Muster und Vorlage für Mobbingprotokoll zur Anpassung und Erstellung – Öffnen im WORD– und PDF-Format
Vorlage: Mobbingprotokoll
Datum: [Datum einfügen]
Teilnehmer:
- Mobbingopfer:
- [Name des Mobbingopfers]
- Mobbingtäter:
- [Name des Mobbingtäters]
- Zeugen:
- [Namen der Zeugen]
Beschreibung des Vorfalls:
- [Datum und Uhrzeit des Vorfalls]
- [Ort des Vorfalls]
- [Kurze Beschreibung des Vorfalls]
Details zum Vorfall:
- [Ausführliche Beschreibung des Vorfalls]
- [Weitere Informationen]
- [Folgen des Vorfalls]
Maßnahmen des Mobbingopfers:
- [Maßnahmen, die das Mobbingopfer bereits ergriffen hat]
- [Ergebnisse der Maßnahmen]
Maßnahmen des Arbeitgebers:
- [Bisherige Maßnahmen des Arbeitgebers]
- [Weitere geplante Maßnahmen]
Zusammenfassung:
[Zusammenfassung des Vorfalls, der getroffenen Maßnahmen und des aktuellen Standes]Unterschriften:
__________________________ __________________________
[Unterschrift des Mobbingopfers] [Unterschrift des Arbeitgebers]__________________________ __________________________
[Unterschrift des Mobbingtäters] [Datum]__________________________
[Unterschriften der Zeugen]Hinweis: Dieses Mobbingprotokoll dient der Dokumentation und kann als Beweismittel verwendet werden. Es ist ratsam, eine Kopie dieses Protokolls aufzubewahren.
Muster und Vorlage für Mobbingprotokoll zur Anpassung und Erstellung im WORD– und PDF-Format
Mobbingprotokoll |
PDF – WORD Format |
Bewertung: ⭐⭐⭐⭐⭐ 4.76 |
Ergebnisse – 864 |
FAQ Mobbingprotokoll
Frage 1: Wie schreibt man ein Mobbingprotokoll?
Antwort: Ein Mobbingprotokoll sollte schriftlich verfasst und datiert werden. Es sollte eine detaillierte Beschreibung der Vorfälle enthalten, wie Datum, Uhrzeit, Ort, beteiligte Personen und eine genaue Schilderung des Vorfalls.
Frage 2: Welche Elemente sollten in einem Mobbingprotokoll enthalten sein?
Antwort: Ein Mobbingprotokoll sollte die folgenden Elemente enthalten:
- Datum und Uhrzeit des Vorfalls
- Ort des Vorfalls
- Beteiligte Personen
- Eine detaillierte Beschreibung des Vorfalls
- Eventuelle Zeugen des Vorfalls
Frage 3: Welche Teile hat ein Mobbingprotokoll?
Antwort: Ein Mobbingprotokoll besteht aus den folgenden Teilen:
- 1. Kopfzeile:
- – Datum und Uhrzeit des Vorfalls
- – Ort des Vorfalls
- – Beteiligte Personen
- 2. Beschreibung des Vorfalls:
- – Detaillierte Beschreibung des Vorfalls
- – Eventuelle Zeugen des Vorfalls
- 3. Unterschrift:
- – Unterschrift des Protokollführers
Frage 4: Muss ein Mobbingprotokoll von allen Beteiligten unterschrieben werden?
Antwort: Es ist empfehlenswert, dass das Mobbingprotokoll von allen Beteiligten unterschrieben wird. Dies dient als Bestätigung der Richtigkeit und Authentizität des Protokolls. Allerdings kann ein Mobbingprotokoll auch gültig sein, wenn es nur vom Protokollführer unterschrieben wird.
Frage 5: Kann ein Mobbingprotokoll als Beweismittel genutzt werden?
Antwort: Ja, ein Mobbingprotokoll kann als Beweismittel genutzt werden, um den Vorfall zu dokumentieren und bei Bedarf vor Gericht vorzulegen. Es ist wichtig, dass das Protokoll so detailliert wie möglich verfasst wird und alle relevanten Informationen enthält.
Frage 6: Gibt es eine rechtliche Grundlage für das Führen eines Mobbingprotokolls?
Antwort: Obwohl es keine spezifische rechtliche Grundlage für das Führen eines Mobbingprotokolls gibt, kann ein solches Protokoll bei der Beweisführung hilfreich sein. Es dokumentiert die Vorfälle und dient als Nachweis für das Vorliegen von Mobbing am Arbeitsplatz.
Frage 7: Wie sollte ein Mobbingprotokoll archiviert werden?
Antwort: Ein Mobbingprotokoll sollte sicher und vertraulich archiviert werden. Es empfiehlt sich, eine Kopie an eine vertrauenswürdige Person oder Stelle zu übergeben und das Original an einem sicheren Ort aufzubewahren. Es sollte nur für relevante rechtliche Schritte oder Anfragen herausgegeben werden.
Frage 8: Kann ein Mobbingprotokoll nachträglich geändert werden?
Antwort: Es ist wichtig, dass ein Mobbingprotokoll korrekt und wahrheitsgemäß verfasst wird. Nachträgliche Änderungen sollten vermieden werden, um die Glaubwürdigkeit des Protokolls nicht zu gefährden. Falls jedoch Unrichtigkeiten entdeckt werden, sollte eine Korrektur durchgeführt werden, die mit Datum und Unterschrift des Protokollführers versehen ist.
Frage 9: Gibt es eine Verjährungsfrist für die Einreichung eines Mobbingprotokolls?
Antwort: Es gibt keine spezifische Verjährungsfrist für die Einreichung eines Mobbingprotokolls. Es wird jedoch empfohlen, das Protokoll so bald wie möglich nach den Vorfällen zu erstellen, um die Informationen frisch und detailliert zu halten.
Frage 10: Muss ein Mobbingprotokoll an die Personalabteilung weitergegeben werden?
Antwort: Es liegt im Ermessen des Opfers, ob es das Mobbingprotokoll an die Personalabteilung weitergeben möchte. Es kann jedoch ratsam sein, dies zu tun, um die Vorfälle zu melden und das Unternehmen zu informieren. Die Personalabteilung kann dann entsprechende Maßnahmen ergreifen, um das Mobbing zu stoppen und geeignete Schritte einzuleiten.