Muster und Vorlage für Mieterverzeichnis zur Anpassung und Erstellung – Öffnen im WORD– und PDF-Format
Vorlage: Mieterverzeichnis
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- Mieter 1
- Name: ________________________________________
- Geburtsdatum: __________________________________
- Adresse (vorherige): ___________________________
- Kontakt: ______________________________________
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- Mieter 2
- Name: ________________________________________
- Geburtsdatum: __________________________________
- Adresse (vorherige): ___________________________
- Kontakt: ______________________________________
Unterschriften:
- Vermieter: _________________________________
- Mieter 1: ___________________________________
- Mieter 2: ___________________________________
Datum: ________________________
Diese Vorlage ist als Muster gedacht und kann entsprechend den individuellen Bedürfnissen und Vereinbarungen angepasst werden.
Vorlage und Muster für Mieterverzeichnis zur Anpassung und Erstellung im WORD– und PDF-Format
Mieterverzeichnis |
PDF – WORD Format |
Bewertung: ⭐⭐⭐⭐⭐ 4.28 |
Ergebnisse – 694 |
FAQ Mieterverzeichnis
- Frage 1: Was ist ein Mieterverzeichnis?
- Ein Mieterverzeichnis ist eine Dokumentation, die von Vermietern geführt wird und alle Mieter einer Immobilie auflistet.
- Frage 2: Ist ein Mieterverzeichnis gesetzlich vorgeschrieben?
- Ja, gemäß § 551 Abs. 2 BGB ist ein Vermieter dazu verpflichtet, ein Mieterverzeichnis zu führen.
- Frage 3: Welche Informationen enthält ein Mieterverzeichnis?
- Ein Mieterverzeichnis enthält die Namen der Mieter, die Anschrift der vermieteten Räume sowie den Zeitpunkt des Einzugs und gegebenenfalls des Auszugs.
- Frage 4: Warum ist ein Mieterverzeichnis wichtig?
- Ein Mieterverzeichnis dient der Dokumentation der Mieter und kann bei Bedarf zur Verifizierung von Mieteransprüchen oder bei Rechtsstreitigkeiten herangezogen werden.
- Frage 5: Kann ein Mieter verlangen, im Mieterverzeichnis aufgenommen zu werden?
- Ja, ein Mieter hat das Recht, in das Mieterverzeichnis aufgenommen zu werden, da dies eine gesetzliche Verpflichtung des Vermieters ist.
- Frage 6: Müssen auch Untermieter im Mieterverzeichnis aufgeführt werden?
- Ja, auch Untermieter müssen im Mieterverzeichnis aufgeführt werden, da sie ebenfalls einen Mietvertrag abgeschlossen haben.
- Frage 7: Wie lange muss ein Mieterverzeichnis aufbewahrt werden?
- Gemäß § 558a Abs. 4 BGB muss das Mieterverzeichnis mindestens drei Jahre aufbewahrt werden.
- Frage 8: Was passiert, wenn ein Vermieter kein Mieterverzeichnis führt?
- Wenn ein Vermieter seiner gesetzlichen Verpflichtung nicht nachkommt und kein Mieterverzeichnis führt, kann dies zu Bußgeldern oder anderen rechtlichen Konsequenzen führen.
- Frage 9: Kann ein Mieter Einsicht in das Mieterverzeichnis anderer Mieter verlangen?
- Nein, Mieter haben grundsätzlich keinen Anspruch darauf, Einsicht in das Mieterverzeichnis anderer Mieter zu erhalten.
- Frage 10: Muss ein Mieterwechsel im Mieterverzeichnis eingetragen werden?
- Ja, ein Mieterwechsel muss umgehend im Mieterverzeichnis eingetragen werden, um die Daten aktuell zu halten.
Anmerkung: Diese FAQ dienen nur zu Informationszwecken und ersetzen keine rechtliche Beratung. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.