, wenn Sie keine Kapitalerträge mehr erzielen oder Ihre Anlagen auf einen anderen Anbieter übertragen möchten. Den Widerruf können Sie schriftlich bei Ihrer Bank einreichen.
Frage 8: Was passiert, wenn ich vergesse, einen Freistellungsauftrag einzureichen?
Wenn Sie vergessen, einen Freistellungsauftrag einzureichen, werden Ihre Kapitalerträge automatisch mit der Kapitalertragsteuer besteuert. Eine nachträgliche Erstattung der Kapitalertragsteuer ist in der Regel nicht möglich.
Frage 9: Gilt der Freistellungsauftrag auch für ausländische Kapitalerträge?
Nein, der Freistellungsauftrag gilt in der Regel nur für deutsche Kapitalerträge. Wenn Sie ausländische Kapitalerträge erzielen, müssen Sie sich über die steuerlichen Regelungen im jeweiligen Land informieren.
Frage 10: Kann ich Freistellungsaufträge bei verschiedenen Banken stellen?
Ja, Sie können Freistellungsaufträge bei verschiedenen Banken und Finanzdienstleistern stellen. Beachten Sie jedoch, dass der Gesamtbetrag Ihrer Freistellungsaufträge den Freibetrag von 801 Euro bzw. 1.602 Euro nicht überschreiten darf.