Öffnen – Zurückweisung einer Rechnung wegen unangeforderter Zusatzleistungen

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Vorlage: Zurückweisung einer Rechnung wegen unangeforderter Zusatzleistungen

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem Schreiben möchte ich die Ihnen vorliegende Rechnung vom [Datum] in Höhe von [Betrag] Euro für die von Ihnen angeblich erbrachten Zusatzleistungen zurückweisen.

  1. Sachverhalt:

Ich habe am [Datum] einen Vertrag mit Ihrer Firma abgeschlossen, der die Lieferung und Installation eines Produkts beinhaltet. In dem Vertrag wurde ausdrücklich vereinbart, dass nur die dort festgelegten Leistungen erbracht werden sollen. Es wurde keine Vereinbarung über zusätzliche Leistungen getroffen.

Trotzdem habe ich festgestellt, dass Sie uns unangeforderte Zusatzleistungen in Rechnung gestellt haben. Diese Leistungen wurden weder angefragt noch vereinbart, und ich habe keinerlei Nutzen aus ihnen gezogen.

  1. Rechtliche Grundlage:

Nach deutschem Recht besteht kein Anspruch auf Bezahlung von unangeforderten Zusatzleistungen. Der Vertragspartner darf keine Leistungen in Rechnung stellen, die nicht ausdrücklich vereinbart wurden.

Dies ergibt sich insbesondere aus § 611 BGB, der den Grundsatz der Vertragsfreiheit festlegt. Gemäß diesem Grundsatz muss jeder Vertrag grundsätzlich von beiden Parteien freiwillig und einvernehmlich geschlossen werden.

  1. Zurückweisung der Rechnung:

Aus den genannten Gründen weise ich die vorliegende Rechnung vollständig zurück. Ich werde den angeforderten Betrag nicht bezahlen, da die in Rechnung gestellten Leistungen nicht von mir angefragt wurden.

Ihre Reaktion:

Falls Sie anderweitige Unterlagen oder Vereinbarungen haben, aus denen hervorgeht, dass ich die besagten Zusatzleistungen gewünscht oder akzeptiert habe, bitte ich um deren Zusendung zur Prüfung.

Sollte dies nicht der Fall sein, erwarte ich von Ihnen, dass Sie die Rechnung stornieren und eine korrigierte Rechnung ausstellen, die nur die vereinbarten Leistungen umfasst.

Bitte bestätigen Sie mir schriftlich, dass Sie meine Rückweisung erhalten haben und den Sachverhalt prüfen werden. Ich erwarte eine zeitnahe Klärung.

Falls Sie die Rechnung dennoch einfordern sollten oder weitere rechtliche Schritte in Betracht ziehen, behalte ich mir vor, gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten, um meine Rechte zu schützen.

Mit freundlichen Grüßen

[Ihr Name]

 

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Zurückweisung einer Rechnung wegen unangeforderter Zusatzleistungen
PDF – WORD Format
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FAQ Zurückweisung einer Rechnung wegen unangeforderter Zusatzleistungen

F1: Was ist zu tun, wenn eine Rechnung unangeforderte Zusatzleistungen enthält?

Wenn Sie eine Rechnung erhalten, die unangeforderte Zusatzleistungen enthält, sollten Sie diese zunächst genau prüfen. Vergleichen Sie die auf der Rechnung aufgeführten Leistungen mit Ihren Auftragsunterlagen oder Verträgen und stellen Sie fest, ob die Zusatzleistungen tatsächlich vereinbart wurden. Falls nicht, haben Sie das Recht, die entsprechenden Posten zurückzuweisen.

F2: Wie reagiert man angemessen auf eine Rechnung mit unangeforderten Zusatzleistungen?

Um angemessen auf eine solche Rechnung zu reagieren, sollten Sie dem Rechnungssteller schriftlich mitteilen, dass Sie die unangeforderten Zusatzleistungen nicht akzeptieren und deshalb diese Posten von der Rechnung gestrichen werden sollen. Begründen Sie dies deutlich und belegen Sie Ihre Argumente idealerweise mit relevanten Dokumenten.

F3: Muss man den Rechnungsbetrag trotzdem bezahlen, wenn man unangeforderte Zusatzleistungen zurückweist?

Wenn Sie unangeforderte Zusatzleistungen von der Rechnung streichen lassen, können Sie den Rechnungsbetrag entsprechend reduzieren. Bezahlen Sie nur diejenigen Leistungen, die tatsächlich vereinbart und erbracht wurden. Geben Sie dies dem Rechnungssteller in Ihrem Schreiben deutlich zu verstehen und verweisen Sie auf die korrigierte Rechnungssumme.

F4: Wie formuliert man eine schriftliche Ablehnung unangeforderter Zusatzleistungen?

Bei der Formulierung einer schriftlichen Ablehnung unangeforderter Zusatzleistungen ist es wichtig, höflich und sachlich zu bleiben. Geben Sie die konkreten Gründe für die Ablehnung an und belegen Sie Ihre Argumente nach Möglichkeit mit relevanten Dokumenten. Bieten Sie ggf. eine alternative Lösung an und fordern Sie den Rechnungssteller auf, die Rechnung entsprechend zu korrigieren.

F5: Gibt es eine bestimmte Frist, innerhalb der man unangeforderte Zusatzleistungen zurückweisen muss?

Es gibt keine spezifische gesetzliche Frist, innerhalb der man unangeforderte Zusatzleistungen zurückweisen muss. Jedoch ist es ratsam, dies so früh wie möglich zu tun, um Missverständnisse und mögliche Streitigkeiten zu vermeiden. Je schneller Sie reagieren, desto einfacher ist es in der Regel, eine Einigung mit dem Rechnungssteller zu erzielen.

F6: Was kann man tun, wenn der Rechnungssteller auf die Ablehnung der unangeforderten Zusatzleistungen nicht reagiert?

Wenn der Rechnungssteller nicht auf Ihre schriftliche Ablehnung der unangeforderten Zusatzleistungen reagiert, sollten Sie eine nachdrücklichere Korrespondenz in Betracht ziehen. Fordern Sie ihn erneut schriftlich auf, die Rechnung entsprechend zu korrigieren und setzen Sie ihm eine angemessene Frist zur Reaktion. Wenn keine Reaktion erfolgt, können Sie professionellen Rechtsrat einholen oder weitere rechtliche Schritte prüfen.

F7: Können unangeforderte Zusatzleistungen trotzdem verlangt werden, wenn der Rechnungssteller darauf besteht?

Wenn Sie nachweislich unangeforderte Zusatzleistungen nicht akzeptieren und dies dem Rechnungssteller auch schriftlich mitgeteilt haben, kann er in der Regel nicht weiter darauf bestehen, diese zu verlangen. Die Vereinbarungen, wie sie in den Vertrags- oder Auftragsunterlagen festgehalten sind, sind maßgeblich. Sollte der Rechnungssteller dennoch darauf bestehen, können Sie rechtliche Schritte in Erwägung ziehen.

F8: Ist es ratsam, bei einer Rechnung mit unangeforderten Zusatzleistungen einen Anwalt hinzuzuziehen?

Ob es ratsam ist, einen Anwalt einzuschalten, hängt von der Situation ab. Wenn es sich um eine kleinere Streitigkeit handelt und der Rechnungsbetrag überschaubar ist, können Sie versuchen, das Problem selbst zu lösen. Falls jedoch der Rechnungsbetrag erheblich ist oder der Rechnungssteller nicht auf Ihre schriftlichen Ablehnungen reagiert, kann es sinnvoll sein, professionellen Rechtsrat einzuholen.

F9: Kann man den Rechnungssteller für unangeforderte Zusatzleistungen rechtlich belangen?

Wenn der Rechnungssteller trotz Ihrer schriftlichen Ablehnung weiterhin auf unangeforderten Zusatzleistungen besteht und diese in Rechnung stellt, können Sie grundsätzlich rechtliche Schritte in Erwägung ziehen. Hierbei ist es wichtig zu beachten, dass die Erfolgsaussichten und die wirtschaftliche Tragweite einer solchen Klage sorgfältig abgewogen werden sollten. Ein Fachanwalt für Zivilrecht kann Sie in dieser Angelegenheit beraten.

F10: Wie kann man sich generell vor unangeforderten Zusatzleistungen schützen?

Um sich generell vor unangeforderten Zusatzleistungen zu schützen, sollten Sie darauf achten, dass Ihre Verträge und Auftragsunterlagen klar und eindeutig sind. Listen Sie dort alle vereinbarten Leistungen sowie deren Umfang und Kosten auf. Führen Sie zudem regelmäßige Kontrollen der eingehenden Rechnungen durch, um sicherzugehen, dass diese mit den vereinbarten Leistungen übereinstimmen. Bei Unklarheiten sollten Sie umgehend den Rechnungssteller kontaktieren.