Öffnen – Beratungsprotokoll Versicherungsvermittlung

Muster und Vorlage für Beratungsprotokoll Versicherungsvermittlung zur Anpassung und Erstellung – Öffnen im WORD– und PDF-Format


Vorlage: Beratungsprotokoll Versicherungsvermittlung

Kunde:
Name:
Adresse:
Telefon:
E-Mail:
Versicherungsvermittler:
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E-Mail:

Beratungsdaten

Datum der Beratung:
Ort der Beratung:

Versicherungsprodukt

Art des Versicherungsprodukts:
Versicherungsgesellschaft:
Versicherungssumme:
Versicherungsbeginn:

Beratungsinhalte

  1. Beratung über die grundlegenden Merkmale und Besonderheiten des Versicherungsprodukts
  2. Erläuterung der Versicherungsbedingungen
  3. Informationen über Beitragszahlungen und Kündigungsmöglichkeiten
  4. Risikohinweise und Hinweise zur Vertragslaufzeit
  5. Empfehlungen für den konkreten Versicherungsschutz

Ergebnis der Beratung

Empfohlener Versicherungsschutz:
Begründung der Empfehlung:
Alternative Versicherungsprodukte:

Erklärung des Kunden

Der Kunde bestätigt, dass er über die Inhalte der Beratung informiert wurde und die empfohlenen Versicherungsprodukte verstanden hat.

Unterschrift Kunde:
Datum:

Erklärung des Versicherungsvermittlers

Der Versicherungsvermittler bestätigt, dass er den Kunden umfassend beraten hat und die Beratungsdokumentation vollständig ist.

Unterschrift Versicherungsvermittler:
Datum:

Anmerkungen:

  1. Das Beratungsprotokoll soll vom Kunden und Versicherungsvermittler unterschrieben werden.
  2. Der Versicherungsvermittler hat eine Kopie des Beratungsprotokolls dem Kunden auszuhändigen.
  3. Das Beratungsprotokoll dient der Dokumentation der Beratung und sollte aufbewahrt werden.

 

Vorlage und Muster für Beratungsprotokoll Versicherungsvermittlung zur Anpassung und Erstellung im WORD– und PDF-Format



Beratungsprotokoll Versicherungsvermittlung
PDF – WORD Format
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FAQ Beratungsprotokoll Versicherungsvermittlung

Frage 1: Was ist ein Beratungsprotokoll in der Versicherungsvermittlung?

Das Beratungsprotokoll ist ein Dokument, das in der Versicherungsvermittlung erstellt wird und die Beratungssituation zwischen Versicherungsvermittler und Kunde festhält. Es dient dazu, die Beratungsdetails, die Verständigung über Risiken und Folgen, sowie die Kundenerwartungen zu dokumentieren.

Frage 2: Wer ist verpflichtet, ein Beratungsprotokoll zu erstellen?

Der Versicherungsvermittler ist gesetzlich verpflichtet, ein Beratungsprotokoll zu erstellen und dem Kunden zur Verfügung zu stellen. Die Pflicht zur Protokollierung besteht in der Regel bei allen Versicherungsverträgen, die auf der Grundlage einer Einzelberatung abgeschlossen werden.

Frage 3: Gibt es bestimmte Formvorschriften für das Beratungsprotokoll?

Ja, das Beratungsprotokoll muss schriftlich erfolgen. Es sollte klar strukturiert und verständlich formuliert sein, damit der Kunde die Informationen nachvollziehen kann. Es ist ratsam, das Protokoll zu unterzeichnen und eine Kopie dem Kunden auszuhändigen.

Frage 4: Welche Inhalte sollten im Beratungsprotokoll enthalten sein?

Das Beratungsprotokoll sollte die wesentlichen Inhalte der Beratung enthalten, wie zum Beispiel die Art und den Umfang der Beratung, die besprochenen Produkte und Vertragsdetails, die Risikoaufklärung, Kosten- und Provisionserläuterungen, sowie die Dokumentation von Kundenwünschen oder -entscheidungen.

Frage 5: Wie lange muss ein Beratungsprotokoll aufbewahrt werden?

Die Aufbewahrungsfrist für Beratungsprotokolle beträgt in der Regel fünf Jahre. Diese Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahrs, in dem das Protokoll erstellt wurde. Es ist wichtig, dass das Beratungsprotokoll während dieser Frist jederzeit zugänglich ist.

Frage 6: Was passiert, wenn kein Beratungsprotokoll erstellt wird?

Wenn kein Beratungsprotokoll erstellt wird, kann dies zu rechtlichen Konsequenzen führen. Die zuständige Aufsichtsbehörde kann Maßnahmen ergreifen und Bußgelder verhängen. Darüber hinaus kann ein fehlendes Beratungsprotokoll im Streitfall zu Nachteilen für den Versicherungsvermittler führen.

Frage 7: Kann ein Beratungsprotokoll nachträglich verändert werden?

Ein Beratungsprotokoll sollte grundsätzlich nicht nachträglich verändert werden, da es als rechtliche Dokumentation dient. Sollten Ungenauigkeiten oder Unvollständigkeiten festgestellt werden, empfiehlt es sich, ein ergänzendes Protokoll zu erstellen oder einen Vermerk hinzuzufügen, der die Änderungen erklärt.

Frage 8: Gibt es Ausnahmen von der Beratungsprotokollpflicht?

Ja, es gibt Ausnahmen von der Beratungsprotokollpflicht. Zum Beispiel bei Online-Versicherungsverträgen ohne Einzelberatung. Auch wenn der Kunde ausdrücklich auf die protokollfreie Beratung besteht, kann auf das Beratungsprotokoll verzichtet werden.

Frage 9: Sind Versicherungsmakler oder -vertreter verpflichtet, ein Beratungsprotokoll zu erstellen?

Ja, Versicherungsmakler oder -vertreter sind ebenfalls dazu verpflichtet, ein Beratungsprotokoll zu erstellen und dem Kunden zur Verfügung zu stellen. Die Protokollierungspflicht besteht unabhängig davon, ob der Vertrag direkt mit dem Versicherer oder über den Vermittler abgeschlossen wird.

Frage 10: Wer kann das Beratungsprotokoll einsehen?

Das Beratungsprotokoll steht dem Kunden und den zuständigen Aufsichtsbehörden zur Einsicht zur Verfügung. Der Kunde hat das Recht, das Protokoll einzusehen und eine Kopie zu erhalten. Die Aufsichtsbehörden können das Beratungsprotokoll im Rahmen ihrer Überwachungstätigkeit prüfen.