Öffnen – Befristeter Arbeitsvertrag mit Tarifbindung
Muster und Vorlage für Befristeter Arbeitsvertrag mit Tarifbindung zur Anpassung und Erstellung – Öffnen im WORD– und PDF-Format
Vorlage: Befristeter Arbeitsvertrag mit Tarifbindung
Vertragsparteien:
Arbeitgeber:
Anschrift:
Vertreten durch:
Arbeitnehmer:
Anschrift:
Geburtsdatum:
1. Vertragsgegenstand:
Der Arbeitgeber stellt den Arbeitnehmer befristet vom [Datum] bis zum [Datum] als [Arbeitsposition] ein. Die Befristung des Arbeitsvertrags erfolgt aufgrund des tariflichen Rahmentarifvertrags [Tarifvertrag].
2. Arbeitszeit:
Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt [Stunden/Woche]. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, Überstunden gemäß den tariflichen Bestimmungen zu leisten.
3. Vergütung:
Der Arbeitnehmer erhält eine Vergütung in Höhe von [Betrag] Euro brutto pro Monat. Die Vergütung erfolgt gemäß den tariflichen Bestimmungen.
4. Sonderzahlungen:
Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf [Weihnachtsgeld/Jahressonderzahlung] in Höhe von [Betrag] Euro brutto pro Jahr.
5. Urlaub:
Dem Arbeitnehmer stehen pro Kalenderjahr [Anzahl] Urlaubstage zu. Die Urlaubsplanung erfolgt in Absprache mit dem Arbeitgeber.
6. Sonstige Leistungen:
Der Arbeitgeber gewährt dem Arbeitnehmer alle tariflich vereinbarten Leistungen, wie beispielsweise vermögenswirksame Leistungen, betriebliche Altersvorsorge etc.
7. Probezeit:
Der Arbeitsvertrag enthält keine Probezeit.
8. Beendigung des Arbeitsverhältnisses:
Das Arbeitsverhältnis endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Befristung. Eine ordentliche Kündigung ist vor dem Ablauf der Befristung ausgeschlossen, es sei denn, dies ist tariflich vorgesehen.
9. Geheimhaltungspflicht:
Der Arbeitnehmer verpflichtet sich zur Wahrung der betrieblichen Geheimnisse und zur Vertraulichkeit.
10. Salvatorische Klausel:
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommende Vereinbarung.
Frage 1: Wie schreibe ich einen befristeten Arbeitsvertrag mit Tarifbindung?
Um einen befristeten Arbeitsvertrag mit Tarifbindung zu schreiben, sollten Sie verschiedene Elemente einbeziehen. Zunächst müssen Sie die Vertragsparteien, also den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer, namentlich benennen und ihre Adresse angeben. Es ist wichtig, den genauen Beginn und das Ende des befristeten Arbeitsvertrags festzulegen. Darüber hinaus sollten Sie die wöchentliche Arbeitszeit, die Vergütung und etwaige Zuschläge oder Sonderleistungen angeben. Es ist auch erforderlich, die tarifliche Bindung anzugeben, indem Sie den Tarifvertrag nennen, der für das Arbeitsverhältnis gilt.
Frage 2: Welche weiteren wichtigen Bestandteile sollte ein befristeter Arbeitsvertrag mit Tarifbindung enthalten?
Neben den grundlegenden Angaben zu den Vertragsparteien und der Vertragsdauer sollten Sie auch die auszuübende Tätigkeit oder Position des Arbeitnehmers genau beschreiben. Es ist wichtig, die zuständige Gewerkschaft oder den Arbeitgeberverband zu nennen, der den Tarifvertrag abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollten Sie die Arbeitsorte und die eventuelle Notwendigkeit von Dienstreisen angeben. Auch Regelungen zu Urlaubstagen, Krankheit und Kündigungsfristen sollten im befristeten Arbeitsvertrag mit Tarifbindung nicht fehlen.
Frage 3: Wie kann man die Tarifbindung im befristeten Arbeitsvertrag nachweisen?
Um die Tarifbindung im befristeten Arbeitsvertrag nachzuweisen, sollten Sie den genauen Tarifvertrag angeben, der für das Arbeitsverhältnis gilt. Sie können entweder den vollständigen Tarifvertrag als Anhang zum Vertrag beifügen oder einfach den Namen des Tarifvertrags und das Datum der jeweils gültigen Fassung im Vertrag nennen. Es ist wichtig, dass der Arbeitnehmer Zugang zu dem Tarifvertrag hat, entweder durch eine direkte Ausgabe des Tarifvertrags oder durch die Mitteilung, dass er in den Räumlichkeiten des Arbeitgebers eingesehen werden kann.
Frage 4: Welche rechtlichen Konsequenzen ergeben sich aus der Tarifbindung im befristeten Arbeitsvertrag?
Die Tarifbindung im befristeten Arbeitsvertrag hat verschiedene rechtliche Konsequenzen. Wenn der Tarifvertrag Lohn- und Arbeitsbedingungen festlegt, müssen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer daran halten. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber die im Tarifvertrag festgelegten Mindestlöhne und sonstigen Lohnzuschläge gewähren muss. Darüber hinaus können auch Urlaubsansprüche, Arbeitszeitregelungen und Kündigungsfristen im Tarifvertrag geregelt sein und sind daher für das Arbeitsverhältnis bindend.
Frage 5: Was passiert, wenn der Tarifvertrag während der Laufzeit des befristeten Arbeitsvertrags geändert wird?
Wenn der Tarifvertrag während der Laufzeit des befristeten Arbeitsvertrags geändert wird, gelten in der Regel die neuen Bestimmungen des Tarifvertrags. Dies bedeutet, dass sich die Lohn- und Arbeitsbedingungen möglicherweise ändern können. Es ist wichtig, dass der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer über solche Änderungen informiert werden und diese in das Arbeitsverhältnis einfließen lassen. Falls der geänderte Tarifvertrag nachteilig für den Arbeitnehmer ist, kann es jedoch sein, dass dieser Anspruch auf eine Überleitung in den günstigeren alten Tarifvertrag hat.
Frage 6: Kann ein befristeter Arbeitsvertrag mit Tarifbindung vorzeitig gekündigt werden?
Ein befristeter Arbeitsvertrag mit Tarifbindung kann vorzeitig gekündigt werden, jedoch nur unter Einhaltung der im Tarifvertrag festgelegten Kündigungsfristen. Diese sind in der Regel länger als die gesetzlichen Kündigungsfristen. Es ist wichtig, dass sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer über ihre Kündigungsmöglichkeiten informiert sind und die geltenden Regeln einhalten. Im Zweifelsfall sollten sie den genauen Wortlaut des Tarifvertrags überprüfen oder rechtlichen Rat einholen.
Frage 7: Kann ein befristeter Arbeitsvertrag mit Tarifbindung verlängert werden?
Ein befristeter Arbeitsvertrag mit Tarifbindung kann in der Regel verlängert werden, sofern dies im Tarifvertrag oder durch eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vorgesehen ist. Es ist wichtig, dass sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer rechtzeitig vor Ablauf des befristeten Arbeitsvertrags über eine mögliche Verlängerung sprechen und diese schriftlich vereinbaren. Die Bedingungen der Verlängerung, wie z.B. die neue Vertragsdauer und mögliche Änderungen der Arbeitsbedingungen, sollten ebenfalls festgehalten werden.
Frage 8: Was passiert, wenn der befristete Arbeitsvertrag mit Tarifbindung ohne Verlängerung ausläuft?
Wenn der befristete Arbeitsvertrag mit Tarifbindung ohne Verlängerung ausläuft, endet das Arbeitsverhältnis automatisch zum vereinbarten Enddatum. Es besteht keine automatische Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers. Daher sollten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer rechtzeitig vor Ablauf des Vertrags über die weiteren Beschäftigungsmöglichkeiten sprechen. Der Arbeitgeber kann entscheiden, ob er den Arbeitnehmer weiterbeschäftigen oder das Arbeitsverhältnis zum vereinbarten Zeitpunkt beenden möchte.
Frage 9: Gibt es Besonderheiten bei der Beendigung eines befristeten Arbeitsvertrags mit Tarifbindung?
Bei der Beendigung eines befristeten Arbeitsvertrags mit Tarifbindung gelten im Allgemeinen die gleichen Regelungen wie bei anderen befristeten Arbeitsverträgen. Es ist wichtig, dass sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer die im Tarifvertrag oder im Arbeitsvertrag vereinbarten Kündigungsfristen einhalten. Es kann auch besondere Regelungen im Tarifvertrag geben, die die Beendigung des Arbeitsverhältnisses regeln. Wenn der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer gegen diese Regeln verstoßen, können rechtliche Konsequenzen drohen.
Frage 10: Welche Rolle spielt der Betriebsrat bei einem befristeten Arbeitsvertrag mit Tarifbindung?
Der Betriebsrat hat bei einem befristeten Arbeitsvertrag mit Tarifbindung eine beratende Funktion. Der Betriebsrat ist das gewählte Organ der Arbeitnehmer und vertritt deren Interessen. Er hat das Recht, den befristeten Arbeitsvertrag einzusehen und zu prüfen, ob er mit den geltenden Gesetzen und Bestimmungen sowie dem Tarifvertrag übereinstimmt. Der Betriebsrat kann dem Arbeitgeber Empfehlungen geben und Vorschläge zur Verbesserung des Vertrags machen. Es ist wichtig, dass der Arbeitgeber den Betriebsrat frühzeitig über den befristeten Arbeitsvertrag informiert und mit ihm zusammenarbeitet.
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