Öffnen – Vereinbarung über Altersteilzeit nach dem Block-Modell

Vorlage und Muster für Vereinbarung über Altersteilzeit nach dem Block-Modell zur Erstellung und Anpassung – Öffnen im WORD– und PDF-Format


Vorlage: Vereinbarung über Altersteilzeit nach dem Block-Modell

Vertragsparteien:
Firma [Name des Arbeitgebers]
Adresse: [Adresse des Arbeitgebers]
Vertreten durch: [Name und Position des Vertreters des Arbeitgebers]
und
Herr/Frau [Vor- und Nachname des Arbeitnehmers]
Adresse: [Adresse des Arbeitnehmers]
Sozialversicherungsnummer: [Sozialversicherungsnummer des Arbeitnehmers]
im Folgenden „Arbeitnehmer“ genannt
  1. Gegenstand der Vereinbarung:
  2. Die Vertragsparteien vereinbaren die Durchführung von Altersteilzeit nach dem Block-Modell gemäß den Bestimmungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG).

    Der Arbeitnehmer wird ab dem [Datum des Beginns der Altersteilzeit] bis zum [Datum des Endes der Altersteilzeit] in Altersteilzeit nach dem Block-Modell beschäftigt.

  3. Arbeitszeit:
  4. Während der Altersteilzeit beträgt die Wochenarbeitszeit des Arbeitnehmers die Hälfte der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit vor Beginn der Altersteilzeit.

  5. Arbeitsvergütung:
  6. Der Arbeitnehmer erhält während der Altersteilzeit eine Vergütung in Höhe von [Betrag in Euro] brutto pro Monat.

  7. Sozialversicherung und Rentenversicherung:
  8. Während der Altersteilzeit bleibt der Arbeitnehmer in der gesetzlichen Sozialversicherung und Rentenversicherung versichert. Die Beiträge werden entsprechend der reduzierten Arbeitszeit berechnet.

  9. Zusätzliche Leistungen:
  10. Der Arbeitnehmer behält während der Altersteilzeit den Anspruch auf sämtliche Zusatzleistungen des Arbeitgebers, die er vor Beginn der Altersteilzeit erhalten hat (z.B. Urlaubstage, betriebliche Altersvorsorge).

  11. Rückkehr in den Arbeitsalltag:
  12. Nach Ablauf der Altersteilzeit kehrt der Arbeitnehmer in seine volle vertraglich vereinbarte Arbeitszeit und Funktion zurück, sofern sich keine Änderungen im Arbeitsvertrag ergeben haben.

  13. Änderungen der Vereinbarung:
  14. Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform und der beiderseitigen Zustimmung der Vertragsparteien.

  15. Salvatorische Klausel:
  16. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

  17. Gerichtsstand und anwendbares Recht:
  18. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist [Ort, Land]. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  19. Unterschriften:
  20. Diese Vereinbarung ist in zwei Exemplaren ausgestellt und von den Vertragsparteien unterschrieben worden.

    Ort, Datum: [Ort, Datum] [Unterschrift des Arbeitgebers] [Name und Position des Arbeitgebers] [Unterschrift des Arbeitnehmers] [Vor- und Nachname des Arbeitnehmers]

 

Muster und Vorlage für Vereinbarung über Altersteilzeit nach dem Block-Modell zur Anpassung und Erstellung im WORD– und PDF-Format



Vereinbarung über Altersteilzeit nach dem Block-Modell
PDF – WORD Format
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FAQ Vereinbarung über Altersteilzeit nach dem Block-Modell

Frage 1: Wie schreibe ich eine Vereinbarung über Altersteilzeit nach dem Block-Modell?
Die Vereinbarung über Altersteilzeit nach dem Block-Modell sollte grundsätzlich folgende Elemente enthalten:
– Die Angabe der Vertragsparteien (Arbeitgeber und Arbeitnehmer)
– Den Beginn und die Dauer der Altersteilzeit
– Die genaue Arbeitszeitverteilung während der Altersteilzeit (z. B. Vollzeit während der ersten Hälfte der Altersteilzeit, keine Arbeitszeit während der zweiten Hälfte)
– Die Höhe des reduzierten Arbeitsentgelts während der Altersteilzeit
– Die Bestimmungen über den Anspruch der Sozialversicherungsleistungen während der Altersteilzeit
– Die Regelungen zur Rückkehr des Arbeitnehmers in den Vollzeitarbeitsmodus nach Beendigung der Altersteilzeit
Es wird empfohlen, eine solche Vereinbarung schriftlich abzufassen und von beiden Vertragsparteien zu unterschreiben.
Frage 2: Welche gesetzlichen Bestimmungen sind bei der Vereinbarung über Altersteilzeit nach dem Block-Modell zu beachten?
Bei der Vereinbarung über Altersteilzeit nach dem Block-Modell sind insbesondere die Regelungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) zu beachten. Das TzBfG enthält Vorschriften über die Möglichkeit und die Anforderungen an die Vereinbarung von Altersteilzeit. Zudem sollten die gesetzlichen Regelungen zum Arbeitsentgelt, zu den Sozialversicherungsbeiträgen und zur Rückkehr in den Vollzeitarbeitsmodus berücksichtigt werden.
Frage 3: Kann jede Person eine Vereinbarung über Altersteilzeit nach dem Block-Modell abschließen?
Grundsätzlich haben alle Arbeitnehmer, die das reguläre Rentenalter erreicht haben oder eine Schwerbehinderung haben, das Recht auf Altersteilzeit nach dem Block-Modell. Allerdings müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, wie zum Beispiel eine vorherige Beschäftigungsdauer. Zudem kann der Arbeitgeber unter bestimmten Umständen die Zustimmung zur Altersteilzeit verweigern. Im Zweifelsfall sollte dies im Einzelfall geprüft werden.
Frage 4: Kann die Altersteilzeit nach dem Block-Modell vorzeitig beendet werden?
Ja, grundsätzlich können die Vertragsparteien die Altersteilzeit nach dem Block-Modell vorzeitig beenden. Hierbei gelten die vereinbarten Kündigungsfristen und -modalitäten. Es ist empfehlenswert, die vorzeitige Beendigung schriftlich zu vereinbaren und von beiden Vertragsparteien zu unterschreiben.
Frage 5: Welche Auswirkungen hat die Vereinbarung über Altersteilzeit nach dem Block-Modell auf die Rentenansprüche?
Die Vereinbarung über Altersteilzeit nach dem Block-Modell hat Auswirkungen auf die Rentenansprüche des Arbeitnehmers. In der Regel führt sie zu einer entsprechenden Minderung der Rentenansprüche, da während der Altersteilzeit nur reduzierte Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt werden. Es wird empfohlen, sich hierzu bei der Deutschen Rentenversicherung oder einem Rentenberater genau zu informieren.
Frage 6: Kann ich während der Altersteilzeit nach dem Block-Modell eine andere Beschäftigung ausüben?
Während der Altersteilzeit nach dem Block-Modell besteht grundsätzlich die Möglichkeit, neben der Teilzeitbeschäftigung eine andere Beschäftigung auszuüben. Es sollten jedoch die arbeitsvertraglichen Regelungen sowie eventuelle tarifliche Bestimmungen und gesetzliche Vorschriften beachtet werden. Insbesondere ist darauf zu achten, dass die zusätzliche Beschäftigung nicht zu einer Überschreitung der vereinbarten Arbeitszeit führt.
Frage 7: Kann der Arbeitgeber die Vereinbarung über Altersteilzeit nach dem Block-Modell einseitig ändern?
Grundsätzlich bedarf jede Änderung der Vereinbarung über Altersteilzeit nach dem Block-Modell der Zustimmung beider Vertragsparteien. Der Arbeitgeber kann die Vereinbarung nicht einseitig ändern. Sollte eine Änderung gewünscht sein, sollten beide Vertragsparteien eine entsprechende schriftliche Vereinbarung treffen.
Frage 8: Muss der Arbeitgeber die Vereinbarung über Altersteilzeit nach dem Block-Modell annehmen?
Der Arbeitgeber ist grundsätzlich nicht verpflichtet, die Vereinbarung über Altersteilzeit nach dem Block-Modell anzunehmen. Er kann die Zustimmung zur Altersteilzeit verweigern, wenn betriebliche Gründe, zum Beispiel organisatorische oder wirtschaftliche Gründe, dagegensprechen. Im Falle einer Verweigerung der Zustimmung durch den Arbeitgeber kann der Arbeitnehmer gegebenenfalls gerichtliche Schritte einleiten.
Frage 9: Welche Rechte und Pflichten haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer während der Altersteilzeit nach dem Block-Modell?
Während der Altersteilzeit nach dem Block-Modell gelten grundsätzlich die gleichen arbeitsrechtlichen Rechte und Pflichten wie während eines unbefristeten Vollzeitarbeitsverhältnisses. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, die vereinbarte Arbeitszeit einzuhalten und seine arbeitsvertraglichen Pflichten zu erfüllen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, das reduzierte Arbeitsentgelt zu zahlen und die Sozialversicherungsbeiträge korrekt abzuführen.
Frage 10: Kann ich während der Altersteilzeit nach dem Block-Modell in Rente gehen?
Ja, es ist grundsätzlich möglich, während der Altersteilzeit nach dem Block-Modell in Rente zu gehen. Hierbei gilt jedoch, dass die Altersteilzeit vor dem Renteneintrittsende enden muss. Es wird empfohlen, sich hierzu bei der Deutschen Rentenversicherung oder einem Rentenberater genau zu informieren.