Öffnen – Ehevertrag nachehelicher Unterhalt

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Vorlage: Ehevertrag nachehelicher Unterhalt

§ 1 Ermittlung des Unterhaltsbedarfs

  1. Die Parteien sind sich einig, dass der nacheheliche Unterhalt gemäß den nachstehenden Regelungen zu ermitteln ist.
  2. Der Unterhaltsbedarf des berechtigten Ehegatten wird gemäß den gesetzlichen Bestimmungen sowie unter Berücksichtigung der im Folgenden aufgeführten Umstände ermittelt:
  • a) Die Dauer der Ehe;
  • b) Das Einkommen beider Parteien;
  • c) Die Berufstätigkeit und Erwerbsfähigkeit beider Parteien;
  • d) Das Alter, der Gesundheitszustand und die Ausbildung beider Parteien;
  • e) Der Lebensstandard beider Parteien während der Ehe;
  • f) Sonstige besondere Umstände, die die Unterhaltsbedürftigkeit beeinflussen.

§ 2 Vereinbarter Unterhalt

Die Parteien vereinbaren einen monatlichen Unterhaltsbetrag in Höhe von ______________ Euro zugunsten des berechtigten Ehegatten. Dieser Betrag ist jeweils am Ersten des Monats auf das Bankkonto des berechtigten Ehegatten zu zahlen.

§ 3 Änderung des Einkommens

  1. Sofern sich das Einkommen eines Ehegatten erheblich ändert, ist eine Überprüfung und Anpassung des Unterhaltsbedarfs vorzunehmen.
  2. Als erhebliche Änderung des Einkommens gilt eine Veränderung um mehr als __________ Prozent.

§ 4 Vertragsdauer und Kündigung

  1. Der Unterhaltsvertrag gilt für die Dauer von ________ Jahren nach Rechtskraft der Scheidung.
  2. Der Vertrag kann fristlos von beiden Parteien gekündigt werden, sofern ein wichtiger Grund vorliegt.

§ 5 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
  3. Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist ________________.

Ort, Datum, Unterschriften

 

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Ehevertrag nachehelicher Unterhalt
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FAQ Ehevertrag nachehelicher Unterhalt

Frage 1: Was ist ein Ehevertrag?

Ein Ehevertrag ist eine Vereinbarung zwischen Ehegatten, die die Rechtsfolgen ihrer Ehe regelt. Er kann vor oder während der Ehe abgeschlossen werden und enthält Regelungen zu verschiedenen Bereichen, wie z.B. Güterstand, Unterhalt oder Erbrecht.

Frage 2: Ist ein Ehevertrag verpflichtend?

Nein, ein Ehevertrag ist nicht verpflichtend. Die Ehegatten können frei entscheiden, ob sie einen Ehevertrag abschließen möchten oder nicht. Allerdings kann ein Ehevertrag sinnvoll sein, um individuelle Bedürfnisse und Wünsche zu berücksichtigen.

Frage 3: Wie wird der nacheheliche Unterhalt im Ehevertrag geregelt?

Im Ehevertrag können die Ehegatten vereinbaren, ob und in welcher Höhe ein nachehelicher Unterhalt zu zahlen ist. Hierbei können sie sich an den gesetzlichen Vorgaben orientieren oder individuelle Regelungen treffen.

Frage 4: Kann der Ehevertrag den nachehelichen Unterhalt komplett ausschließen?

Ja, grundsätzlich ist es möglich, den nachehelichen Unterhalt im Ehevertrag vollständig auszuschließen. Allerdings muss beachtet werden, dass solche Vereinbarungen unter Umständen unwirksam sein können, wenn sie grob unbillig sind oder ein Ehegatte dadurch unzumutbar benachteiligt wird.

Frage 5: Können die Regelungen zum nachehelichen Unterhalt im Ehevertrag später geändert werden?

Ja, die Regelungen zum nachehelichen Unterhalt können im Ehevertrag für den Fall einer späteren Änderung der Umstände modifiziert werden. Hierfür ist jedoch die Zustimmung beider Ehegatten erforderlich.

Frage 6: Muss ein Ehevertrag notariell beurkundet werden?

Ja, damit ein Ehevertrag wirksam ist, muss er notariell beurkundet werden. Dies bedeutet, dass beide Ehegatten gemeinsam zum Notar gehen und dort den Vertrag unterzeichnen.

Frage 7: Kann ein Ehevertrag im Nachhinein angefochten werden?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Ehevertrag angefochten werden. Dies ist beispielsweise möglich, wenn ein Ehegatte bei Vertragsschluss arglistig getäuscht wurde oder die Vereinbarung aufgrund eines Mangels des Willens zustande kam.

Frage 8: Werden im Ehevertrag auch andere Themen geregelt?

Ja, der Ehevertrag kann neben dem nachehelichen Unterhalt auch andere Themen regeln, wie z.B. den Zugewinnausgleich, den Versorgungsausgleich oder Regelungen zur elterlichen Sorge.

Frage 9: Was passiert, wenn kein Ehevertrag abgeschlossen wird?

Wenn kein Ehevertrag abgeschlossen wird, gelten die gesetzlichen Regelungen. Diese können vom individuellen Willen der Ehegatten abweichen und zu ungewollten Ergebnissen führen.

Frage 10: Ist ein Ehevertrag auch bei einer eingetragenen Lebenspartnerschaft möglich?

Ja, auch bei einer eingetragenen Lebenspartnerschaft ist ein Ehevertrag möglich. Für die rechtliche Wirkung des Ehevertrags gelten ähnliche Regelungen wie bei der Ehe.