Öffnen – Merkblatt für Leiharbeitnehmer

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Vorlage: Merkblatt für Leiharbeitnehmer

1. Einleitung

Sehr geehrte Leiharbeitnehmer,

mit diesem Merkblatt möchten wir Sie über Ihre Rechte und Pflichten im Rahmen der Leiharbeit informieren. Bitte lesen Sie die folgenden Informationen sorgfältig durch.

2. Definition von Leiharbeitnehmer

Ein Leiharbeitnehmer ist eine Person, die von einem Verleiher an einen Entleiher überlassen wird, um dort temporäre Arbeit zu leisten. Dabei bleibt der Leiharbeitnehmer weiterhin beim Verleiher angestellt, wird jedoch vom Entleiher in seinem Betrieb eingesetzt.

3. Arbeitsvertrag

Als Leiharbeitnehmer erhalten Sie einen Arbeitsvertrag mit dem Verleiher, der Ihre Rechte und Pflichten regelt. Bitte lesen Sie diesen Vertrag aufmerksam durch und klären Sie etwaige Unklarheiten direkt mit Ihrem Arbeitgeber.

4. Gleichbehandlung

Leiharbeitnehmer haben das Recht auf gleichbehandelte Arbeitsbedingungen im Vergleich zu den festangestellten Mitarbeitern des Entleihers. Dazu gehören insbesondere gleicher Lohn für gleiche Arbeit, gleiche Arbeitszeiten sowie gleiche Urlaubsansprüche.

5. Arbeitszeit

Die Arbeitszeit als Leiharbeitnehmer richtet sich nach den Regelungen im Arbeitsvertrag. Bitte beachten Sie eventuelle Abweichungen von den üblichen Arbeitszeiten und klären Sie diese mit Ihrem Arbeitgeber ab.

6. Vergütung

Als Leiharbeitnehmer haben Sie Anspruch auf eine angemessene Vergütung, die mindestens dem gesetzlichen Mindestlohn entspricht. Informieren Sie sich über die Höhe Ihrer Vergütung und klären Sie etwaige Unklarheiten mit Ihrem Arbeitgeber.

7. Kündigung

Sowohl der Verleiher als auch der Leiharbeitnehmer können das Arbeitsverhältnis fristgerecht kündigen. Die geltenden Kündigungsfristen sind im Arbeitsvertrag festgelegt. Bitte beachten Sie diese und halten Sie sich an die vereinbarten Fristen.

8. Arbeitssicherheit

Der Entleiher ist verpflichtet, Ihnen als Leiharbeitnehmer einen sicheren Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen. Sollten Sie Mängel bezüglich der Arbeitsbedingungen oder der Arbeitssicherheit feststellen, teilen Sie dies umgehend Ihrem Vorgesetzten mit.

9. Ansprechpartner

Für Fragen, Unklarheiten oder Probleme stehen Ihnen verschiedene Ansprechpartner zur Verfügung:

  • Ihr direkter Vorgesetzter beim Entleiher
  • Der Personalverantwortliche des Verleihers
  • Gewerkschaftsvertreter

Zögern Sie nicht, sich bei Fragen oder Problemen an diese Personen zu wenden.

Bitte beachten Sie: Dieses Merkblatt dient lediglich zur Information und kann keine Rechtsberatung ersetzen. Im Zweifelsfall sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsberatungsstelle wenden.

Wir wünschen Ihnen eine erfolgreiche und angenehme Zeit als Leiharbeitnehmer!

 

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Merkblatt für Leiharbeitnehmer
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FAQ Merkblatt für Leiharbeitnehmer

Frage 1: Wie schreibt man einen Vertrag für eine Leihtätigkeit?

Antwort: Ein Vertrag für eine Leihtätigkeit sollte alle relevanten Details enthalten, wie z.B. den Namen und die Adresse des Verleihunternehmens, des Leiharbeitnehmers und des Entleihers, eine genaue Beschreibung der Tätigkeit, den Zeitraum der Leihtätigkeit, die Arbeitszeiten, die Vergütung und eventuelle Zusatzleistungen sowie die Kündigungsfristen. Es ist ratsam, den Vertrag von einem Rechtsanwalt prüfen zu lassen.

Frage 2: Welche Rechte habe ich als Leiharbeitnehmer?

Antwort: Als Leiharbeitnehmer haben Sie grundsätzlich die gleichen Rechte wie Arbeitnehmer, die direkt beim Entleiher beschäftigt sind. Dazu gehören unter anderem das Recht auf gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit, der Anspruch auf bezahlten Urlaub, der Schutz vor Diskriminierung sowie das Recht auf Arbeitszeitregelungen und Pausen. Informieren Sie sich über Ihre individuellen Rechte in Ihrem Arbeitsvertrag oder bei Ihrem Betriebsrat.

Frage 3: Was kann ich tun, wenn ich mit meiner Leihtätigkeit unzufrieden bin?

Antwort: Wenn Sie mit Ihrer Leihtätigkeit unzufrieden sind, empfiehlt es sich zunächst das Gespräch mit Ihrem Vorgesetzten zu suchen und Ihre Unzufriedenheit zu äußern. Falls keine Lösung gefunden werden kann, sollten Sie sich an Ihren Betriebsrat oder eine Gewerkschaft wenden, um weitere Schritte zu besprechen. In manchen Fällen besteht auch die Möglichkeit, den Vertrag vorzeitig zu kündigen.

Frage 4: Welche Pflichten habe ich als Leiharbeitnehmer?

Antwort: Als Leiharbeitnehmer haben Sie in erster Linie die Pflicht, die Ihnen zugewiesene Arbeit gewissenhaft und sorgfältig auszuführen. Sie sollten pünktlich zur Arbeit erscheinen und sich an die betrieblichen Regeln und Vorschriften halten. Zudem haben Sie eine Mitteilungspflicht gegenüber dem Verleihunternehmen, falls Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten können.

Frage 5: Kann der Arbeitsvertrag für eine Leihtätigkeit verlängert werden?

Antwort: Ja, der Arbeitsvertrag für eine Leihtätigkeit kann in der Regel verlängert werden, sofern beide Parteien mit einer Verlängerung einverstanden sind. Es ist ratsam, die Verlängerung schriftlich zu vereinbaren und alle relevanten Details zu klären, wie z.B. den neuen Zeitraum der Leihtätigkeit und die eventuell veränderte Vergütung.

Frage 6: Kann ich als Leiharbeitnehmer von meinem Arbeitsvertrag zurücktreten?

Antwort: Ja, grundsätzlich haben Sie als Leiharbeitnehmer das Recht, von Ihrem Arbeitsvertrag zurückzutreten. Dabei gelten jedoch die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen. Es ist empfehlenswert, den Rücktritt schriftlich zu erklären und sich rechtzeitig mit Ihrem Verleihunternehmen und dem Entleiher in Verbindung zu setzen.

Frage 7: Stehe ich als Leiharbeitnehmer unter dem gleichen Kündigungsschutz wie Arbeitnehmer beim Entleiher?

Antwort: Nein, als Leiharbeitnehmer unterliegen Sie nicht dem gleichen Kündigungsschutz wie Arbeitnehmer beim Entleiher. Das bedeutet, dass Ihr Arbeitsvertrag unter bestimmten Umständen, wie z.B. dem Ende des Vertragsverhältnisses zwischen Verleihunternehmen und Entleiher, automatisch enden kann. Informieren Sie sich über Ihre individuellen Rechte und Pflichten in Ihrem Arbeitsvertrag.

Frage 8: Kann der Entleiher meine Arbeitszeit ändern?

Antwort: Ja, der Entleiher kann Ihre Arbeitszeit in Absprache mit dem Verleihunternehmen ändern. In der Regel müssen jedoch bestimmte Fristen und Voraussetzungen eingehalten werden. Informieren Sie sich über die genauen Regelungen in Ihrem Arbeitsvertrag und sprechen Sie bei Fragen oder Unklarheiten mit Ihrem Vorgesetzten.

Frage 9: Habe ich Anspruch auf Urlaub als Leiharbeitnehmer?

Antwort: Ja, als Leiharbeitnehmer haben Sie grundsätzlich einen Anspruch auf bezahlten Urlaub. Die genaue Anzahl der Urlaubstage richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und den Vereinbarungen in Ihrem Arbeitsvertrag. Sollten Sie keine Angaben zum Urlaubsanspruch finden, klären Sie dies mit Ihrem Verleihunternehmen oder dem Entleiher.

Frage 10: Welche Möglichkeiten habe ich, wenn meine Beschäftigung als Leiharbeitnehmer endet?

Antwort: Wenn Ihre Beschäftigung als Leiharbeitnehmer endet, haben Sie verschiedene Möglichkeiten. Sie können sich beim Arbeitsamt arbeitsuchend melden und nach neuen Beschäftigungsmöglichkeiten suchen. Zudem sollten Sie Ihre Ansprüche auf Arbeitslosengeld prüfen lassen. Informieren Sie sich bei Ihrem zuständigen Arbeitsamt über die genauen Regelungen und weitere Unterstützungsmöglichkeiten.