Öffnen – Ehe- und Erbvertrag Gütertrennung

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Vorlage: Ehe- und Erbvertrag Gütertrennung

1. Präambel
Dieser Ehe- und Erbvertrag („Vertrag“) wird zwischen den Eheleuten [Name des Ehemannes] (nachfolgend „Ehemann“) und [Name der Ehefrau] (nachfolgend „Ehefrau“) am [Datum des Vertragsabschlusses] geschlossen.
2. Gütertrennung
Die Eheleute vereinbaren ausdrücklich die Gütertrennung. Das bedeutet, dass das Vermögen der Eheleute während der Ehezeit getrennt bleibt und es keine Vermögensgemeinschaft gibt.
3. Eigentumsverhältnisse
a) Alle Vermögenswerte, die vor der Eheschließung erworben wurden oder während der Ehezeit von einem der Eheleute erworben werden, bleiben Eigentum des jeweiligen Ehepartners.
b) Für Vermögenswerte, die gemeinsam erworben werden, gelten die Eigentumsverhältnisse nach den vereinbarten Beteiligungsquoten.
4. Finanzielle Vereinbarungen
a) Jeder Ehepartner behält das Recht auf sein eigenes Einkommen und Vermögen. Es besteht keine Pflicht zur finanziellen Unterstützung zwischen den Ehepartnern.
b) Die Eheleute vereinbaren, dass sie die Kosten für gemeinsame Ausgaben wie Miete, Hypothek, Lebenshaltungskosten usw. je zur Hälfte tragen.
5. Erbrechtliche Regelungen
a) Die Eheleute setzen sich gegenseitig als Alleinerben ein. Im Falle des Todes eines Ehepartners erbt der andere Ehepartner das gesamte Vermögen des Verstorbenen.
b) Falls einer der Ehepartner vorverstirbt, gehen dessen Erbansprüche auf die gemeinsamen Kinder über.
6. Schlussbestimmungen
a) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.
b) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
c) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist [Ort des Gerichtsstands].

Die Eheleute bestätigen hiermit, dass ihnen der Inhalt dieses Vertrags bekannt ist und sie ihn freiwillig, in Kenntnis der rechtlichen Konsequenzen, unterzeichnet haben.

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[Name des Ehemannes] [Name der Ehefrau]

__________________________

[Datum der Unterzeichnung]

 

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Ehe- und Erbvertrag Gütertrennung
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FAQ Ehe- und Erbvertrag Gütertrennung

Frage 1: Was ist ein Ehe- und Erbvertrag mit Gütertrennung?
Ein Ehe- und Erbvertrag mit Gütertrennung ist ein Vertrag, den Ehepartner abschließen können, um ihre Vermögensverhältnisse zu regeln. Mit einer Gütertrennung behalten die Ehepartner während der Ehe ihre individuellen Vermögenswerte und Schulden getrennt.
Frage 2: Ist ein Ehe- und Erbvertrag mit Gütertrennung in Deutschland rechtsgültig?
Ja, ein Ehe- und Erbvertrag mit Gütertrennung ist in Deutschland rechtsgültig. Die gesetzlichen Vorschriften zur Gütertrennung sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) gereglt.
Frage 3: Welche Inhalte sollten in einen Ehe- und Erbvertrag mit Gütertrennung aufgenommen werden?
Ein Ehe- und Erbvertrag mit Gütertrennung sollte die genaue Aufteilung der Vermögenswerte und Schulden der Ehepartner regeln. Darüber hinaus kann er Regelungen zur erbrechtlichen Situation treffen.
Frage 4: Ist ein Ehe- und Erbvertrag mit Gütertrennung nur für vermögende Ehepartner relevant?
Nein, ein Ehe- und Erbvertrag mit Gütertrennung ist nicht nur für vermögende Ehepartner relevant. Auch Partner mit weniger Vermögen können von einer Gütertrennung profitieren und ihre individuellen Vermögenswerte schützen.
Frage 5: Kann ein Ehe- und Erbvertrag mit Gütertrennung nachträglich geändert oder aufgehoben werden?
Ja, ein Ehe- und Erbvertrag mit Gütertrennung kann nachträglich geändert oder aufgehoben werden, wenn beide Ehepartner dem zustimmen. Hierbei sollte jedoch immer rechtlicher Rat eingeholt werden.
Frage 6: Benötige ich einen Anwalt, um einen Ehe- und Erbvertrag mit Gütertrennung aufzusetzen?
Es ist ratsam, einen Anwalt hinzuzuziehen, um einen Ehe- und Erbvertrag mit Gütertrennung aufzusetzen. Ein Anwalt kann sicherstellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden und Ihre individuellen Interessen berücksichtigt werden.
Frage 7: Kann ein Ehe- und Erbvertrag mit Gütertrennung im Falle einer Scheidung angefochten werden?
Ein Ehe- und Erbvertrag mit Gütertrennung kann im Falle einer Scheidung angefochten werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Hierzu gehören beispielsweise Unwirksamkeitserklärungen aufgrund von Sittenwidrigkeit oder Fehlen der erforderlichen Form.
Frage 8: Welche steuerlichen Auswirkungen hat ein Ehe- und Erbvertrag mit Gütertrennung?
Ein Ehe- und Erbvertrag mit Gütertrennung kann steuerliche Auswirkungen haben, insbesondere im Bereich der Erbschaftsteuer. Hierbei ist es empfehlenswert, sich von einem Steuerberater beraten zu lassen.
Frage 9: Ist ein Ehe- und Erbvertrag mit Gütertrennung auch für bereits verheiratete Paare möglich?
Ja, auch bereits verheiratete Paare können einen Ehe- und Erbvertrag mit Gütertrennung abschließen. Hierfür ist jedoch die Zustimmung beider Ehepartner erforderlich.
Frage 10: Können sich Ehepartner mit einem Ehe- und Erbvertrag mit Gütertrennung gegenseitig enterben?
Ein Ehe- und Erbvertrag mit Gütertrennung ermöglicht es Ehepartnern grundsätzlich, sich gegenseitig zu enterben. Es müssen jedoch auch hierbei bestimmte erbrechtliche Vorgaben beachtet werden, um eine wirksame Enterbung vorzunehmen.