Öffnen – Stiftungstestament

Muster und Vorlage für Stiftungstestament zur Anpassung und Erstellung – Öffnen im WORD– und PDF-Format


Vorlage: Stiftungstestament

Vorwort

Im Folgenden finden Sie eine Vorlage für ein Stiftungstestament, das Ihnen als Ausgangspunkt für die Erstellung Ihres eigenen Testaments dienen kann. Bitte beachten Sie, dass diese Vorlage lediglich als Orientierungshilfe gedacht ist und keine Rechtsberatung darstellt. Es wird empfohlen, sich von einem erfahrenen Rechtsanwalt beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass Ihr Testament rechtlich bindend und Ihren individuellen Wünschen entsprechend ist.

1. Testamentseröffnung

1.1 Testierfähigkeit
Ich, [Ihr Name], bin im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte und Testierfähigkeit, und setze hiermit mein Testament auf.

2. Erbeinsetzung

2.1 Erbeinsetzung einer Stiftung

  1. Ich setze die [Name der Stiftung] mit Sitz in [Ort] (nachfolgend „Die Stiftung“ genannt) als alleinige Erbin meines gesamten Nachlasses ein.
  2. Die Stiftung ist berechtigt, den Nachlass nach eigenem Ermessen zu verwalten und darüber zu verfügen, um den von der Stiftung verfolgten gemeinnützigen Zweck zu verwirklichen.

2.2 Ergänzende Regelungen für die Stiftung

  1. Ich wünsche, dass die Stiftung den Nachlass so einsetzt, dass [Beschreibung der gewünschten Zwecke, Projekte oder Programme, die durch die Stiftung gefördert werden sollen].
  2. Ich empfehle der Stiftung, bei der Verwendung des Nachlasses den Grundsätzen der Nachhaltigkeit und des Umweltschutzes zu folgen.

3. Verfügungen von Todes wegen

  1. Ich widerrufe hiermit alle früheren Verfügungen von Todes wegen.
  2. Falls mein Ehepartner [Name des Ehepartners] zum Zeitpunkt meines Todes noch lebt, so soll er/sie als erster Erbe eingesetzt werden, nachdem er/sie den ihm/ihr gesetzlich zustehenden Pflichtteil erhalten hat.
  3. Falls mein Ehepartner [Name des Ehepartners] vor mir verstirbt oder mit mir zeitgleich ums Leben kommt, so soll [Alternative Erbeinsetzung, zum Beispiel: meine Kinder/meine Geschwister] als erste Erben eingesetzt werden.

4. Testamentsvollstreckung

4.1 Testamentsvollstrecker

  1. Ich setze [Name des Testamentsvollstreckers] als Testamentsvollstrecker zur Durchsetzung meiner testamentarischen Verfügungen ein.
  2. Der Testamentsvollstrecker ist befugt, alle Aktivitäten zur ordnungsgemäßen Abwicklung meines Nachlasses vorzunehmen, einschließlich der Verwaltung von Vermögenswerten und der Erfüllung von Verbindlichkeiten.
  3. Der Testamentsvollstrecker ist angehalten, eng mit der [Name der Stiftung] zusammenzuarbeiten und die Umsetzung der von mir gewünschten Zwecke zu unterstützen.

5. Schlussbestimmungen

  1. Das Testament wurde in [Ort] am [Datum] eigenhändig niedergeschrieben und von mir eigenhändig unterschrieben.
  2. Ich widerrufe alle Testamente und Verfügungen von Todes wegen, die ich zuvor errichtet habe.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Testaments unwirksam oder undurchführbar sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Unterschrift: [Ihr Name]

Ort, Datum: [Ort], [Datum]

Anmerkung: Es wird empfohlen, dieses Testament in Gegenwart von zwei Zeugen zu errichten und von diesen sowie von Ihnen unterschreiben zu lassen. Die beiden Zeugen sollten unabhängig sein und nicht als Begünstigte in Ihrem Testament genannt werden.

 

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Stiftungstestament
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FAQ Stiftungstestament

Frage 1: Was ist ein Stiftungstestament und wie funktioniert es?
Ein Stiftungstestament ist eine Testamentsform, bei der der Erblasser eine Stiftung als Erben einsetzt. Das Stiftungstestament ermöglicht es dem Erblasser, sein Vermögen für einen bestimmten Zweck zu verwenden und zu bestimmten Bedingungen zu verwalten.
Frage 2: Was sind die Vorteile eines Stiftungstestaments?
Ein Stiftungstestament bietet verschiedene Vorteile, wie zum Beispiel die Möglichkeit, das Vermögen über den Tod hinaus zu erhalten und für gemeinnützige Zwecke einzusetzen. Zudem kann der Erblasser durch ein Stiftungstestament seine langfristigen Ziele und Wünsche verwirklichen.
Frage 3: Wie erstellt man ein Stiftungstestament?
Um ein Stiftungstestament zu erstellen, sollte man zunächst einen Notar aufsuchen, der das Testament beurkundet. Es ist wichtig, die genauen Bedingungen und Auflagen der Stiftung im Testament festzulegen und diese klar und eindeutig zu formulieren.
Frage 4: Kann ein Stiftungstestament geändert oder widerrufen werden?
Ja, ein Stiftungstestament kann jederzeit geändert oder widerrufen werden, solange der Erblasser noch geschäftsfähig ist. Hierfür ist es ratsam, ein sogenanntes Widerrufstestament zu verfassen, in dem die vorherigen Testamente ausdrücklich widerrufen werden.
Frage 5: Was sind die steuerlichen Vorteile eines Stiftungstestaments?
Ein Stiftungstestament kann verschiedene steuerliche Vorteile bieten, wie zum Beispiel die Möglichkeit, Erbschafts- und Schenkungssteuern zu sparen oder zu reduzieren. Es ist jedoch ratsam, sich hierzu von einem Steuerberater oder Fachanwalt für Erbrecht beraten zu lassen.
Frage 6: Was passiert, wenn die Stiftung insolvent wird?
Wenn die Stiftung insolvent wird, bedeutet dies, dass sie ihre Verbindlichkeiten nicht mehr begleichen kann. In einem solchen Fall müssen die Gläubiger der Stiftung ihre Forderungen geltend machen. Hier ist es wichtig, dass die Stiftung über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, um solche Risiken abzudecken.
Frage 7: Kann man als Begünstigter einer Stiftung Einfluss nehmen?
Als Begünstigter einer Stiftung hat man in der Regel kein direktes Mitspracherecht bei der Verwaltung der Stiftung. Die Stiftung unterliegt den Bestimmungen und Auflagen, die der Erblasser in seinem Testament festgelegt hat.
Frage 8: Wie unterscheidet sich ein Stiftungstestament von einer Erbschaft an eine natürliche Person?
Der wesentliche Unterschied zwischen einem Stiftungstestament und einer Erbschaft an eine natürliche Person besteht darin, dass das Vermögen bei einem Stiftungstestament für einen bestimmten Zweck verwendet wird und unter den Bedingungen der Stiftung verwaltet wird. Bei einer Erbschaft an eine natürliche Person kann der Erbe frei über das Vermögen verfügen.
Frage 9: Kann eine Stiftung testamentarisch auch als Alleinerbin eingesetzt werden?
Ja, es ist möglich, eine Stiftung testamentarisch als Alleinerbin einzusetzen. In einem solchen Fall erbt die Stiftung das gesamte Vermögen des Erblassers und führt die Verwaltung und Zweckerfüllung nach den im Testament festgelegten Bedingungen durch.
Frage 10: Wie sollte man bei der Auswahl und Einrichtung einer Stiftung vorgehen?
Bei der Auswahl und Einrichtung einer Stiftung sollte man sich intensiv mit den verschiedenen Möglichkeiten und Voraussetzungen auseinandersetzen. Es ist ratsam, sich von einem Experten beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass die gewählte Stiftung den persönlichen Vorstellungen und Zielen entspricht.