Öffnen – Ehevertrag mit Verzicht auf nachehelichen Unterhalt und Beibehaltung des Versorgungsausgleichs

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VORLAGE: Ehevertrag mit Verzicht auf nachehelichen Unterhalt und Beibehaltung des Versorgungsausgleichs

Präambel

Die Eheleute [Name des Ehegatten 1], geboren am [Geburtsdatum], und [Name des Ehegatten 2], geboren am [Geburtsdatum], schließen den folgenden Ehevertrag im Rahmen ihrer Eheschließung am [Datum der Eheschließung].

§ 1 Nachehelicher Unterhalt

Die Eheleute verzichten ausdrücklich und unwiderruflich auf jeglichen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt gemäß den §§ 1569 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Dieser Verzicht gilt sowohl für den Fall der Scheidung als auch für den Fall der Aufhebung der Ehe.

§ 2 Versorgungsausgleich

Die Eheleute vereinbaren, dass der gesetzliche Versorgungsausgleich nach den §§ 1587 ff. BGB nicht ausgeschlossen wird. Im Falle der Scheidung oder der Aufhebung der Ehe wird der Versorgungsausgleich gemäß den gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt.

§ 3 Gütertrennung

Die Eheleute vereinbaren, dass sie eine Gütertrennung im Sinne der §§ 1414 ff. BGB wählen. Die Vermögensverhältnisse der Eheleute bleiben somit während der Ehe sowie im Falle der Scheidung oder der Aufhebung der Ehe getrennt.

§ 4 Zugewinngemeinschaft

Die Eheleute wählen keine Zugewinngemeinschaft im Sinne der §§ 1363 ff. BGB.

§ 5 Schlussbestimmungen

Dieser Ehevertrag tritt mit der Wirksamkeit der Eheschließung in Kraft und endet mit der rechtskräftigen Scheidung oder Aufhebung der Ehe.

Soweit einzelne Bestimmungen dieses Ehevertrages unwirksam sind oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung tritt eine dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommende wirksame Bestimmung.

Dieser Ehevertrag wurde in [Ort], am [Datum der Unterzeichnung] in zwei Ausfertigungen erstellt und von beiden Ehegatten eigenhändig unterschrieben.

Ehegatte 1:______________________

Ehegatte 2:______________________

 

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Ehevertrag mit Verzicht auf nachehelichen Unterhalt und Beibehaltung des Versorgungsausgleichs
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FAQ Ehevertrag mit Verzicht auf nachehelichen Unterhalt und Beibehaltung des Versorgungsausgleichs

  1. Was ist ein Ehevertrag?

    Ein Ehevertrag ist ein rechtsgültiges Dokument, das von Ehepartnern erstellt wird, um ihre individuellen Vereinbarungen bezüglich verschiedener rechtlicher Aspekte ihrer Ehe festzuhalten. Diese Vereinbarungen können die finanziellen Angelegenheiten, den Vermögensaufbau, das Sorgerecht für gemeinsame Kinder und andere wichtige Fragen betreffen.

  2. Was beinhaltet ein Ehevertrag mit Verzicht auf nachehelichen Unterhalt?

    Ein Ehevertrag mit Verzicht auf nachehelichen Unterhalt legt fest, dass keiner der Ehepartner nach einer Scheidung Anspruch auf Unterhalt vom anderen hat. Dies bedeutet, dass beide Partner für ihren eigenen Unterhalt verantwortlich sind und keine finanzielle Unterstützung vom anderen verlangen können.

  3. Was ist der Versorgungsausgleich?

    Der Versorgungsausgleich ist ein gesetzlicher Mechanismus, der bei einer Scheidung den Ausgleich von Rentenanwartschaften regelt. Normalerweise werden die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche zwischen den Ehepartnern aufgeteilt, um sicherzustellen, dass beide einen angemessenen Anteil an der gemeinsam erarbeiteten Altersvorsorge erhalten. Beim Ehevertrag mit Beibehaltung des Versorgungsausgleichs wird dieser Ausgleich beibehalten und die Rentenanwartschaften werden entsprechend den gesetzlichen Regelungen aufgeteilt.

  4. Warum möchten manche Ehepartner einen Verzicht auf nachehelichen Unterhalt?

    Es gibt verschiedene Gründe, warum Ehepartner einen Verzicht auf nachehelichen Unterhalt vereinbaren möchten. Beispielsweise kann es sein, dass beide Ehepartner über ausreichende finanzielle Mittel verfügen und keine finanzielle Unterstützung benötigen. Ein Verzicht kann auch dazu dienen, Streitigkeiten und Unsicherheiten in Bezug auf den Unterhalt zu vermeiden und die langfristige finanzielle Planung zu erleichtern.

  5. Ist ein Ehevertrag mit Verzicht auf nachehelichen Unterhalt rechtlich bindend?

    Ja, ein Ehevertrag mit Verzicht auf nachehelichen Unterhalt ist rechtlich bindend, sofern er ordnungsgemäß erstellt und von beiden Ehepartnern unterzeichnet wurde. Es ist jedoch ratsam, sich von einem erfahrenen Familienanwalt beraten zu lassen und den Vertrag von einem Notar beurkunden zu lassen, um sicherzustellen, dass er rechtlich tragfähig ist.

  6. Welche anderen Elemente können in einen Ehevertrag einbezogen werden?

    Ein Ehevertrag kann eine Vielzahl von Elementen enthalten, die von den individuellen Bedürfnissen und Umständen der Ehepartner abhängen. Dazu gehören Regelungen zur Verteilung des Vermögens, zum Umgangsrecht mit gemeinsamen Kindern, zum Erbrecht, zur Aufteilung von Schulden und zur Regelung von finanziellen Verpflichtungen.

  7. Wie wird ein Ehevertrag erstellt?

    Um einen Ehevertrag zu erstellen, ist es empfehlenswert, die Unterstützung eines erfahrenen Familienanwalts in Anspruch zu nehmen. Der Anwalt kann dabei helfen, die individuellen Vereinbarungen der Ehepartner zu erfassen und den Vertrag entsprechend zu formulieren. Es ist wichtig, dass beide Ehepartner den Vertrag vollständig verstehen und klare Vereinbarungen treffen, um mögliche Konflikte in der Zukunft zu vermeiden.

  8. Kann ein Ehevertrag nach der Eheschließung geändert werden?

    Ja, ein Ehevertrag kann in der Regel nach der Eheschließung geändert werden, sofern beide Ehepartner damit einverstanden sind. Es ist wichtig, Änderungen schriftlich festzuhalten und den aktualisierten Vertrag von einem Notar beurkunden zu lassen, um sicherzustellen, dass die Änderungen rechtlich wirksam sind.

  9. Was passiert, wenn ein Ehepartner den Ehevertrag nicht einhält?

    Wenn ein Ehepartner den Ehevertrag nicht einhält, kann dies zu rechtlichen Konsequenzen führen. Der nicht einhaltende Ehepartner kann zur Erfüllung der vertraglichen Vereinbarungen gezwungen werden und möglicherweise Schadensersatz leisten müssen. Es ist ratsam, im Streitfall rechtlichen Rat einzuholen und gegebenenfalls gerichtliche Schritte einzuleiten.

  10. Brauche ich einen Anwalt, um einen Ehevertrag zu erstellen?

    Es ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, einen Anwalt zur Erstellung eines Ehevertrags hinzuzuziehen, jedoch wird dringend empfohlen, dies zu tun. Ein Familienanwalt kann dabei helfen, die individuellen Bedürfnisse und Interessen der Ehepartner zu berücksichtigen, den Vertrag rechtlich abzusichern und potenzielle rechtliche Fallstricke zu vermeiden.