Öffnen – Ausgleichsanspruch bei Flugverspätung nach Fluggastverordnung

Vorlage und Muster für Ausgleichsanspruch bei Flugverspätung nach Fluggastverordnung zur Anpassung und Erstellung – Öffnen im WORD– und PDF-Format


Vorlage: Ausgleichsanspruch bei Flugverspätung nach Fluggastverordnung

1. Hintergrund

Die Fluggastverordnung der Europäischen Union gewährt Flugpassagieren Rechte im Falle von Flugverspätungen. Nach dieser Verordnung haben Fluggäste unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf finanziellen Ausgleich.

2. Voraussetzungen für einen Ausgleichsanspruch

Um einen Ausgleichsanspruch geltend machen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Der Flug muss in den Geltungsbereich der Fluggastverordnung fallen.
  2. Die Verspätung muss mindestens drei Stunden betragen.
  3. Die Verspätung darf nicht auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen sein.

3. Höhe des Ausgleichsanspruchs

Die Höhe des Ausgleichsanspruchs hängt von der Entfernung des Fluges ab:

Flüge bis zu 1.500 km:
250 Euro
Flüge innerhalb der EU über 1.500 km und alle anderen Flüge zwischen 1.500 km und 3.500 km:
400 Euro
Flüge außerhalb der EU über 3.500 km:
600 Euro

4. Geltendmachung des Ausgleichsanspruchs

Um den Ausgleichsanspruch geltend zu machen, sollten Fluggäste folgende Schritte unternehmen:

  1. Informieren Sie die Fluggesellschaft unverzüglich über die Verspätung.
  2. Erheben Sie schriftlich Anspruch auf Ausgleich.
  3. Fügen Sie alle relevanten Unterlagen bei, z.B. Bordkarten, Flugtickets.
  4. Setzen Sie der Fluggesellschaft eine angemessene Frist zur Stellungnahme.
  5. Wenn die Fluggesellschaft den Ausgleichsanspruch ablehnt, können Sie rechtliche Schritte einleiten.

5. Rechtliche Grundlagen

Die Ansprüche auf Ausgleich bei Flugverspätungen ergeben sich aus der Fluggastverordnung (Verordnung (EG) Nr. 261/2004) der Europäischen Union.

Diese Vorlage dient lediglich zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.

 

Vorlage und Muster für Ausgleichsanspruch bei Flugverspätung nach Fluggastverordnung zur Anpassung und Erstellung im WORD– und PDF-Format



Ausgleichsanspruch bei Flugverspätung nach Fluggastverordnung
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Frage 1: Was ist ein Ausgleichsanspruch bei Flugverspätung nach der Fluggastverordnung?

Ein Ausgleichsanspruch bei Flugverspätung bezieht sich auf eine finanzielle Entschädigung, die Fluggästen zusteht, wenn ihr Flug Verspätung hat. Dieser Anspruch ergibt sich aus der Fluggastverordnung der Europäischen Union.

Frage 2: Wie hoch ist die finanzielle Entschädigung bei einer Flugverspätung?

Die Höhe der finanziellen Entschädigung bei Flugverspätungen richtet sich nach der Flugstrecke. Bei Flügen bis zu 1.500 Kilometern beträgt die Entschädigung 250 Euro. Bei Flügen innerhalb der EU über 1.500 Kilometer und bei Flügen außerhalb der EU zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern beträgt die Entschädigung 400 Euro. Für Flüge über 3.500 Kilometer außerhalb der EU beträgt die Entschädigung 600 Euro.

Frage 3: In welchen Fällen habe ich Anspruch auf eine Ausgleichszahlung bei Flugverspätung?

Sie haben Anspruch auf eine Ausgleichszahlung bei Flugverspätung, wenn Ihr Flug innerhalb der letzten drei Jahre verspätet angekommen ist und die Verspätung nicht auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist. Außergewöhnliche Umstände sind beispielsweise extreme Wetterbedingungen, politische Unruhen oder Streiks.

Frage 4: Was muss ich tun, um einen Ausgleichsanspruch bei Flugverspätung geltend zu machen?

Um Ihren Ausgleichsanspruch bei Flugverspätung geltend zu machen, sollten Sie sich zunächst an die Fluggesellschaft wenden und Ihr Anliegen schriftlich mitteilen. Sie sollten die Flugnummer, das Datum des Fluges, die Dauer der Verspätung und Ihre Flugdaten angeben. Es ist auch ratsam, alle relevanten Unterlagen wie Tickets, Bestätigungen und eventuelle Zeugenaussagen aufzubewahren.

Frage 5: Wie lange habe ich Zeit, um meinen Ausgleichsanspruch bei Flugverspätung geltend zu machen?

Die Verjährungsfrist für einen Ausgleichsanspruch bei Flugverspätung beträgt in Deutschland drei Jahre. Das bedeutet, dass Sie innerhalb dieser Frist Ihre Ansprüche geltend machen müssen. Es ist ratsam, dies möglichst bald nach der verspäteten Ankunft Ihres Fluges zu tun.

Frage 6: Was passiert, wenn die Fluggesellschaft meinen Ausgleichsanspruch ablehnt?

Wenn die Fluggesellschaft Ihren Ausgleichsanspruch bei Flugverspätung ablehnt, können Sie rechtliche Schritte einleiten, um Ihre Ansprüche durchzusetzen. Sie sollten sich an einen spezialisierten Rechtsanwalt wenden, der sich mit Fluggastrechten auskennt und Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche behilflich sein kann.

Frage 7: Gibt es Ausnahmen, in denen die Fluggesellschaft nicht zur Ausgleichszahlung verpflichtet ist?

Ja, es gibt einige Ausnahmen, in denen die Fluggesellschaft nicht zur Ausgleichszahlung verpflichtet ist. Diese Ausnahmen umfassen außergewöhnliche Umstände wie extreme Wetterbedingungen, politische Unruhen, Streiks oder Sicherheitsprobleme. Die genauen Ausnahmen sind in der Fluggastverordnung der Europäischen Union festgelegt.

Frage 8: Kann ich zusätzlich zur Ausgleichszahlung weitere Kosten wie Verpflegung oder Unterkunft einfordern?

Ja, neben der Ausgleichszahlung haben Sie auch Anspruch auf Betreuungsleistungen wie Verpflegung, Erfrischungen, Unterkunft und Kommunikationsmöglichkeiten. Diese Kosten sollten von der Fluggesellschaft übernommen werden. Es ist wichtig, alle Belege und Rechnungen aufzubewahren, um diese Kosten geltend machen zu können.

Frage 9: Gilt der Ausgleichsanspruch bei Flugverspätung auch für Anschlussflüge?

Ja, der Ausgleichsanspruch bei Flugverspätung gilt auch für Anschlussflüge, sofern alle Flüge von der gleichen Fluggesellschaft gebucht wurden und die Verspätung auf dem vorherigen Flug aufgetreten ist. In diesem Fall haben Sie Anspruch auf eine Ausgleichszahlung gemäß den Bestimmungen der Fluggastverordnung.

Frage 10: Können Fluggäste ihren Ausgleichsanspruch bei Flugverspätung auch selbst durchsetzen oder ist ein Anwalt erforderlich?

Fluggäste können ihren Ausgleichsanspruch bei Flugverspätung selbst durchsetzen, indem sie sich direkt an die Fluggesellschaft wenden und ihre Ansprüche schriftlich geltend machen. Jedoch kann es in einigen Fällen schwierig sein, die Fluggesellschaft zur Zahlung zu bewegen. In solchen Fällen kann die Unterstützung eines spezialisierten Rechtsanwalts hilfreich sein, um die Ansprüche erfolgreich durchzusetzen.