Öffnen – Makleralleinauftrag Suchauftrag Mieter

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Vorlage: Makleralleinauftrag Suchauftrag Mieter

Allgemeine Vereinbarungen

  1. Beauftragter Makler
    Der Vermieter beauftragt den Makler xyz mit dem Abschluss eines Mietvertrags für die unten beschriebene Immobilie.
  2. Vertragsgegenstand
    Die zu vermietende Immobilie wird wie folgt beschrieben:
    • Adresse: [Adresse der Immobilie]
    • Größe: [Größe der Immobilie]
    • Zimmeranzahl: [Anzahl der Zimmer]
    • weitere Merkmale: [weitere relevante Merkmale]
  3. Vertragsdauer
    Der Makleralleinauftrag gilt für einen Zeitraum von [Zeitraum] ab Zustellung dieses Auftrags. Eine Kündigung des Auftrags ist nur aus wichtigem Grund möglich.

Pflichten des Maklers

  1. Exposé und Objektbeschreibung
    Der Makler erstellt ein aussagekräftiges Exposé der Immobilie und sorgt für eine detaillierte Objektbeschreibung.
  2. Besichtigungstermine
    Der Makler organisiert Besichtigungstermine für potenzielle Mieter und begleitet diese bei Bedarf.
  3. Bonitätsprüfung
    Der Makler führt eine Bonitätsprüfung der interessierten Mieter durch.
  4. Vertragsverhandlungen
    Der Makler führt Verhandlungen über die Mietkonditionen und den Vertragsabschluss.

Pflichten des Vermieters

  1. Vertragsunterlagen
    Der Vermieter stellt dem Makler alle relevanten Vertragsunterlagen zur Verfügung.
  2. Verfügbarkeit
    Der Vermieter stellt sicher, dass die Immobilie für Besichtigungen zugänglich ist.
  3. Informationen
    Der Vermieter informiert den Makler über Veränderungen, die den Vermietungsprozess beeinflussen könnten.
  4. Weitere Vereinbarungen
    [weitere Pflichten des Vermieters]

Vergütung

  1. Provision
    Der Vermieter verpflichtet sich, dem Makler bei erfolgreicher Vermittlung eine Provision in Höhe von [Provisionssatz]% der Jahresnettokaltmiete zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen.
  2. Fälligkeit
    Die Provision wird fällig und zahlbar, sobald ein rechtsgültiger Mietvertrag abgeschlossen wurde.
  3. Vertragsbindung
    Der Vermieter verpflichtet sich, bei Zustandekommen eines Mietvertrags mit einem von dem Makler vermittelten Mieter, den Mietvertrag ausschließlich über den Makler abzuschließen.

Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen
    Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform.
  2. Gerichtsstand
    Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung ist [Gerichtsstand].

Ort, Datum:

Unterschrift Vermieter:

Unterschrift Makler:

 

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Makleralleinauftrag Suchauftrag Mieter
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FAQ Makleralleinauftrag Suchauftrag Mieter

1. Was ist ein Makleralleinauftrag?

Ein Makleralleinauftrag ist ein Vertrag zwischen einem Immobilieneigentümer und einem Makler, der dem Makler das ausschließliche Recht gibt, die Immobilie zu verkaufen oder zu vermieten. Der Auftraggeber darf während der Laufzeit des Alleinauftrags keine anderen Makler beauftragen oder selbstständige Vermarktungsaktivitäten durchführen.

2. Welche Elemente sollten in einem Makleralleinauftrag enthalten sein?

Ein Makleralleinauftrag sollte die genauen Angaben zur Immobilie, die Laufzeit des Auftrags, die vereinbarten Leistungen des Maklers, die Höhe der Provision, die Zahlungsmodalitäten sowie die Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien enthalten. Es ist ratsam, den Makleralleinauftrag schriftlich abzufassen, um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

3. Was ist ein Suchauftrag?

Ein Suchauftrag ist ein Auftrag, den ein potentieller Mieter oder Käufer an einen Makler erteilt, um eine bestimmte Immobilie mit bestimmten Kriterien zu finden. Der Makler sucht dann im Auftrag des Kunden nach passenden Immobilien und unterstützt ihn beim Anmieten oder Kauf der gewünschten Immobilie.

4. Welche Informationen sollte ein Suchauftrag enthalten?

Ein Suchauftrag sollte Informationen enthalten wie die gewünschte Art der Immobilie (z.B. Wohnung, Haus, Gewerbeimmobilie), die Lagevorstellungen, die maximale Miet- oder Kaufpreisvorstellung, die gewünschte Größe der Immobilie sowie weitere spezifische Anforderungen.

5. Ist es Pflicht, einen Makleralleinauftrag oder einen Suchauftrag abzuschließen?

Es gibt keine gesetzliche Pflicht, einen Makleralleinauftrag oder einen Suchauftrag abzuschließen. Es kann jedoch vorteilhaft sein, einen solchen Vertrag abzuschließen, um die Zusammenarbeit mit dem Makler zu regeln und klare Vereinbarungen zu treffen.

6. Wie hoch ist die Provision bei einem Makleralleinauftrag?

Die Höhe der Maklerprovision bei einem Makleralleinauftrag kann variieren und wird zwischen dem Makler und dem Auftraggeber verhandelt. In der Regel liegt die Provision zwischen 3% und 7% des Verkaufs- oder Mietpreises der Immobilie.

7. Kann ich als Mieter eine Maklerprovision umgehen?

Seit dem 1. Juni 2015 gilt in Deutschland das sogenannte Bestellerprinzip, bei dem derjenige, der den Makler beauftragt, auch die Maklerprovision zahlen muss. In den meisten Fällen ist dies der Vermieter. Als Mieter können Sie jedoch versuchen, eine provisionsfreie Wohnung direkt vom Vermieter zu finden, ohne Vermittlung eines Maklers.

8. Kann ich als Käufer eine Maklerprovision umgehen?

Als Käufer haben Sie in der Regel keine Möglichkeit, die Maklerprovision zu umgehen, da diese in der Regel vom Verkäufer gezahlt wird. Sie sollten jedoch prüfen, ob der Verkäufer die Maklerprovision auf den Kaufpreis aufschlägt und dies bei Ihrer Verhandlung berücksichtigen.

9. Was passiert, wenn der Makler seine Pflichten nicht erfüllt?

Wenn der Makler seine Pflichten nicht erfüllt, kann dies möglicherweise zu Schadensersatzansprüchen oder zur Kündigung des Maklervertrags führen. Es ist ratsam, im Vertrag klare Vereinbarungen über die Leistungen des Maklers und mögliche Folgen bei Nichterfüllung festzuhalten.

10. Kann ich den Maklervertrag vorzeitig kündigen?

Ein Maklervertrag kann unter bestimmten Umständen vorzeitig gekündigt werden. Die genauen Kündigungsmodalitäten sind im Vertrag festgehalten und können von Fall zu Fall unterschiedlich sein. Es ist ratsam, im Vertrag eine angemessene Kündigungsfrist zu vereinbaren und die Kündigung schriftlich zu dokumentieren.