Öffnen – Antrag auf Einsichtnahme in Stasi-Akten

Vorlage und Muster für Antrag auf Einsichtnahme in Stasi-Akten zur Erstellung und Anpassung – Öffnen im WORD– und PDF-Format


Vorlage: Antrag auf Einsichtnahme in Stasi-Akten

An die Behörde für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU)

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich gemäß § 30 Absatz 1 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes (StUG) die Einsichtnahme in meine Stasi-Akten.

1. Angaben zur Person:

Name:
[Name des Antragstellers]
Geburtsdatum:
[Geburtsdatum des Antragstellers]
Anschrift:
[Anschrift des Antragstellers]
Aktenzeichen (sofern bekannt):
[Aktenzeichen des Antragstellers, sofern bekannt]

Ich bitte Sie, meine Anfrage entsprechend zügig zu bearbeiten und mir mitzuteilen, wann und wo ich Einsicht in meine Stasi-Akten nehmen kann.

2. Berechtigtes Interesse:

Ich beantrage die Einsichtnahme aufgrund meines berechtigten Interesses an der Aufklärung von Tätigkeiten und Maßnahmen des Staatssicherheitsdienstes, die mich persönlich betreffen könnten.

Mein berechtigtes Interesse ergibt sich insbesondere aus:

  1. [Begründung des berechtigten Interesses]
  2. [Weitere Begründung des berechtigten Interesses]
  3. [Zusätzliche Begründung des berechtigten Interesses]

Ich versichere, dass ich die Einsichtnahme ausschließlich für persönliche und nicht für kommerzielle Zwecke verwenden werde. Des Weiteren werde ich alle erhaltenen Informationen vertraulich behandeln und keine Personen- oder Betriebsgeheimnisse offenlegen.

3. Unterlagen und Auskünfte:

Ich bitte darum, mir aus meinen Stasi-Akten Kopien aller mich betreffenden Unterlagen sowie Auskunft über:

  • [Gegenstände der Auskunft]
  • [Weitere Gegenstände der Auskunft]
  • [Zusätzliche Gegenstände der Auskunft]

zu gewähren.

4. Kostenübernahme:

Ich erkläre mich bereit, die entstehenden Kosten gemäß den Bestimmungen des Stasi-Unterlagen-Gesetzes zu tragen.

Bitte teilen Sie mir vorab mit, welche Kosten voraussichtlich entstehen werden und wie ich diese begleichen kann.

5. Abschluss

Ich bitte Sie höflich, meinen Antrag zeitnah zu prüfen und mir schriftlich mitzuteilen, wann und wo ich Einsicht in meine Stasi-Akten nehmen kann. Sollte ein Akteneinsichtstermin nicht innerhalb der gesetzlichen Frist von 30 Tagen möglich sein, bitte ich um Mitteilung der Gründe und um einen konkreten Alternativtermin.

Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Bemühungen und stehe Ihnen bei Rückfragen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

[Ihr Name] [Datum]

 

Muster und Vorlage für Antrag auf Einsichtnahme in Stasi-Akten zur Erstellung und Anpassung im WORD– und PDF-Format



Antrag auf Einsichtnahme in Stasi-Akten
PDF – WORD Format
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FAQ Antrag auf Einsichtnahme in Stasi-Akten

Frage 1: Wie stelle ich einen Antrag auf Einsichtnahme in Stasi-Akten?

Antwort: Um einen Antrag auf Einsichtnahme in Stasi-Akten zu stellen, müssen Sie zunächst das zuständige Archiv identifizieren. In der Regel ist dies das Bundesarchiv in Berlin sowie die Außenstellen des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen. Nachdem Sie das zuständige Archiv ermittelt haben, können Sie entweder persönlich vor Ort Ihren Antrag stellen oder diesen schriftlich einreichen. Ein Musterantrag finden Sie auf der Webseite des zuständigen Archivs.

Frage 2: Welche Informationen muss ich in meinen Antrag auf Einsichtnahme angeben?

Antwort: Ihr Antrag sollte möglichst detaillierte Informationen enthalten, um eine eindeutige Identifikation der Akten zu ermöglichen. Geben Sie Ihren vollständigen Namen, Geburtsdatum, eventuell frühere Namen, Ihre ehemalige Adresse in der ehemaligen DDR sowie den Zeitraum, für den Sie Einsichtnahme wünschen, an. Sie können auch spezifische Personen oder Ereignisse, die Sie betreffen, benennen, um die Suche nach den entsprechenden Akten zu erleichtern.

Frage 3: Gibt es eine Frist, innerhalb derer der Antrag gestellt werden muss?

Antwort: Es gibt keine Frist für die Stellung eines Antrags auf Einsichtnahme in Stasi-Akten. Sie können Ihren Antrag jederzeit stellen, auch Jahre nach dem Ende der DDR.

Frage 4: Welche Kosten fallen für die Einsichtnahme in die Stasi-Akten an?

Antwort: Die Einsichtnahme in die Stasi-Akten ist in der Regel kostenfrei. In einigen Fällen können jedoch Gebühren für Kopien oder bestimmte Dienstleistungen anfallen. Diese Gebühren sind von Archiv zu Archiv unterschiedlich und sollten vorab erfragt werden.

Frage 5: Kann ich einen Antrag auf Einsichtnahme in Stasi-Akten für eine andere Person stellen?

Antwort: Ja, unter bestimmten Voraussetzungen können Sie einen Antrag auf Einsichtnahme in Stasi-Akten auch für eine andere Person stellen. Dafür benötigen Sie eine Vollmacht oder eine rechtliche Vertretung. Informationen dazu finden Sie auf den Webseiten der zuständigen Archive oder des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen.

Frage 6: Wie lange dauert es, bis über meinen Antrag entschieden wird?

Antwort: Die Bearbeitungszeit für einen Antrag auf Einsichtnahme in Stasi-Akten kann je nach Archiv und Umfang der angeforderten Unterlagen variieren. In der Regel dauert es einige Wochen bis Monate, bis über den Antrag entschieden wird. Bei umfangreichen Anträgen mit vielen Unterlagen kann die Bearbeitungszeit auch länger sein.

Frage 7: Ist es möglich, Einsicht in die Akten einer verstorbenen Person zu erhalten?

Antwort: Ja, unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, Einsicht in die Akten einer verstorbenen Person zu erhalten. Sie müssen nachweisen, dass Sie ein berechtigtes Interesse an den Akten haben, beispielsweise weil Sie ein Familienmitglied sind oder direkte Auswirkungen der Stasi-Aktivitäten auf sich selbst nachweisen können.

Frage 8: Kann ich Kopien aus den Stasi-Akten erhalten?

Antwort: Ja, in der Regel ist es möglich, Kopien aus den Stasi-Akten zu erhalten. Hierfür können jedoch Gebühren anfallen, die von Archiv zu Archiv unterschiedlich sind. Informationen zu den Kosten und dem Ablauf der Kopiergenehmigung erhalten Sie vom zuständigen Archiv.

Frage 9: Gibt es Informationen oder Unterlagen, auf die ich keinen Zugriff erhalten kann?

Antwort: Ja, es gibt einige Informationen und Unterlagen, die im Rahmen der Einsichtnahme in die Stasi-Akten nicht zugänglich sind. Dies betrifft vor allem personenbezogene Daten, die die Privatsphäre von Dritten schützen sollen. Auch Informationen über laufende Ermittlungen oder operative Methoden der Stasi können ausgeschlossen sein.

Frage 10: Was kann ich tun, wenn mein Antrag auf Einsichtnahme abgelehnt wurde?

Antwort: Wenn Ihr Antrag auf Einsichtnahme abgelehnt wurde, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb einer bestimmten Frist Beschwerde einzulegen. Informationen hierzu finden Sie in der Ablehnungsmitteilung. In der Regel haben Sie das Recht auf eine Begründung der Ablehnung und können gegebenenfalls die Entscheidung vor Gericht überprüfen lassen.