Prokura




 

Bewertung⭐⭐⭐⭐⭐ 4,85
Ergebnisse: 631
Format: PDF und WORD
Prokura
ÖFFNEN



Wie schreibt man Prokura

Die Prokura ist eine handelsrechtliche Vollmacht, welche einer Person das Recht gibt, in Vollmacht für ein Unternehmen rechtsgültige Willenserklärungen abzugeben und Verträge abzuschließen.

Ein Prokurist ist eine Person, der die Prokura erteilt wurde. Die Verleihung der Prokura wird in der Regel durch einen Beschluss der Gesellschafterversammlung oder durch einen Beschluss des Aufsichtsrates bei einer Aktiengesellschaft vorgenommen.

Die Prokura ist im Handelsgesetzbuch (HGB) in den §§ 48-53 geregelt. Dort werden die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Prokura festgelegt.

Voraussetzungen für die Erteilung der Prokura

Damit eine Person Prokura erhalten kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

  • Die Person muss unbeschränkt geschäftsfähig sein
  • Die Person darf nicht in der Insolvenz sein
  • Die Person darf nicht wegen Vermögensdelikten vorbestraft sein
  • Die Person muss das Vertrauen der Geschäftsführung genießen

Zusätzlich zu diesen Voraussetzungen kann der Umfang der Prokura beschränkt werden. Es ist möglich, dass jemand nur teilweise Prokura erhält und somit nur bestimmte Befugnisse hat.

Formelle Anforderungen an die Erteilung der Prokura

Die Prokura muss schriftlich erteilt werden. Es ist jedoch nicht erforderlich, dass sie notariell beurkundet wird.

In der Regel wird die Prokura in einem Prokura-Vertrag oder in einem anderen schriftlichen Dokument festgehalten. In diesem Dokument werden der Name der prokuraerteilenden Firma, der Name des Prokuristen und der Umfang der Prokura genau festgehalten.

Rechte und Pflichten eines Prokuristen

Ein Prokurist hat weitreichende Befugnisse, die ihm durch die Prokura verliehen werden. Er kann eigenständige Verträge abschließen und im Namen des Unternehmens handeln.

Gleichzeitig hat der Prokurist aber auch bestimmte Pflichten zu erfüllen. Er muss zum Beispiel das Interesse des Unternehmens wahren und sorgfältig handeln. Bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln, das dem Unternehmen Schaden zufügt, haftet der Prokurist persönlich.

  Annuitäts- und Tilgungsrechner

Beendigung der Prokura

Die Prokura endet in verschiedenen Fällen:

  • Ablauf der vereinbarten Prokura-Zeit
  • Rücknahme der Prokura durch den Prokura-Geber
  • Tod des Prokuristen
  • Insolvenz des Prokuristen oder des Unternehmens
  • Beendigung des Anstellungsverhältnisses zwischen dem Prokuristen und dem Unternehmen

Mit der Beendigung der Prokura erlischt die Vollmacht zur Vertretung des Unternehmens. Der Prokurist ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr befugt, das Unternehmen zu vertreten.

Fazit

Die Prokura ist eine wichtige Vollmacht im Handelsrecht, die einer Person weitreichende Befugnisse gibt, im Namen eines Unternehmens zu handeln. Damit die Prokura wirksam ist, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein und sie muss schriftlich erteilt werden. Ein Prokurist hat Rechte und Pflichten, die er bei Ausübung der Prokura beachten muss. Die Prokura endet in verschiedenen Fällen, darunter der Ablauf der vereinbarten Prokura-Zeit oder die Rücknahme der Prokura durch den Prokura-Geber.



FAQ Prokura

1. Was ist eine Prokura?

Eine Prokura ist eine besondere Form der Vollmacht im deutschen Rechtssystem. Mit einer Prokura kann eine Person bevollmächtigt werden, in Vertretung eines Unternehmens rechtsgeschäftliche Handlungen vorzunehmen.

2. Wer kann eine Prokura erhalten?

Grundsätzlich können natürliche Personen eine Prokura erhalten. Allerdings bedarf es dazu einer ausdrücklichen Erklärung der entsprechenden Person bzw. des Unternehmensinhabers.

3. Welche Arten von Prokura gibt es?

Es gibt zwei Arten von Prokura: die Einzelprokura und die Gesamtprokura. Bei der Einzelprokura ist nur eine Person berechtigt, das Unternehmen zu vertreten. Bei der Gesamtprokura hingegen sind mehrere Personen gemeinsam zur Vertretung berechtigt.

4. Wie wird eine Prokura erteilt?

Die Prokura wird in der Regel durch einen Prokuraerteilungsvertrag oder einen entsprechenden Beschluss der Gesellschafterversammlung erteilt. Dabei müssen alle relevanten Informationen wie der Umfang der Prokura und die Dauer der Vollmacht festgelegt werden.

  Evangelische Weihnachtsansprache mit Spendenaufruf

5. Wie kann eine Prokura widerrufen werden?

Die Prokura kann in der Regel jederzeit vom Unternehmen widerrufen werden. Der Widerruf muss jedoch eindeutig erklärt und dem Prokuristen gegenüber erklärt werden. Im Falle einer Gesamtprokura bedarf es zudem der Zustimmung aller Prokuristen.

6. Welche Rechte und Pflichten hat ein Prokurist?

Ein Prokurist hat grundsätzlich alle Befugnisse, die notwendig sind, um das Unternehmen zu vertreten. Dabei ist er dem Unternehmen gegenüber verpflichtet, im besten Interesse des Unternehmens zu handeln. Er haftet gegenüber dem Unternehmen für etwaige Schäden, die durch seine Vertretungshandlungen verursacht werden.

7. Kann ein Prokurist Verträge abschließen?

Ja, ein Prokurist kann im Namen des Unternehmens Verträge abschließen. Dabei ist er allerdings an die ihm erteilte Prokura gebunden. Wenn die Prokura beispielsweise auf den Abschluss von bestimmten Geschäften beschränkt ist, darf der Prokurist keine Verträge darüber hinaus abschließen.

8. Ist eine Prokura im Handelsregister einzutragen?

Nein, eine Prokura ist nicht im Handelsregister einzutragen. Allerdings kann ein Unternehmen die Vollmachtsurkunde beim Handelsregister hinterlegen, um Dritte über die Prokura zu informieren.

9. Kann eine Prokura befristet sein?

Ja, eine Prokura kann befristet sein. Im Prokuraerteilungsvertrag oder im entsprechenden Beschluss der Gesellschafterversammlung kann eine klare zeitliche Begrenzung der Prokura festgelegt werden.

10. Gibt es Beschränkungen für eine Prokura?

Ja, es gibt gewisse Beschränkungen für eine Prokura. Zum Beispiel darf ein Prokurist keine anderen Prokuristen ernennen oder das Unternehmen verkaufen. Das Unternehmen kann zudem weitere Beschränkungen in der Prokura festlegen.

Bitte beachten Sie, dass diese FAQ nur allgemeine Informationen zur Prokura im deutschen Rechtssystem bieten. Bei konkreten Fragen oder rechtlichen Problemen empfehlen wir Ihnen, einen Rechtsanwalt zu konsultieren.




Vorlage: Prokura

Nachfolgende Vorlage eines Prokura-Vertrages kann als Orientierungshilfe dienen. Bitte beachten Sie, dass dieser Vertragstext an Ihre spezifischen Anforderungen und rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst werden muss. Es wird dringend empfohlen, fachkundigen rechtlichen Rat einzuholen oder einen Rechtsanwalt mit der Erstellung eines individuellen Prokura-Vertrages zu beauftragen.

  Bieterverfahren Gebotsabgabe Immobilie

Prokura-Vertrag

Vertragsparteien:
1. [Name und Anschrift des Unternehmens]
2. [Name und Anschrift des Prokuristen]
  1. Das Unternehmen erteilt dem Prokuristen Vollmacht (Prokura) zur gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung des Unternehmens im Rahmen seines Handelsregisterauszuges gemäß § 48 Abs. 1 HGB.
  2. Die Prokura umfasst alle Befugnisse gemäß § 49 HGB und berechtigt insbesondere zu folgenden Handlungen:
    • Erwerb und Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten
    • Vertragsabschluss im Namen des Unternehmens
    • Einleitung von gerichtlichen Verfahren
    • Vertretung des Unternehmens gegenüber Behörden und Dritten
    • Bankgeschäfte, einschließlich Abschluss von Kreditverträgen und Eröffnung von Konten
    • Personalangelegenheiten, einschließlich Einstellung und Kündigung von Mitarbeitern
    • Regelung des Zahlungsverkehrs
    • Unterzeichnung von Verträgen und weiteren rechtlichen Dokumenten
    • Erteilung von Weisungen an Mitarbeiter
  3. Die Prokura wird dem Prokuristen persönlich und nicht übertragbar erteilt.
  4. Der Prokurist ist verpflichtet, die ihm erteilte Prokura sorgfältig und im besten Interesse des Unternehmens zu nutzen. Er hat bei der Ausübung seiner Tätigkeit die gesetzlichen Vorschriften, die Unternehmensrichtlinien und Weisungen der Geschäftsführung zu beachten.
  5. Der Prokurist ist zur Rechnungslegung gegenüber der Geschäftsführung verpflichtet und hat alle erforderlichen Auskünfte und Berichte zur Verfügung zu stellen.
  6. Der Prokurist ist berechtigt, im Namen des Unternehmens Geschäftsreisen und Vertretungsreisen durchzuführen.
  7. Der Prokurist haftet dem Unternehmen für Schäden, die er vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

Die Vertragsparteien bestätigen den Vertragsschluss durch ihre rechtsverbindlichen Unterschriften.

Ort, Datum: _______________________

[Name und Unterschrift des Unternehmens] [Name und Unterschrift des Prokuristen]

Dieses Dokument ist als Vorlage gedacht und bedarf einer entsprechenden Anpassung an die individuellen Umstände. Es stellt keine rechtliche Beratung dar und ersetzt nicht den Rat eines Rechtsanwalts.