Muster und Vorlage für Selbstanzeige Steuerhinterziehung zur Anpassung und Erstellung – Öffnen im WORD– und PDF-Format
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erstelle ich eine Vorlage für eine Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung gemäß § 371 der Abgabenordnung (AO). Diese Vorlage dient zur Orientierung und kann individuell angepasst werden.
Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung
An das Finanzamt [Name des zuständigen Finanzamtes]
Betreff: Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung
Hiermit zeige ich meine vorsätzliche Steuerhinterziehung nach § 371 AO selbst an. Mir ist bewusst, dass ich dadurch straf- und bußgeldrechtliche Konsequenzen vermeiden kann.
Ich erkläre hiermit meine Bereitschaft zur unverzüglichen und vollständigen Nachzahlung des hinterzogenen Steuerbetrags, zuzüglich der darauf entfallenden Zinsen. Ich bin mir der Tatsache bewusst, dass ich keine Straffreiheit erlange, wenn ich die hinterzogenen Beträge nicht vollständig nachzahle.
Hinweis: Für die genaue Berechnung der hinterzogenen Steuern und der Zinsen bitte ich um eine umgehende Kontaktaufnahme durch das Finanzamt. Ich stelle mich voll und ganz zur Mitwirkung bei der Aufklärung dieser Angelegenheit zur Verfügung.
Erklärung zur Selbstanzeige:
- Ich gebe hiermit eine vollständige und wahrheitsgemäße Erklärung ab.
- Ich habe bisherige unvollständige oder falsche Angaben umfassend korrigiert.
- Ich werde zukünftig meine Steuerpflichten vollständig und korrekt erfüllen.
- Ich bin mir der straf- und bußgeldrechtlichen Konsequenzen im Falle von Falschangaben oder Nichterfüllung meiner steuerlichen Pflichten bewusst.
Ich bitte um Mitteilung, ob meiner Selbstanzeige stattgegeben wird und welche weiteren Schritte von mir erwartet werden.
Ich versichere, dass ich die vorliegende Selbstanzeige eigenständig verfasst und keinen professionellen Rat in Anspruch genommen habe.
Mit freundlichen Grüßen,
[Vor- und Nachname] [Datum]
Vorlage und Muster für Selbstanzeige Steuerhinterziehung zur Erstellung und Anpassung im WORD– und PDF-Format
Selbstanzeige Steuerhinterziehung |
PDF – WORD Format |
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FAQ Selbstanzeige Steuerhinterziehung
1. Wie schreibt man eine Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung?
Um eine Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung zu schreiben, müssen einige wichtige Elemente und Informationen enthalten sein. Zunächst sollte die Selbstanzeige den Namen, die Adresse und die Steuernummer des Steuerpflichtigen enthalten. Es ist auch wichtig, eine detaillierte Beschreibung der Art und des Umfangs der hinterzogenen Steuern zu geben. Darüber hinaus müssen Sie alle relevanten Unterlagen und Nachweise über die hinterzogenen Einkünfte und Vermögenswerte vorlegen.
2. Welche Teile sollte eine Selbstanzeige enthalten?
Eine Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung sollte aus mehreren Teilen bestehen, um den Umfang der Hinterziehung vollständig zu erfassen. Dazu gehören eine allgemeine Beschreibung der Art der Steuerhinterziehung, eine Auflistung der hinterzogenen Einkommen und Vermögenswerte, ein Überblick über die betroffenen Steuerjahre und eine detaillierte Berechnung der hinterzogenen Steuern. Es ist wichtig, alle relevanten Informationen und Unterlagen bereitzustellen, um die Glaubhaftigkeit der Selbstanzeige zu gewährleisten.
3. Ist eine Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung strafbefreiend?
Ja, eine Selbstanzeige kann zu einer Strafbefreiung führen, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Dazu gehört insbesondere die vollständige Offenlegung aller hinterzogenen Einkünfte und Vermögenswerte sowie die Zahlung der hinterzogenen Steuern inklusive Zinsen und Säumniszuschlägen. Die Selbstanzeige muss auch rechtzeitig erfolgen, d.h. bevor die Steuerbehörden von der Hinterziehung Kenntnis erlangen. Es ist ratsam, sich vor der Erstellung einer Selbstanzeige rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
4. Wie lange habe ich Zeit, um eine Selbstanzeige zu erstatten?
Die Frist, um eine Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung zu erstatten, beträgt in der Regel fünf Jahre. Das bedeutet, dass Sie für die letzten fünf Steuerjahre eine Selbstanzeige erstellen können. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Frist in einigen Fällen abweichen kann, z.B. bei besonders schweren Fällen von Steuerhinterziehung. Es ist daher ratsam, sich vorab bei einem Rechtsanwalt oder Steuerberater über die geltenden Fristen zu informieren.
5. Kann ich eine Selbstanzeige zurückziehen?
Ja, es ist möglich, eine Selbstanzeige zurückzuziehen. Allerdings müssen Sie dies rechtzeitig tun, d.h. bevor die Steuerbehörden Kenntnis von der Selbstanzeige erlangen. Sobald die Steuerbehörden über die Selbstanzeige informiert sind, ist ein Rücktritt nicht mehr möglich. Es ist daher wichtig, sorgfältig zu prüfen, ob und wann eine Selbstanzeige erstattet werden soll, und im Zweifelsfall rechtlichen Rat einzuholen.
6. Welche Strafen drohen bei Steuerhinterziehung?
Bei Steuerhinterziehung können verschiedene Strafen verhängt werden, je nach Schwere des Falls. Zu den möglichen Strafen gehören Geldstrafen, Freiheitsstrafen und die Einziehung von hinterzogenen Geldern und Vermögenswerten. Die genaue Strafe hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Höhe der hinterzogenen Steuern, der Dauer der Hinterziehung und der Absicht des Täters. Bei besonders schweren Fällen drohen auch empfindlichere Strafen.
7. Kann ich bei Steuerhinterziehung strafrechtlich verfolgt werden, auch wenn ich eine Selbstanzeige erstattet habe?
Ja, obwohl eine Selbstanzeige zu einer Strafbefreiung führen kann, besteht dennoch die Möglichkeit einer strafrechtlichen Verfolgung. Dies kann in Fällen erfolgen, in denen die Selbstanzeige nicht den geltenden Anforderungen entspricht oder nicht rechtzeitig erstattet wurde. Es ist daher ratsam, sich vorab rechtlichen Rat einzuholen und sicherzustellen, dass die Selbstanzeige den erforderlichen Standards entspricht.
8. Wie hoch sind die Strafen bei Steuerhinterziehung?
Die Höhe der Strafen bei Steuerhinterziehung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Höhe der hinterzogenen Steuern und der Schwere des Falls. Für leichtere Fälle können Geldstrafen verhängt werden, während bei schwereren Fällen auch Freiheitsstrafen möglich sind. Die genauen Strafen werden im Einzelfall von einem Gericht festgelegt. Es ist wichtig zu beachten, dass neben den Strafen auch Zinsen und Säumniszuschläge auf die hinterzogenen Steuern erhoben werden.
9. Gibt es eine Obergrenze für die Strafe bei Steuerhinterziehung?
Ja, es gibt eine Obergrenze für die Strafe bei Steuerhinterziehung. Gemäß § 370 AO beträgt die Höchststrafe für Steuerhinterziehung sechs Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe. Bei besonders schweren Fällen kann die Strafe auf bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe erhöht werden. Die genaue Strafe wird jedoch vom Gericht im Einzelfall festgelegt und kann von Fall zu Fall unterschiedlich sein.
10. Unterliegt eine Selbstanzeige der Verjährung?
Ja, eine Selbstanzeige unterliegt der Verjährung. Gemäß § 371 AO beträgt die Verjährungsfrist für Steuerhinterziehung fünf Jahre. Die Verjährung beginnt in der Regel mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die hinterzogene Steuerhinterziehung begangen wurde. Es ist wichtig zu beachten, dass die Verjährung durch bestimmte Handlungen, wie z.B. die Erstattung einer Selbstanzeige, unterbrochen werden kann. Es ist daher ratsam, rechtlichen Rat einzuholen, um die genauen Auswirkungen der Verjährung zu verstehen.