Öffnen – Antrag Wiederannahme Geburtsnamen

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Vorlage: Antrag auf Wiederannahme des Geburtsnamens

Name des Antragstellers/der Antragstellerin:

Datum:

Zuständige Behörde:

Anschrift der zuständigen Behörde:

Betreff: Antrag auf Wiederannahme des Geburtsnamens gemäß § 1355 BGB

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich, [Name des Antragstellers/der Antragstellerin], die Wiederannahme meines/ihres Geburtsnamens gemäß § 1355 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

Begründung:

Nach eingehender Überlegung und aus persönlichen Gründen habe ich mich dazu entschieden, meinen/ihren Geburtsnamen wieder anzunehmen. Eine Änderung meines/ihres Namens nach der Eheschließung erfolgte am [Datum der Namensänderung].

Nachweis der Identität:

Als Nachweis meiner/sein/ihrer Identität füge ich diesem Antrag folgende Unterlagen bei:

  1. Kopie meines/seinem/ihrem Personalausweises/Reisepasses
  2. Kopie meiner/seinem/ihrem Geburtsurkunde

Wirkung der Namensänderung:

Ich weise darauf hin, dass mit der Wiederannahme meines/ihres Geburtsnamens alle Rechte und Pflichten verbunden sind, die mit diesem Namen gemäß dem deutschen Recht einhergehen.

Zahlungsweise:

Die anfallenden Gebühren für die Bearbeitung des Antrags sowie die Ausstellung einer neuen Geburtsurkunde überweise ich/überweisen wir zeitnah nach Erhalt der Zahlungsaufforderung.

Zustellungsadresse für den Bescheid:

Bitte teilen Sie mir/teilen Sie uns schriftlich mit, an welche Adresse der Bescheid über die Wiederannahme des Geburtsnamens zugestellt werden soll:

Name:

Straße, Hausnummer:

PLZ, Ort:

Kontaktdaten:

Ich stehe für Rückfragen unter der unten angegebenen Telefonnummer und E-Mail-Adresse zur Verfügung:

Telefonnummer:

E-Mail-Adresse:

Ich bitte um eine zeitnahe Bearbeitung meines/ihres Antrags und um eine schriftliche Bestätigung über die Wiederannahme meines/ihres Geburtsnamens.

Mit freundlichen Grüßen,

[Name des Antragstellers/der Antragstellerin]

 

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Antrag Wiederannahme Geburtsnamen
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Frage 1: Wie schreibt man einen Antrag zur Wiederannahme des Geburtsnamens?

Um einen Antrag zur Wiederannahme des Geburtsnamens zu schreiben, sollten Sie einige wichtige Elemente berücksichtigen:

  1. Korrekter Adressat: Richten Sie den Antrag an die zuständige Behörde, zum Beispiel das Standesamt oder das Amtsgericht.
  2. Konkreter Anlass: Nennen Sie den konkreten Grund für die Wiederannahme des Geburtsnamens, zum Beispiel Scheidung oder Aufhebung der Ehe.
  3. Angabe der Personalien: Geben Sie Ihren vollständigen Namen, Geburtsdatum, aktueller Name und Anschrift an.
  4. Rechtsgrundlage: Verweisen Sie auf die entsprechende gesetzliche Bestimmung, die Ihnen das Recht zur Wiederannahme des Geburtsnamens gewährt.
  5. Begründung: Erläutern Sie in kurzen und präzisen Sätzen, warum Sie Ihren Geburtsnamen wieder annehmen möchten.
  6. Nachweise: Fügen Sie notwendige Dokumente bei, die Ihre Angaben und den Anlass für die Wiederannahme des Geburtsnamens belegen, wie z. B. Scheidungsurteil oder Aufhebungsbeschluss.
  7. Unterschrift: Unterschreiben Sie den Antrag handschriftlich und fügen Sie das Datum hinzu.

Beachten Sie, dass dies nur allgemeine Hinweise sind. Es kann ratsam sein, sich bei einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsberatungsstelle individuell beraten zu lassen.

Frage 2: Welche weiteren Unterlagen können dem Antrag zur Wiederannahme des Geburtsnamens beigefügt werden?

Je nach individueller Situation und Grund für die Wiederannahme des Geburtsnamens können weitere Unterlagen dem Antrag beigefügt werden. Hier einige Beispiele:

  • Personalausweis oder Reisepass: Kopie des Personalausweises oder Reisepasses, um die Identität nachzuweisen.
  • Eheurkunde: Kopie der Eheurkunde, wenn die Wiederannahme des Geburtsnamens im Zusammenhang mit einer Eheschließung steht.
  • Scheidungsurteil: Kopie des rechtskräftigen Scheidungsurteils, wenn die Wiederannahme des Geburtsnamens im Zusammenhang mit einer Scheidung erfolgen soll.
  • Aufhebungsbeschluss: Kopie des Aufhebungsbeschlusses, wenn die Wiederannahme des Geburtsnamens im Zusammenhang mit der Aufhebung der Ehe oder einer eingetragenen Lebenspartnerschaft steht.
  • Sonstige Nachweise: Je nach Grund für die Wiederannahme des Geburtsnamens können weitere Nachweise erforderlich sein, wie zum Beispiel eine Namensänderungsurkunde.

Es ist ratsam, sich bei der zuständigen Behörde zu erkundigen, welche konkreten Unterlagen für den Antrag zur Wiederannahme des Geburtsnamens erforderlich sind.

Frage 3: Wie lange dauert es, bis über einen Antrag zur Wiederannahme des Geburtsnamens entschieden wird?

Die Dauer der Bearbeitung eines Antrags zur Wiederannahme des Geburtsnamens kann je nach zuständiger Behörde unterschiedlich sein. In der Regel sollte jedoch mit einer Bearbeitungszeit von einigen Wochen gerechnet werden.

Es kann ratsam sein, bei der zuständigen Behörde nachzufragen, wie lange die Bearbeitung ungefähr dauern wird und ob es möglich ist, den aktuellen Bearbeitungsstatus des Antrags in Erfahrung zu bringen.

Wenn es dringend ist, den Geburtsnamen wieder anzunehmen, kann es in manchen Fällen möglich sein, einen Antrag auf eine Eilentscheidung zu stellen. Hierfür sollten Sie sich jedoch vorher bei einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsberatungsstelle informieren.

Frage 4: Kann man den Antrag zur Wiederannahme des Geburtsnamens auch online stellen?

Die Möglichkeit der Online-Stellung von Anträgen zur Wiederannahme des Geburtsnamens kann je nach zuständiger Behörde unterschiedlich sein. Einige Behörden bieten bereits die Möglichkeit an, bestimmte Anträge online einzureichen.

Es ist ratsam, sich im Vorfeld bei der zuständigen Behörde zu erkundigen, ob es eine Online-Plattform gibt, auf der der Antrag zur Wiederannahme des Geburtsnamens gestellt werden kann. Falls ja, sollten die entsprechenden Voraussetzungen und Verfahrensschritte beachtet werden.

Bei der Online-Stellung des Antrags sollten Sie eventuell notwendige Dokumente elektronisch vorbereiten und bereithalten, um sie als Anhang hochladen zu können.

Frage 5: Was kostet es, den Antrag zur Wiederannahme des Geburtsnamens zu stellen?

Die Kosten für einen Antrag zur Wiederannahme des Geburtsnamens können je nach zuständiger Behörde und individueller Situation unterschiedlich sein.

In der Regel fallen Verwaltungsgebühren an, um den Antrag zu bearbeiten. Die genaue Höhe der Gebühren ist abhängig von der Gebührenordnung der zuständigen Behörde.

Es ist ratsam, sich im Voraus bei der zuständigen Behörde nach den genauen Kosten zu erkundigen, um finanzielle Überraschungen zu vermeiden.

Frage 6: Was passiert, wenn der Antrag zur Wiederannahme des Geburtsnamens abgelehnt wird?

Es besteht die Möglichkeit, dass ein Antrag zur Wiederannahme des Geburtsnamens abgelehnt wird. Gründe für eine Ablehnung können beispielsweise formale Fehler im Antrag oder das Fehlen notwendiger Voraussetzungen sein.

Wenn der Antrag abgelehnt wird, erhalten Sie einen Bescheid der zuständigen Behörde, in dem die Gründe für die Ablehnung genannt werden.

Sollten Sie mit der Ablehnung nicht einverstanden sein, können Sie gegebenenfalls Rechtsmittel einlegen. Ein Rechtsanwalt kann Sie diesbezüglich beraten und Ihnen bei der weiteren Vorgehensweise helfen.

Es kann auch möglich sein, den Antrag erneut zu stellen und die fehlenden Angaben oder Unterlagen nachzureichen, falls dies die Gründe für die Ablehnung waren.

Frage 7: Kann man den Antrag zur Wiederannahme des Geburtsnamens jederzeit stellen?

In der Regel kann der Antrag zur Wiederannahme des Geburtsnamens jederzeit gestellt werden. Es gibt keine festgelegten Fristen oder zeitlichen Einschränkungen.

Allerdings ist es ratsam, den Antrag nicht zu lange hinauszuzögern, insbesondere wenn es einen konkreten Grund für die Wiederannahme des Geburtsnamens gibt, wie zum Beispiel eine Scheidung oder die Aufhebung der Ehe.

Je nach individueller Situation kann es auch Sinn machen, den Antrag zeitnah zu stellen, um mögliche rechtliche oder finanzielle Konsequenzen zu vermeiden.

Frage 8: Kann man den Antrag zur Wiederannahme des Geburtsnamens auch persönlich abgeben?

Je nach zuständiger Behörde kann es möglich sein, den Antrag zur Wiederannahme des Geburtsnamens persönlich abzugeben.

Es ist ratsam, sich im Vorfeld bei der zuständigen Behörde zu erkundigen, ob persönliche Vorsprache möglich ist und welche Öffnungszeiten gelten.

Falls persönliche Abgabe möglich ist, sollten Sie in der Regel einen Termin vereinbaren, um Wartezeiten zu vermeiden.

Frage 9: Gibt es eine Altersbeschränkung für die Wiederannahme des Geburtsnamens?

Es gibt in der Regel keine festgelegte Altersbeschränkung für die Wiederannahme des Geburtsnamens. Grundsätzlich kann jeder, der einen entsprechenden rechtlichen Grund hat, seinen Geburtsnamen wieder annehmen.

Es ist jedoch ratsam, sich im Einzelfall bei der zuständigen Behörde zu erkundigen, ob es spezifische Regelungen oder Voraussetzungen gibt, die das Mindest- oder Höchstalter betreffen.

Frage 10: Kann man den Antrag zur Wiederannahme des Geburtsnamens auch rückgängig machen?

Es ist grundsätzlich möglich, einen Antrag zur Wiederannahme des Geburtsnamens rückgängig zu machen, solange die Behörde den Antrag noch nicht bearbeitet hat.

Wenn die Wiederannahme des Geburtsnamens bereits vollzogen wurde, ist es in der Regel schwieriger, diesen Schritt rückgängig zu machen.

Es kann ratsam sein, sich in diesem Fall bei einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsberatungsstelle zu informieren und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen.