Vorlage und Muster für Geheimhaltungsvereinbarung Forschungsseinrichtungen zur Anpassung und Erstellung – Öffnen im WORD– und PDF-Format
Vorlage: Geheimhaltungsvereinbarung Forschungsseinrichtungen
Diese Geheimhaltungsvereinbarung (im Folgenden „Vereinbarung“ genannt) wird zwischen der Forschungsseinrichtung XYZ, vertreten durch [Name der Vertretung], nachfolgend als „Geheimnisträger“ bezeichnet, und [Name der anderen Partei], nachfolgend als „Vertragspartner“ bezeichnet, geschlossen.
1. Definitionen
1.1 „Geheime Informationen“ bezieht sich auf jegliche Informationen, Daten, Dokumente oder sonstige Materialien, die vom Geheimnisträger dem Vertragspartner zur Verfügung gestellt werden und als vertrauliche oder geschützte Informationen angesehen werden.
1.2 „Vertraulichkeit“ bedeutet die Pflicht, die Geheimen Informationen vertraulich zu behandeln und keine Veröffentlichungen oder weiteren Dritten gegenüber Offenlegungen vorzunehmen, es sei denn, dies ist ausdrücklich in dieser Vereinbarung gestattet.
2. Vertraulichkeit
2.1 Der Vertragspartner verpflichtet sich, die Geheimen Informationen streng vertraulich zu behandeln und alle angemessenen Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, um ihre Vertraulichkeit zu gewährleisten. Er wird die Geheimen Informationen nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, dies ist ausdrücklich in dieser Vereinbarung erlaubt.
2.2 Der Vertragspartner wird die Geheimen Informationen ausschließlich für den Zweck verwenden, der in dieser Vereinbarung festgelegt ist. Jegliche Nutzung der Geheimen Informationen für andere Zwecke ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Geheimnisträgers gestattet.
2.3 Sollte der Vertragspartner feststellen, dass eine Offenlegung der Geheimen Informationen aufgrund von Gesetzen oder gerichtlichen Anordnungen erforderlich ist, wird er den Geheimnisträger umgehend benachrichtigen und die Offenlegung nach Möglichkeit auf das erforderliche Minimum beschränken.
3. Eigentum und Rückgabe
3.1 Alle Geheimen Informationen, einschließlich aller Kopien, bleiben das Eigentum des Geheimnisträgers. Der Vertragspartner hat keinerlei Eigentumsrechte an den Geheimen Informationen, außer wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
3.2 Nach Beendigung oder Kündigung dieser Vereinbarung ist der Vertragspartner verpflichtet, alle Geheimen Informationen, einschließlich aller Kopien, unverzüglich zurückzugeben oder zu vernichten. Eine schriftliche Bestätigung über die Rückgabe oder Vernichtung ist auf Anforderung des Geheimnisträgers vorzulegen.
4. Haftung
4.1 Weder der Geheimnisträger noch der Vertragspartner haften für Verluste, Schäden oder Kosten, die durch die Verwendung oder den Missbrauch der Geheimen Informationen entstehen, es sei denn, dies erfolgt vorsätzlich oder grob fahrlässig.
4.2 Der Vertragspartner erklärt sich bereit, den Geheimnisträger von jeglichen Ansprüchen, Klagen, Schäden oder Verlusten freizustellen, die aus der Verletzung dieser Vereinbarung resultieren.
5. Laufzeit und Kündigung
5.1 Diese Vereinbarung tritt am [Datum] in Kraft und bleibt gültig, solange Geheime Informationen ausgetauscht werden oder bis sie von einer der Parteien schriftlich gekündigt wird.
5.2 Die Kündigung erfolgt durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei und tritt 30 Tage nach Eingang der Mitteilung in Kraft.
6. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
6.1 Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des Landes [Land] ohne Berücksichtigung der kollisionsrechtlichen Bestimmungen.
6.2 Streitigkeiten oder Unstimmigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte [Ort, Land].
Diese Vereinbarung wurde in zwei (2) Ausfertigungen erstellt, eine für jede Vertragspartei, am [Datum].
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FAQ Geheimhaltungsvereinbarung Forschungsseinrichtungen
- Identität der Vertragsparteien
- Definition der vertraulichen Informationen
- Verwendungszweck der Informationen
- Verpflichtungen der Vertragsparteien
- Dauer der Geheimhaltungspflicht
- Vergütung oder Entschädigung
- Gerichtsstand und anwendbares Recht
Bitte beachten Sie, dass diese FAQ nur allgemeine Informationen bereitstellen und keine rechtliche Beratung darstellen. Es ist ratsam, einen Rechtsanwalt zu konsultieren, um Ihre spezifischen Fragen und Anliegen zu klären.