Ausgleichsanspruch bei Flugverspätung nach Fluggastverordnung




 

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Ausgleichsanspruch bei Flugverspätung nach Fluggastverordnung
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Wie schreibt man Ausgleichsanspruch bei Flugverspätung nach Fluggastverordnung

Die Fluggastverordnung regelt die Rechte von Flugpassagieren im Falle von Flugverspätungen, Flugannullierungen oder Nichtbeförderungen. Nach Art. 7 der Verordnung haben Flugpassagiere bei Flugverspätungen ab einer bestimmten Dauer einen Ausgleichsanspruch gegenüber der Fluggesellschaft.

1. Einleitung

Im Folgenden werden die verschiedenen Aspekte eines Ausgleichsanspruchs bei Flugverspätung gemäß der Fluggastverordnung erläutert. Dieser Leitfaden dient als Hilfestellung für Flugpassagiere, die ihre Rechte einfordern möchten.

2. Voraussetzungen für einen Ausgleichsanspruch

Um einen Ausgleichsanspruch bei Flugverspätung geltend machen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Der Flug muss von einem EU-Flughafen starten,
  2. Die Fluggesellschaft muss eine EU-Fluggesellschaft sein,
  3. Die Flugverspätung muss eine bestimmte Dauer erreichen (in der Regel 3 Stunden),
  4. Die Flugverspätung darf nicht auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen sein.

3. Ausgleichsanspruch beantragen

Um einen Ausgleichsanspruch bei Flugverspätung geltend zu machen, sollte der Flugpassagier einen formellen Antrag bei der Fluggesellschaft stellen. Dieser Antrag sollte folgende Informationen enthalten:

  • Flugdaten (Flugnummer, Datum, Uhrzeit)
  • Informationen zum Fluggast (Name, Kontaktinformationen)
  • Begründung des Ausgleichsanspruchs

Es empfiehlt sich, den Antrag schriftlich per Einschreiben oder per E-Mail zu senden, um einen Nachweis über den Antrag zu haben.

4. Begründung des Ausgleichsanspruchs

Um den Ausgleichsanspruch zu begründen, sollten Flugpassagiere die Flugverspätung, ihre persönliche Situation und die Auswirkungen der Verspätung darlegen. Es kann hilfreich sein, Belege wie Hotelrechnungen, Taxiquittungen oder andere Nachweise beizufügen.

Das Vorliegen außergewöhnlicher Umstände, die von der Fluggesellschaft als Entschuldigung angeführt werden, sollte kritisch hinterfragt und gegebenenfalls auch rechtlich geprüft werden.

5. Rechtsgrundlagen zitieren

Bei der Formulierung des Ausgleichsanspruchs kann es hilfreich sein, relevante rechtliche Bestimmungen zu zitieren. Hierbei sollten folgende Informationen angegeben werden:

Fluggastverordnung (Verordnung (EG) Nr. 261/2004)
Artikel 7 – Ausgleichsanspruch bei Flugverspätung

Es ist ratsam, die genauen Formulierungen der Rechtsvorschrift zu übernehmen und mit eigenen Worten zu erklären.

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6. Fristen beachten

Flugpassagiere sollten darauf achten, dass die Frist zur Geltendmachung des Ausgleichsanspruchs nicht verstreicht. Gemäß der Fluggastverordnung beträgt die Verjährungsfrist in der Regel drei Jahre.

Es ist ratsam, den Antrag so früh wie möglich zu stellen, um sicherzustellen, dass er rechtzeitig bei der Fluggesellschaft eingeht.

7. Unterstützung durch Fluggastrechteportale

Es gibt verschiedene Fluggastrechteportale und Anwaltskanzleien, die Flugpassagiere bei der Geltendmachung ihres Ausgleichsanspruchs unterstützen. Diese bieten oft kostenfreie Erstberatungen an und übernehmen die Kommunikation mit der Fluggesellschaft gegen eine Erfolgsprovision.

Es ist empfehlenswert, sich vorher über die Seriosität und Erfahrungen solcher Portale zu informieren.

8. Klage vor Gericht

Wenn die Fluggesellschaft den Ausgleichsanspruch ablehnt oder nicht innerhalb angemessener Frist reagiert, kann es notwendig sein, den Anspruch gerichtlich geltend zu machen. Ein Rechtsanwalt kann helfen, den Fall vor Gericht zu bringen und den Ausgleichsanspruch durchzusetzen.

Flugpassagiere sollten jedoch bedenken, dass eine Klage vor Gericht mit Kosten verbunden sein kann und nicht immer zum gewünschten Ergebnis führt. Eine sorgfältige Prüfung der Erfolgsaussichten ist ratsam.

9. Fazit

Ein Ausgleichsanspruch bei Flugverspätung gemäß der Fluggastverordnung ist ein wichtiges Recht für Flugpassagiere. Durch die Kenntnis über die Voraussetzungen, den Antragsprozess und mögliche Unterstützungsmöglichkeiten kann der Ausgleichsanspruch effektiv geltend gemacht werden.

Es ist ratsam, sich im Falle einer Flugverspätung frühzeitig mit den eigenen Rechten vertraut zu machen und gegebenenfalls rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.



Frage 1: Was ist ein Ausgleichsanspruch bei Flugverspätung nach der Fluggastverordnung?

Ein Ausgleichsanspruch bei Flugverspätung bezieht sich auf eine finanzielle Entschädigung, die Fluggästen zusteht, wenn ihr Flug Verspätung hat. Dieser Anspruch ergibt sich aus der Fluggastverordnung der Europäischen Union.

Frage 2: Wie hoch ist die finanzielle Entschädigung bei einer Flugverspätung?

Die Höhe der finanziellen Entschädigung bei Flugverspätungen richtet sich nach der Flugstrecke. Bei Flügen bis zu 1.500 Kilometern beträgt die Entschädigung 250 Euro. Bei Flügen innerhalb der EU über 1.500 Kilometer und bei Flügen außerhalb der EU zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern beträgt die Entschädigung 400 Euro. Für Flüge über 3.500 Kilometer außerhalb der EU beträgt die Entschädigung 600 Euro.

Frage 3: In welchen Fällen habe ich Anspruch auf eine Ausgleichszahlung bei Flugverspätung?

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Sie haben Anspruch auf eine Ausgleichszahlung bei Flugverspätung, wenn Ihr Flug innerhalb der letzten drei Jahre verspätet angekommen ist und die Verspätung nicht auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist. Außergewöhnliche Umstände sind beispielsweise extreme Wetterbedingungen, politische Unruhen oder Streiks.

Frage 4: Was muss ich tun, um einen Ausgleichsanspruch bei Flugverspätung geltend zu machen?

Um Ihren Ausgleichsanspruch bei Flugverspätung geltend zu machen, sollten Sie sich zunächst an die Fluggesellschaft wenden und Ihr Anliegen schriftlich mitteilen. Sie sollten die Flugnummer, das Datum des Fluges, die Dauer der Verspätung und Ihre Flugdaten angeben. Es ist auch ratsam, alle relevanten Unterlagen wie Tickets, Bestätigungen und eventuelle Zeugenaussagen aufzubewahren.

Frage 5: Wie lange habe ich Zeit, um meinen Ausgleichsanspruch bei Flugverspätung geltend zu machen?

Die Verjährungsfrist für einen Ausgleichsanspruch bei Flugverspätung beträgt in Deutschland drei Jahre. Das bedeutet, dass Sie innerhalb dieser Frist Ihre Ansprüche geltend machen müssen. Es ist ratsam, dies möglichst bald nach der verspäteten Ankunft Ihres Fluges zu tun.

Frage 6: Was passiert, wenn die Fluggesellschaft meinen Ausgleichsanspruch ablehnt?

Wenn die Fluggesellschaft Ihren Ausgleichsanspruch bei Flugverspätung ablehnt, können Sie rechtliche Schritte einleiten, um Ihre Ansprüche durchzusetzen. Sie sollten sich an einen spezialisierten Rechtsanwalt wenden, der sich mit Fluggastrechten auskennt und Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche behilflich sein kann.

Frage 7: Gibt es Ausnahmen, in denen die Fluggesellschaft nicht zur Ausgleichszahlung verpflichtet ist?

Ja, es gibt einige Ausnahmen, in denen die Fluggesellschaft nicht zur Ausgleichszahlung verpflichtet ist. Diese Ausnahmen umfassen außergewöhnliche Umstände wie extreme Wetterbedingungen, politische Unruhen, Streiks oder Sicherheitsprobleme. Die genauen Ausnahmen sind in der Fluggastverordnung der Europäischen Union festgelegt.

Frage 8: Kann ich zusätzlich zur Ausgleichszahlung weitere Kosten wie Verpflegung oder Unterkunft einfordern?

Ja, neben der Ausgleichszahlung haben Sie auch Anspruch auf Betreuungsleistungen wie Verpflegung, Erfrischungen, Unterkunft und Kommunikationsmöglichkeiten. Diese Kosten sollten von der Fluggesellschaft übernommen werden. Es ist wichtig, alle Belege und Rechnungen aufzubewahren, um diese Kosten geltend machen zu können.

Frage 9: Gilt der Ausgleichsanspruch bei Flugverspätung auch für Anschlussflüge?

Ja, der Ausgleichsanspruch bei Flugverspätung gilt auch für Anschlussflüge, sofern alle Flüge von der gleichen Fluggesellschaft gebucht wurden und die Verspätung auf dem vorherigen Flug aufgetreten ist. In diesem Fall haben Sie Anspruch auf eine Ausgleichszahlung gemäß den Bestimmungen der Fluggastverordnung.

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Frage 10: Können Fluggäste ihren Ausgleichsanspruch bei Flugverspätung auch selbst durchsetzen oder ist ein Anwalt erforderlich?

Fluggäste können ihren Ausgleichsanspruch bei Flugverspätung selbst durchsetzen, indem sie sich direkt an die Fluggesellschaft wenden und ihre Ansprüche schriftlich geltend machen. Jedoch kann es in einigen Fällen schwierig sein, die Fluggesellschaft zur Zahlung zu bewegen. In solchen Fällen kann die Unterstützung eines spezialisierten Rechtsanwalts hilfreich sein, um die Ansprüche erfolgreich durchzusetzen.




Vorlage: Ausgleichsanspruch bei Flugverspätung nach Fluggastverordnung

1. Hintergrund

Die Fluggastverordnung der Europäischen Union gewährt Flugpassagieren Rechte im Falle von Flugverspätungen. Nach dieser Verordnung haben Fluggäste unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf finanziellen Ausgleich.

2. Voraussetzungen für einen Ausgleichsanspruch

Um einen Ausgleichsanspruch geltend machen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Der Flug muss in den Geltungsbereich der Fluggastverordnung fallen.
  2. Die Verspätung muss mindestens drei Stunden betragen.
  3. Die Verspätung darf nicht auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen sein.

3. Höhe des Ausgleichsanspruchs

Die Höhe des Ausgleichsanspruchs hängt von der Entfernung des Fluges ab:

Flüge bis zu 1.500 km:
250 Euro
Flüge innerhalb der EU über 1.500 km und alle anderen Flüge zwischen 1.500 km und 3.500 km:
400 Euro
Flüge außerhalb der EU über 3.500 km:
600 Euro

4. Geltendmachung des Ausgleichsanspruchs

Um den Ausgleichsanspruch geltend zu machen, sollten Fluggäste folgende Schritte unternehmen:

  1. Informieren Sie die Fluggesellschaft unverzüglich über die Verspätung.
  2. Erheben Sie schriftlich Anspruch auf Ausgleich.
  3. Fügen Sie alle relevanten Unterlagen bei, z.B. Bordkarten, Flugtickets.
  4. Setzen Sie der Fluggesellschaft eine angemessene Frist zur Stellungnahme.
  5. Wenn die Fluggesellschaft den Ausgleichsanspruch ablehnt, können Sie rechtliche Schritte einleiten.

5. Rechtliche Grundlagen

Die Ansprüche auf Ausgleich bei Flugverspätungen ergeben sich aus der Fluggastverordnung (Verordnung (EG) Nr. 261/2004) der Europäischen Union.

Diese Vorlage dient lediglich zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.