Vorlage und Muster für Aufforderung Erteilung qualifiziertes Arbeitszeugnis zur Erstellung und Anpassung – Öffnen im WORD– und PDF-Format
Vorlage: Aufforderung zur Erteilung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses
Sehr geehrte/r [Arbeitgeber/in],
hiermit fordere ich Sie auf, mir ein qualifiziertes Arbeitszeugnis gemäß § 109 GewO zu erstellen und mir innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Erhalt dieses Schreibens zukommen zu lassen.
- Name: [Vorname Nachname]
- Geburtsdatum: [Geburtsdatum]
- Anschrift: [Adresse]
- Beschäftigungszeitraum: [Datum von – Datum bis]
- Position: [Position]
- Abteilung: [Abteilung]
- Hierarchische Ebene: [Hierarchische Ebene]
Ich weise darauf hin, dass Sie gemäß § 109 GewO verpflichtet sind, ein Arbeitszeugnis auszustellen, das den tatsächlichen Leistungen und Fähigkeiten entsprechend ausgestaltet ist und keine negativen Formulierungen oder Geheimcodes enthält.
Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis sollte insbesondere folgende Punkte beinhalten:
- Angaben zur Art der Tätigkeit während des Beschäftigungszeitraums, einschließlich der Stellenbezeichnung, Hauptaufgaben und Verantwortlichkeiten
- Leistungsbeurteilung, einschließlich fachlicher Kenntnisse, Arbeitsqualität, Produktivität und Teamfähigkeit
- Aussage zur Zusammenarbeit und dem Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden
- Qualifikationen, Fortbildungen und Weiterentwicklung während der Beschäftigung
- Angaben zu Dauer der Beschäftigung, Arbeitszeitmodell und eventuellen Unterbrechungen
- Beendigungsgrund des Arbeitsverhältnisses sowie gegebene Kündigungsfristen
Ich erwarte, dass das Arbeitszeugnis die oben genannten Angaben umfasst, wahrheitsgemäß und wohlwollend formuliert ist, um mir bei meinen zukünftigen Bewerbungen einen gerechten Erfolg zu ermöglichen.
Falls Sie nicht in der Lage sind, das qualifizierte Arbeitszeugnis innerhalb der gesetzten Frist zu erstellen, bitte ich Sie um eine schriftliche Begründung sowie um Mitteilung einer angemessenen Verlängerung der Frist.
Sollte ich bis zum Ablauf der Frist kein qualifiziertes Arbeitszeugnis von Ihnen erhalten haben, behalte ich mir rechtliche Schritte vor.
Ich bitte um Bestätigung des Erhalts dieses Schreibens.
Mit freundlichen Grüßen
[Ihr Name] [Ihre Unterschrift]
Muster und Vorlage für Aufforderung Erteilung qualifiziertes Arbeitszeugnis zur Erstellung und Anpassung im WORD– und PDF-Format
Aufforderung Erteilung qualifiziertes Arbeitszeugnis |
PDF – WORD Format |
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FAQ Aufforderung zur Erteilung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses
- Frage 1: Was ist ein qualifiziertes Arbeitszeugnis?
- Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ist eine schriftliche Beurteilung der Leistungen und Fähigkeiten eines Arbeitnehmers während seiner Beschäftigung. Es enthält detaillierte Aussagen über den Arbeitsbereich, die erbrachten Leistungen und das Verhalten des Arbeitnehmers.
- Frage 2: Ist mein Arbeitgeber verpflichtet, mir ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen?
- Ja, grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis nach Beendigung seines Arbeitsverhältnisses. Dieser Anspruch ergibt sich aus § 109 der Gewerbeordnung.
- Frage 3: Muss ich mein Arbeitgeber explizit zur Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses auffordern?
- Nein, grundsätzlich ist eine explizite Aufforderung zur Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses nicht erforderlich. Es ist jedoch empfehlenswert, dies schriftlich zu tun, um späteren Missverständnissen vorzubeugen.
- Frage 4: Welche Informationen sollte ein qualifiziertes Arbeitszeugnis enthalten?
- Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis sollte die Personalien des Arbeitnehmers, Angaben zum Beschäftigungsverhältnis sowie eine detaillierte Beschreibung der Tätigkeiten, Leistungen und des Verhaltens des Arbeitnehmers enthalten. Es sollte zudem eine abschließende Bewertung enthalten.
- Frage 5: Wie sollte ich meine Aufforderung zur Erteilung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses formulieren?
- Bei der Formulierung Ihrer Aufforderung zur Erteilung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses sollten Sie höflich, klar und präzise sein. Geben Sie Ihre Personalien und das Datum des Ausscheidens aus dem Unternehmen an und bitten Sie höflich um die Erstellung und Übersendung eines qualifizierten Zeugnisses.
- Frage 6: Gibt es eine Frist, innerhalb derer mein Arbeitgeber das Zeugnis ausstellen muss?
- Ja, nach § 109 der Gewerbeordnung muss der Arbeitgeber das Arbeitszeugnis unverzüglich nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausstellen. Eine genaue Frist ist jedoch nicht gesetzlich festgelegt.
- Frage 7: Was kann ich tun, wenn mein Arbeitgeber sich weigert, mir ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen?
- Wenn Ihr Arbeitgeber sich weigert, Ihnen ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen, können Sie rechtliche Schritte einleiten, um Ihren Anspruch durchzusetzen. Sie sollten sich in diesem Fall an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden, der Sie beraten und gegebenenfalls eine Klage vor dem Arbeitsgericht einreichen kann.
- Frage 8: Kann mein Arbeitgeber kritische oder negative Aussagen in meinem Arbeitszeugnis machen?
- Ja, grundsätzlich darf ein Arbeitgeber auch kritische oder negative Aussagen in einem Arbeitszeugnis machen, sofern diese aussagekräftig und wahrheitsgemäß sind. Dabei dürfen jedoch keine unwahren Tatsachenbehauptungen oder Diffamierungen enthalten sein.
- Frage 9: Kann ich mein Arbeitszeugnis anfechten, wenn ich mit den darin enthaltenen Aussagen nicht einverstanden bin?
- Ja, wenn Sie mit den Aussagen in Ihrem Arbeitszeugnis nicht einverstanden sind, können Sie dies anfechten. Sie sollten zunächst das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber suchen und versuchen, eine Einigung zu erzielen. Wenn dies nicht möglich ist, können Sie sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden, um Ihre Ansprüche zu prüfen und gegebenenfalls gerichtlich durchzusetzen.
- Frage 10: Kann ich mein Arbeitszeugnis nachträglich ändern lassen?
- Ja, unter bestimmten Umständen ist es möglich, ein Arbeitszeugnis nachträglich ändern zu lassen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn offensichtliche Fehler enthalten sind oder relevante Informationen fehlen. In diesem Fall sollten Sie sich an Ihren ehemaligen Arbeitgeber wenden und höflich um eine Korrektur bitten.