Öffnen – Widerspruch GEMA Gebühren Hotelbetreiber

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Vorlage: Widerspruch GEMA Gebühren Hotelbetreiber

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchte ich form- und fristgerecht Widerspruch gegen die von Ihnen erhobenen GEMA-Gebühren für meinen Hotelbetrieb einlegen.

Als Hotelbetreiber bin ich der Ansicht, dass die von der GEMA geforderten Gebühren in meinem Fall nicht gerechtfertigt sind. Ich möchte im Folgenden meine Gründe und Argumente darlegen:

  1. Keine öffentliche Aufführung von GEMA-pflichtigen Werken: In meinem Hotel finden keine Veranstaltungen statt, bei denen GEMA-pflichtige Werke öffentlich aufgeführt werden. Es handelt sich lediglich um einen Übernachtungsbetrieb, bei dem die Gäste eigenständig Musik hören können, beispielsweise über das Fernsehgerät in ihren Zimmern. Eine öffentliche Aufführung im Sinne des Urheberrechtsgesetzes liegt hierbei nicht vor.
  2. Grenzziehung zwischen öffentlicher und privater Nutzung: Nach meiner Auffassung ist die Übernachtung in einem Hotel eine private Angelegenheit der Gäste. Die Zimmer dienen in erster Linie dem privaten Gebrauch und nicht der öffentlichen Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken. Die GEMA sollte somit keine Gebühren von einem Hotelbetreiber verlangen, da hier keine öffentliche Nutzung vorliegt.
  3. Keine Mitgliedschaft in GEMA-verwandten Organisationen: Ich bin kein Mitglied in Organisationen, die mit der GEMA in Verbindung stehen oder vergleichbare Aufgaben wahrnehmen. Somit besteht keine vertragliche Grundlage für die Erhebung von Gebühren durch die GEMA.
  4. Unverhältnismäßigkeit der geforderten Gebühren: Die von der GEMA geforderten Gebührensätze sind aus meiner Sicht unverhältnismäßig hoch und nicht nachvollziehbar. Insbesondere im Vergleich zu anderen Branchen und Gewerbetreibenden, bei denen vergleichbare Tätigkeiten ausgeübt werden, erscheinen die Gebühren überhöht. Es ist daher anzuzweifeln, ob die GEMA ihrer Gebührenordnung gerecht wird.

Ich bitte Sie daher, die von Ihnen erhobenen GEMA-Gebühren für meinen Hotelbetrieb umgehend zurückzunehmen. Sollten Sie aufgrund meiner Argumente dennoch an der Forderung festhalten, bitte ich um eine detaillierte Begründung und Aufschlüsselung der einzelnen Gebührenbestandteile.

Ich weise darauf hin, dass ich mir rechtliche Schritte vorbehalte, sollte meinen Widerspruch nicht hinreichend berücksichtigt werden.

Ich bitte um eine zeitnahe schriftliche Bestätigung des Eingangs meines Widerspruchs sowie um eine Stellungnahme zu meinen Argumenten innerhalb von vier Wochen.

Bitte senden Sie Ihre Antwort an:

[Ihre Kontaktdaten]

Vielen Dank im Voraus für Ihre Bemühungen.

Mit freundlichen Grüßen

[Ihr Name]

Anlagen:

  1. Kopie der GEMA-Gebührenrechnung

 

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Widerspruch GEMA Gebühren Hotelbetreiber
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FAQ Widerspruch GEMA Gebühren Hotelbetreiber

Frage 1: Welche Schritte muss ein Hotelbetreiber unternehmen, um einen Widerspruch gegen GEMA-Gebühren einzulegen?

Um einen Widerspruch gegen GEMA-Gebühren als Hotelbetreiber einzulegen, sollten folgende Schritte unternommen werden:
  • 1. Sorgfältige Prüfung der GEMA-Rechnung, um sicherzustellen, dass keine Fehler oder Unstimmigkeiten vorliegen.
  • 2. Sammeln von Beweismaterial, das belegt, dass die Musikaktivitäten im Hotel keine öffentliche Aufführung im Sinne des Urheberrechts darstellen.
  • 3. Kontakt mit der GEMA aufnehmen und den Widerspruch schriftlich oder per E-Mail erklären.
  • 4. Nachweis der eigenen Argumentation durch Unterstützung von Rechtsprechung oder Gutachten.
  • 5. Wenn der Widerspruch abgelehnt wird, ist es ratsam, juristischen Rat einzuholen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten.

Frage 2: Welche Elemente sollten in einem Widerspruchsschreiben gegen GEMA-Gebühren enthalten sein?

Ein Widerspruchsschreiben gegen GEMA-Gebühren sollte folgende Elemente enthalten:
  • 1. Absender und Empfänger: Vollständiger Name und Adresse des Hotelbetreibers sowie Name und Adresse der GEMA.
  • 2. Betreff: „Widerspruch gegen GEMA-Gebühren“ oder ähnliche Formulierung.
  • 3. Einleitung: Höfliche und klare Formulierung, dass man gegen die erhobenen GEMA-Gebühren Widerspruch einlegt.
  • 4. Sachverhalt: Kurze Beschreibung der Tatsachen, die den Widerspruch rechtfertigen, z.B. die Musikaktivitäten im Hotel stellen keine öffentliche Aufführung dar.
  • 5. Begründung: Detaillierte Ausführung der rechtlichen und/oder tatsächlichen Argumente, die den Widerspruch stützen.
  • 6. Schluss: Höfliche Aufforderung zur Stornierung der GEMA-Gebühren sowie Angabe einer Frist zur Bestätigung der Stornierung.
  • 7. Anlagen: Beigefügte Beweismittel wie Rechnungen, Verträge, Bild- oder Videomaterial, die die Argumentation untermauern.

Frage 3: Welche Teile gehören zu einem juristischen Widerspruchsdokument gegen GEMA-Gebühren?

Zu einem juristischen Widerspruchsdokument gegen GEMA-Gebühren gehören folgende Teile:
  • 1. Kopfzeile: Enthält den Namen, das Logo und die Kontaktdaten des Hotelbetreibers sowie das Datum und die Dokumentennummer.
  • 2. Einleitung: Formulierung des Widerspruchs, Ausdruck des Unmuts über die erhobenen GEMA-Gebühren und Ankündigung des weiteren Vorgehens.
  • 3. Sachverhalt: Beschreibung der konkreten Umstände, die den Widerspruch begründen, z.B. das Vorliegen einer Hotelgäste-exklusiven Veranstaltung.
  • 4. Begründung: Rechtliche und/oder tatsächliche Ausführungen, die den Widerspruch unterstützen, beispielsweise aufgrund fehlender GEMA-relevanter Aktivitäten.
  • 5. Rechtsgrundlage: Hinweis auf die relevanten Paragraphen des Urheberrechts und gegebenenfalls weitere einschlägige Gesetze oder Urteile.
  • 6. Forderung und Fristsetzung: Aufforderung zur Stornierung der GEMA-Gebühren sowie Angabe einer angemessenen Frist zur Bestätigung der Stornierung.
  • 7. Schluss: Dank für die Berücksichtigung des Widerspruchs und Andeutung möglicher rechtlicher Schritte bei Nicht-Stornierung der Gebühren.
  • 8. Anlagenverzeichnis: Auflistung der beigefügten Beweismittel und Dokumente.

Frage 4: Können GEMA-Gebühren für Hintergrundmusik in Hotelzimmern angefochten werden?

Ja, GEMA-Gebühren für Hintergrundmusik in Hotelzimmern können angefochten werden, sofern nachgewiesen werden kann, dass es sich um eine private Nutzung handelt, die nicht unter das Urheberrechtsgesetz fällt. Hierbei ist es wichtig, die Hintergrundmusik ausschließlich den Hotelgästen zur Verfügung zu stellen und sicherzustellen, dass keine öffentliche Aufführung stattfindet.

Frage 5: Was passiert, wenn die GEMA den Widerspruch gegen die Gebühren ablehnt?

Wenn die GEMA den Widerspruch gegen die Gebühren ablehnt, hat der Hotelbetreiber verschiedene Möglichkeiten, weiter vorzugehen. Er kann rechtlichen Rat einholen und gegebenenfalls Klage vor Gericht erheben. Eine weitere Option besteht darin, in Verhandlungen mit der GEMA zu treten und versuchen, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Wird keine Einigung erzielt, kann der Hotelbetreiber die Zahlung der Gebühren verweigern und die GEMA auf Zahlungsklage verklagen.

Frage 6: Welche Rechtsprechung kann einem Widerspruch gegen GEMA-Gebühren als Hotelbetreiber unterstützen?

Ein Widerspruch gegen GEMA-Gebühren als Hotelbetreiber kann durch verschiedene Rechtsprechungen unterstützt werden. Ein bedeutendes Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) von 2016 (Az.: I ZR 7/14) besagt beispielsweise, dass eine öffentliche Wiedergabe von Musik eine bewusste oder zumindest gewollte Inanspruchnahme der Bevölkerung erfordert. Sofern die Musik im Hotelzimmer ausschließlich den Gästen zur Verfügung steht und keine öffentliche Präsentation darstellt, kann darauf Bezug genommen werden.

Frage 7: Ist es ratsam, juristischen Rat einzuholen, bevor man gegen GEMA-Gebühren Widerspruch einlegt?

Ja, bevor man gegen GEMA-Gebühren Widerspruch einlegt, ist es ratsam, juristischen Rat einzuholen. Ein erfahrener Anwalt für Urheberrecht kann den Sachverhalt eingehend prüfen, wertvolle juristische Hinweise geben und bei Bedarf das Widerspruchsschreiben verfassen. Dies erhöht die Chancen, dass der Widerspruch rechtlich fundiert und effektiv ist.

Frage 8: Kann ein Hotelbetreiber die GEMA-Gebühren komplett umgehen?

Ein Hotelbetreiber kann die GEMA-Gebühren nicht komplett umgehen, wenn Musik öffentlich auf seinem Gelände wiedergegeben wird. Allerdings ist es möglich, die Kosten zu minimieren, indem man beispielsweise die Musikrechte direkt bei den Rechteinhabern erwirbt oder alternative Lizenzverträge abschließt, die zu günstigeren Konditionen führen können.

Frage 9: Welche Unterlagen sollten als Beweismittel einem Widerspruch gegen GEMA-Gebühren beigefügt werden?

Als Beweismittel sollten einem Widerspruch gegen GEMA-Gebühren folgende Unterlagen beigefügt werden:
  • 1. Verträge: Kopien von Verträgen oder Vereinbarungen mit Musiklieferanten oder Veranstaltern von Musikveranstaltungen im Hotel, die belegen, dass die Musiknutzung keine öffentliche Aufführung darstellt.
  • 2. Fotos oder Videos: Bild- oder Videomaterial, das zeigt, dass die Musik ausschließlich den Hotelgästen zur Verfügung gestellt wird und keine öffentliche Aufführung stattfindet.
  • 3. Rechnungen: Kopien von Rechnungen für den Erwerb von Musikrechten oder alternative Lizenzverträge, die belegen, dass der Hotelbetreiber bereits für die Musiknutzung gezahlt hat.
  • 4. Gutachten: Expertengutachten oder schriftliche Stellungnahmen von Rechtsexperten, die die rechtliche Argumentation des Widerspruchs unterstützen.

Frage 10: Was sind mögliche rechtliche Schritte, die ein Hotelbetreiber ergreifen kann, wenn die GEMA den Widerspruch gegen die Gebühren ablehnt?

Wenn die GEMA den Widerspruch gegen die Gebühren ablehnt, kann ein Hotelbetreiber verschiedene rechtliche Schritte ergreifen, um seine Rechte zu schützen. Dazu gehören:
  • 1. Klage vor Gericht: Ein Hotelbetreiber kann Klage vor dem zuständigen Gericht erheben und die Ungültigkeit der GEMA-Gebühren einfordern.
  • 2. Verhandlungen: Der Hotelbetreiber kann versuchen, in Verhandlungen mit der GEMA eine einvernehmliche Lösung zu finden und möglicherweise niedrigere Gebühren auszuhandeln.
  • 3. Zahlungsverweigerung: Falls die oben genannten Optionen nicht erfolgreich sind, kann der Hotelbetreiber die Zahlung der Gebühren verweigern und die GEMA auf Zahlungsklage verklagen.