Vorlage und Muster für Betriebsvereinbarung Einigungsstelle zur Anpassung und Erstellung – Öffnen im WORD– und PDF-Format
Vorlage: Betriebsvereinbarung Einigungsstelle
Betriebsvereinbarung Einigungsstelle
- Präambel
- Diese Betriebsvereinbarung regelt die Organisation und das Verfahren der Einigungsstelle gemäß § 76 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Ziel ist es, Konflikte zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat zu lösen und eine Einigung herbeizuführen.
- § 1 Zuständigkeit
- (1) Die Einigungsstelle ist zuständig für die Entscheidung über alle Angelegenheiten, bei denen der Arbeitgeber und der Betriebsrat keine Einigung erzielen können und für die gemäß § 76 BetrVG eine Einigungsstelle gebildet werden muss.
- (2) Die Einigungsstelle besteht aus drei Mitgliedern. Jeweils ein Mitglied wird von Arbeitgeber und Betriebsrat bestellt. Das dritte Mitglied, welches als Vorsitzender fungiert, wird von den beiden benannten Mitgliedern gemeinsam bestimmt.
- § 2 Verfahrensregeln
- (1) Die Einigungsstelle tritt auf Antrag einer der beiden Parteien zusammen. Der Antrag ist schriftlich und unter Angabe des Verhandlungsgegenstands zu stellen. Die Einigungsstelle hat spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Antragstellung eine Sitzung einzuberufen.
- (2) Die Sitzungen der Einigungsstelle müssen vertraulich sein. Die Teilnehmer haben über alle in der Sitzung behandelten Angelegenheiten Stillschweigen zu bewahren.
- (3) Die Einigungsstelle trifft ihre Entscheidungen mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.
- § 3 Beschlüsse
- (1) Die Beschlüsse der Einigungsstelle sind schriftlich zu formulieren und von allen Mitgliedern zu unterzeichnen. Sie werden den beteiligten Parteien innerhalb von sieben Tagen nach der Entscheidung zugestellt.
- (2) Die Beschlüsse der Einigungsstelle sind für Arbeitgeber und Betriebsrat bindend, sofern sie nicht gegen gesetzliche Bestimmungen oder andere Betriebsvereinbarungen verstoßen.
- § 4 Kosten
- Die Kosten der Einigungsstelle tragen Arbeitgeber und Betriebsrat je zur Hälfte, es sei denn, es wird im Einzelfall eine andere Kostenverteilung vereinbart.
- § 5 Inkrafttreten und Geltungsdauer
- Diese Betriebsvereinbarung tritt am Tag ihrer Unterzeichnung in Kraft und gilt für unbefristete Zeit. Eine Kündigung dieser Betriebsvereinbarung ist nur aus wichtigem Grund möglich.
- § 6 Schlussbestimmungen
- (1) Änderungen und Ergänzungen dieser Betriebsvereinbarung bedürfen der Schriftform und der Zustimmung beider Parteien.
- (2) Sollte eine Bestimmung dieser Betriebsvereinbarung unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Diese Betriebsvereinbarung wurde am [Datum] in [Ort] von Arbeitgeber und Betriebsrat unterzeichnet.
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