Öffnen – Antrag Kirchenaustritt Baden-Württemberg

Vorlage und Muster für Antrag Kirchenaustritt Baden-Württemberg zur Anpassung und Erstellung – Öffnen im WORD– und PDF-Format


Vorlage: Antrag Kirchenaustritt Baden-Württemberg

An das zuständige Kirchenamt
Adresse des zuständigen Kirchenamtes
  1. Persönliche Daten des Antragstellers:
    • Name: ___________________
    • Vorname: ___________________
    • Geburtsdatum: ___________________
    • Adresse: ___________________
    • Telefonnummer: ___________________
    • E-Mail-Adresse: ___________________
    • Staatsangehörigkeit: ___________________
    • Religionszugehörigkeit: ___________________
  2. Grund für den Kirchenaustritt:
    • ___________________
    • ___________________
    • ___________________
  3. Angaben zur Kirchengemeinde:
    • Name der Kirchengemeinde: ___________________
    • Ort der Kirchengemeinde: ___________________
    • Kirchensteuernummer (falls bekannt): ___________________
  4. Unterschrift:
  5. ___________________
  6. Ort und Datum:
  7. ___________________

Hinweis: Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus und senden Sie es an das zuständige Kirchenamt. Der Austritt wird erst wirksam, wenn das Kirchenamt den Antrag bestätigt hat.

Wichtiger Hinweis: Der Kirchenaustritt kann unter Umständen Auswirkungen auf Ihre steuerliche Situation haben. Bitte lassen Sie sich dazu von einem Steuerberater oder einem Fachanwalt für Steuerrecht beraten.

 

Muster und Vorlage für Antrag Kirchenaustritt Baden-Württemberg zur Anpassung und Erstellung im WORD– und PDF-Format



Antrag Kirchenaustritt Baden-Württemberg
PDF – WORD Format
Bewertung: ⭐⭐⭐⭐⭐ 4.12
Ergebnisse – 127

Frage 1:

Wie beantrage ich meinen Kirchenaustritt in Baden-Württemberg?

Um Ihren Kirchenaustritt in Baden-Württemberg zu beantragen, müssen Sie einen schriftlichen Antrag einreichen. Dieser Antrag kann formlos gestellt werden und sollte die folgenden Angaben enthalten:
  • Ihren vollständigen Namen
  • Ihr Geburtsdatum und -ort
  • Ihre Anschrift
  • Name der Kirche, aus der Sie austreten möchten

Der Antrag kann entweder persönlich bei Ihrem örtlichen Standesamt oder per Post eingereicht werden. Es kann gegebenenfalls eine Gebühr für den Kirchenaustritt erhoben werden.

Frage 2:

Muss ich meine Gründe für den Kirchenaustritt angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Gründe für den Kirchenaustritt anzugeben. Der Austritt aus der Kirche ist ein persönlicher Entschluss und bedarf keiner weiteren Erläuterung.

Frage 3:

Wie lange dauert es, bis mein Kirchenaustritt wirksam wird?

Nachdem Sie Ihren Antrag auf Kirchenaustritt gestellt haben, wird Ihre Mitgliedschaft in der Kirche in der Regel zum Ende des laufenden Kalendermonats wirksam, in dem der Antrag eingegangen ist. Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung über Ihren Kirchenaustritt.

Frage 4:

Welche Auswirkungen hat der Kirchenaustritt auf meine steuerliche Situation?

Der Kirchenaustritt hat Auswirkungen auf Ihre steuerliche Situation. Als Mitglied einer Kirche sind Sie in der Regel kirchensteuerpflichtig. Nach Ihrem Kirchenaustritt entfällt die Kirchensteuerpflicht und Sie werden von der Zahlung der Kirchensteuer befreit.
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Kirchenaustritt auch Ihrem Finanzamt mitteilen müssen, da dies Auswirkungen auf Ihre Lohnsteuerabzüge haben kann.

Frage 5:

Kann ich meinen Kirchenaustritt rückgängig machen?

Nein, nach dem Kirchenaustritt gibt es keine Möglichkeit, diesen rückgängig zu machen. Der Austritt aus der Kirche ist endgültig.

Frage 6:

Was passiert mit meinen Mitgliedschaftsrechten und -pflichten nach dem Kirchenaustritt?

Nach Ihrem Kirchenaustritt verlieren Sie Ihre Mitgliedschaftsrechte und -pflichten in der Kirche. Sie sind nicht mehr berechtigt, kirchliche Ämter auszuüben und haben auch keinen Anspruch mehr auf Sakramente oder kirchliche Unterstützung. Gleichzeitig sind Sie auch von den finanziellen Verpflichtungen wie der Zahlung der Kirchensteuer befreit.

Frage 7:

Kann ich nach meinem Kirchenaustritt einer anderen Kirche beitreten?

Ja, nach Ihrem Kirchenaustritt haben Sie die Möglichkeit, einer anderen Kirche beizutreten, wenn Sie dies wünschen. Der Eintritt in eine andere Kirche ist jedoch ein separater Vorgang und muss separat beantragt werden.

Frage 8:

Benötige ich einen Nachweis über meinen Kirchenaustritt?

Ja, es ist ratsam, eine schriftliche Bestätigung über Ihren Kirchenaustritt zu erhalten. Diese Bestätigung kann Ihnen in verschiedenen Situationen, wie etwa bei steuerlichen Angelegenheiten, als Nachweis dienen. Sie können die Bestätigung beim Standesamt beantragen, bei dem Sie Ihren Kirchenaustritt eingereicht haben.

Frage 9:

Muss ich nach meinem Kirchenaustritt noch an kirchlichen Veranstaltungen teilnehmen?

Nein, nach Ihrem Kirchenaustritt sind Sie nicht mehr verpflichtet, an kirchlichen Veranstaltungen teilzunehmen. Sie haben die Freiheit, selbst zu entscheiden, ob Sie weiterhin an solchen Veranstaltungen teilnehmen möchten oder nicht.

Frage 10:

Was passiert mit meinen Kirchenbüchern nach dem Kirchenaustritt?

Nach Ihrem Kirchenaustritt werden Ihre Daten aus den Kirchenbüchern entfernt. Dies betrifft Ihre Tauf-, Trauungs- und Sterbedaten. Die Kirche ist gesetzlich dazu verpflichtet, diese Daten zu löschen oder zu anonymisieren.

Bitte beachten Sie, dass historische Kirchenbücher von dieser Regelung möglicherweise nicht betroffen sind.