Hiermit übertrage ich, das oben genannte Vereinsmitglied, meine Abstimmungsberechtigung für die kommende Vereinssitzung am ______________ an die unten genannte Person:
Bevollmächtigt:
Name der bevollmächtigten Person: __________________
Die bevollmächtigte Person hat das Recht, in meinem Namen und mit meiner Stimme an der Vereinssitzung teilzunehmen und in allen Angelegenheiten abzustimmen. Hierzu zählen insbesondere:
Wahl des Vorstandsmitglieds
Änderung der Vereinssatzung
Entscheidungen über größere Investitionen
Die bevollmächtigte Person ist befugt, in meinem Sinne zu handeln und meine Interessen bestmöglich zu vertreten. Ich vertraue darauf, dass sie meine Stimme verantwortungsbewusst und im besten Interesse des Vereins einsetzen wird.
Die vorliegende Vollmacht gilt nur für die genannte Vereinssitzung am ____________________. Für zukünftige Sitzungen ist eine erneute Vollmacht erforderlich.
Ich versichere, dass ich zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieser Vollmacht volljährig und Mitglied des Vereins bin. Weiterhin erkläre ich, dass keine rechtlichen Hindernisse bestehen, die mich daran hindern, diese Vollmacht zu erteilen.
Diese Vollmacht wird gültig durch meine eigenhändige Unterschrift:
Ort: __________________
Datum: __________________
Unterschrift des Mitglieds: __________________
Muster und Vorlage für Abstimmungsvollmacht Vereinssitzung zur Anpassung und Erstellung im WORD– und PDF-Format
Frage 1: Wie beantrage ich eine Abstimmungsvollmacht für eine Vereinssitzung?
Um eine Abstimmungsvollmacht für eine Vereinssitzung zu beantragen, müssen Sie sich im Vorfeld mit dem Vorstand oder der Geschäftsstelle des Vereins in Verbindung setzen. Dort erhalten Sie ein entsprechendes Formular, das Sie ausfüllen müssen.
Frage 2: Welche Informationen werden für den Antrag auf Abstimmungsvollmacht benötigt?
Bei einem Antrag auf Abstimmungsvollmacht müssen Sie in der Regel Ihren Namen, Ihre Mitgliedsnummer und den Grund für Ihre Abwesenheit bei der Vereinssitzung angeben. Möglicherweise müssen Sie auch die Person benennen, der Sie Ihre Stimme übertragen möchten.
Frage 3: Bis wann muss ich den Antrag auf Abstimmungsvollmacht einreichen?
Es ist wichtig, den Antrag auf Abstimmungsvollmacht rechtzeitig einzureichen. Die genaue Frist kann je nach Verein unterschiedlich sein, daher sollten Sie diesbezüglich die Satzung oder die Geschäftsordnung des Vereins konsultieren. In der Regel müssen Anträge jedoch einige Tage vor der Vereinssitzung eingereicht werden.
Frage 4: Kann ich meine Abstimmungsvollmacht jederzeit widerrufen?
Ja, Sie können Ihre Abstimmungsvollmacht jederzeit widerrufen, solange die Frist für den Widerruf noch nicht abgelaufen ist. Informieren Sie dazu am besten den Vorstand oder die Geschäftsstelle schriftlich über Ihren Widerruf.
Frage 5: Kann ich meine Abstimmungsvollmacht an eine andere Person weitergeben?
Ja, in den meisten Fällen ist es möglich, Ihre Abstimmungsvollmacht an eine andere Person weiterzugeben. Dabei müssen Sie jedoch die Regelungen des Vereins beachten. Möglicherweise müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen oder eine Vollmacht ausfüllen, die von beiden Parteien unterschrieben werden muss.
Frage 6: Wie wird meine Stimme bei der Vereinssitzung durch eine Abstimmungsvollmacht berücksichtigt?
Wenn Sie eine Abstimmungsvollmacht erteilt haben, wird Ihre Stimme bei der Vereinssitzung von der bevollmächtigten Person abgegeben. Diese Person vertritt Sie und trägt Ihre Stimme bei den Abstimmungen vor. Es ist wichtig, dass die bevollmächtigte Person im Besitz der Vollmacht ist und diese bei der Vereinssitzung vorlegt.
Frage 7: Kann ich meine Abstimmungsvollmacht an mehrere Personen gleichzeitig übertragen?
Die Übertragung der Abstimmungsvollmacht an mehrere Personen gleichzeitig ist in der Regel nicht möglich. Normalerweise können Sie Ihre Vollmacht nur an eine einzige Person übertragen. Es ist jedoch möglich, eine bestimmte Reihenfolge festzulegen, falls die erste bevollmächtigte Person aus irgendwelchen Gründen nicht in der Lage ist, Ihre Stimme abzugeben.
Frage 8: Kann ich als bevollmächtigte Person auch für andere Personen abstimmen?
Nein, als bevollmächtigte Person können Sie nur die Stimme der Person abgeben, die Ihnen die Vollmacht erteilt hat. Sie dürfen nicht auch noch für andere Personen abstimmen, die keine eigene Abstimmungsvollmacht ausgestellt haben. Jede Person muss ihre eigene Vollmacht beantragen und einen Bevollmächtigten benennen.
Frage 9: Gibt es Fälle, in denen eine Abstimmungsvollmacht ungültig ist?
Ja, es gibt bestimmte Fälle, in denen eine Abstimmungsvollmacht ungültig sein kann. Beispielsweise, wenn die Vollmacht nicht fristgerecht eingereicht wurde oder wenn der Grund der Abwesenheit nicht den Anforderungen des Vereins entspricht. Es ist wichtig, die Vorgaben des Vereins für die Beantragung einer Abstimmungsvollmacht genau zu beachten, um sicherzustellen, dass Ihre Stimme gültig ist.
Frage 10: Was passiert, wenn ich keine Abstimmungsvollmacht beantrage und bei der Vereinssitzung nicht anwesend bin?
Wenn Sie keine Abstimmungsvollmacht beantragen und bei der Vereinssitzung nicht persönlich anwesend sind, können Sie nicht an den Abstimmungen teilnehmen. Ihre Stimme wird in diesem Fall nicht berücksichtigt. Es ist daher ratsam, frühzeitig eine Abstimmungsvollmacht zu beantragen, wenn Sie an der Vereinssitzung nicht teilnehmen können.
Fazit:
Insgesamt ist es wichtig, sich frühzeitig mit dem Vorstand oder der Geschäftsstelle des Vereins in Verbindung zu setzen, wenn man eine Abstimmungsvollmacht für eine Vereinssitzung beantragen möchte. Die genauen Vorgaben und Fristen können je nach Verein unterschiedlich sein, daher ist es ratsam, die Satzung und die Geschäftsordnung des Vereins zu konsultieren. Eine Abstimmungsvollmacht ermöglicht es Mitgliedern, ihre Stimme auch in Abwesenheit bei wichtigen Abstimmungen abzugeben und somit aktiv an den Entscheidungen des Vereins teilzunehmen.