Öffnen – Sicherheitsleistung für den Vergütungsanspruch des AN

Muster und Vorlage für Sicherheitsleistung für den Vergütungsanspruch des AN zur Erstellung und Anpassung – Öffnen im WORD– und PDF-Format


Vorlage: Sicherheitsleistung für den Vergütungsanspruch des AN

1. Parteien

Auftraggeber (AG)
[Name des Auftraggebers]
Auftragnehmer (AN)
[Name des Auftragnehmers]

2. Hintergrund

Die Parteien haben einen Vertrag zur Durchführung von [Art des Auftrags] abgeschlossen, in dem unter anderem der Vergütungsanspruch des AN festgelegt ist.

3. Sicherheitsleistung

  1. Der AN ist berechtigt, vom AG eine Sicherheitsleistung für den Vergütungsanspruch in Höhe von [Betrag] zu verlangen.
  2. Die Sicherheitsleistung kann vom AG durch eine Bankbürgschaft oder eine andere geeignete Form der Sicherheit erbracht werden.
  3. Der AG ist verpflichtet, die Sicherheitsleistung innerhalb von [Frist] nach Aufforderung durch den AN zu erbringen.
  4. Die Sicherheitsleistung dient dem Zweck, den Vergütungsanspruch des AN abzusichern und mögliche Zahlungsausfälle zu verhindern.
  5. Der AN ist berechtigt, die Sicherheitsleistung einzufordern, wenn der AG mit Zahlungen in Verzug gerät oder es begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des AG gibt.

4. Freigabe der Sicherheitsleistung

  1. Die Sicherheitsleistung wird nach Ausführung des Auftrags und Zahlung der Vergütung an den AN freigegeben.
  2. Der AG kann die Freigabe der Sicherheitsleistung verlangen, wenn sämtliche vertraglichen Pflichten des AN erfüllt wurden.
  3. Die Freigabe der Sicherheitsleistung erfolgt innerhalb von [Frist] nach Vorlage eines schriftlichen Freigabeverlangens durch den AG.

5. Vertragliche Vereinbarungen

  1. Diese Vereinbarung über die Sicherheitsleistung ist Bestandteil des Vertrags zwischen den Parteien.
  2. Sonstige Regelungen des Vertrags bleiben unberührt.

Stand: [Datum]

___________________________

[Name des Auftraggebers]

___________________________

[Name des Auftragnehmers]

 

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Sicherheitsleistung für den Vergütungsanspruch des AN
PDF – WORD Format
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FAQ Sicherheitsleistung für den Vergütungsanspruch des AN

Frage 1:

Was ist eine Sicherheitsleistung in Bezug auf den Vergütungsanspruch des AN?

Die Sicherheitsleistung bezieht sich auf die Forderung des Auftragnehmers (AN) auf Vergütung für seine geschuldete Leistung im Rahmen eines Vertrags. Der Auftraggeber kann verlangen, dass der AN eine Sicherheit bereitstellt, um sicherzustellen, dass er im Falle einer Vertragsverletzung oder Insolvenz des AN dennoch seine Vergütung erhalten kann.

Frage 2:

Welche Rechtsgrundlage regelt die Sicherheitsleistung?

Die Sicherheitsleistung ist in § 17 Abs. 1 VOB/B (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) geregelt. Hierin ist festgelegt, dass der Auftraggeber Sicherheit für die Vergütung des AN verlangen kann.

Frage 3:

Wie hoch muss die Sicherheitsleistung sein?

Die Höhe der Sicherheitsleistung wird in der Regel vertraglich festgelegt. Typischerweise beträgt sie 5% der Auftragssumme. Es ist jedoch möglich, dass die Parteien abweichend davon eine andere prozentuale oder pauschale Höhe vereinbaren.

Frage 4:

Welche Formen der Sicherheitsleistung sind möglich?

Grundsätzlich sind zwei Formen der Sicherheitsleistung möglich: die Hinterlegung von Geld oder die Stellung einer Bürgschaft. Beide Optionen müssen jedoch vom Auftraggeber akzeptiert werden.

Frage 5:

Wann muss die Sicherheitsleistung erbracht werden?

Die Frist für die Erbringung der Sicherheitsleistung wird ebenfalls vertraglich festgelegt. In der Regel wird der AN aufgefordert, die Sicherheit vor Beginn der Ausführung der Leistung bereitzustellen. Es kann aber auch vereinbart werden, dass die Sicherheitsleistung in Raten erbracht wird.

Frage 6:

Was passiert, wenn der AN die Sicherheitsleistung nicht erbringt?

Wenn der AN die geforderte Sicherheitsleistung nicht erbringt, kann der Auftraggeber ihn auffordern, dies innerhalb einer angemessenen Frist nachzuholen. Kommt der AN dieser Aufforderung nicht nach, kann der Auftraggeber den Vertrag kündigen und Schadensersatzansprüche geltend machen.

Frage 7:

Kann der AN die Sicherheitsleistung nachträglich zurückfordern?

Der AN hat unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, die Sicherheitsleistung nach Abnahme seiner Leistung zurückzufordern. Dazu muss er dem Auftraggeber nachweisen, dass alle Verpflichtungen aus dem Vertrag erfüllt wurden und keine offenen Mängel vorliegen.

Frage 8:

Wie lange bleibt die Sicherheitsleistung bestehen?

Die Sicherheitsleistung bleibt in der Regel bis zur Abnahme der Leistung bestehen. Nach erfolgter Abnahme kann der Auftraggeber die Sicherheit freigeben und der AN kann sie zurückfordern.

Frage 9:

Was passiert, wenn der AN Insolvenz anmeldet?

Im Falle einer Insolvenz des AN kann der Auftraggeber die Sicherheitsleistung nutzen, um seine Forderung zu begleichen. Die Art und Weise der Verwendung der Sicherheit wird durch die gesetzlichen Vorgaben und möglicherweise vertragliche Vereinbarungen geregelt.

Frage 10:

Welche rechtlichen Konsequenzen hat eine Verletzung der Sicherheitsleistung?

Verletzt der AN seine Pflicht zur Sicherheitsleistung, kann der Auftraggeber Schadensersatzansprüche geltend machen und unter Umständen den Vertrag kündigen. Der Umfang der Konsequenzen hängt von den vertraglichen Vereinbarungen und den gesetzlichen Bestimmungen ab.