Öffnen – Vertrag Jobvermittlung

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Vorlage: Vertrag Jobvermittlung

1. Vertragsgegenstand

Dieser Vertrag regelt die gegenseitigen Rechte und Pflichten zwischen dem Vermittler (nachfolgend „Vermittler“ genannt) und dem Auftraggeber (nachfolgend „Arbeitgeber“ genannt) in Bezug auf die Vermittlung von Arbeitnehmern für offene Stellen.

2. Vermittlungsauftrag

  1. Der Arbeitgeber beauftragt den Vermittler damit, geeignete Bewerber für offene Stellen im Unternehmen des Arbeitgebers zu suchen, auszuwählen und dem Arbeitgeber vorzustellen.

  2. Der Vermittler wird sich nach besten Kräften bemühen, Bewerber zu finden, die den Anforderungen des Arbeitgebers entsprechen.

  3. Der Vermittler ist berechtigt, Dritte mit der Durchführung von Auswahlverfahren, Vorstellungsgesprächen und ähnlichen Tätigkeiten zu beauftragen.

  4. Der Vermittler ist nicht verpflichtet, dem Arbeitgeber ausschließlich Bewerber vorzustellen, die er im eigenen Namen oder auf eigene Rechnung vermittelt.

3. Vergütung

  1. Der Arbeitgeber verpflichtet sich, dem Vermittler eine Provision in Höhe von [Provisionssatz oder fester Betrag] zu zahlen, sobald ein von dem Vermittler vorgeschlagener Bewerber erfolgreich eingestellt wurde.

  2. Die Provision ist fällig und zahlbar innerhalb von [Anzahl der Tage] Tagen nach erfolgreicher Einstellung des Bewerbers.

  3. Sollte der Arbeitsvertrag mit dem vorgeschlagenen Bewerber innerhalb von [Anzahl der Monate] Monaten nach Einstellung beendet werden, erfolgt eine anteilige Rückerstattung der Provision. Die genaue Staffelung der Rückerstattung ist in Anlage 1 dieses Vertrags festgehalten.

4. Vertraulichkeit

Der Vermittler und der Arbeitgeber verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die im Rahmen der Vermittlungstätigkeit ausgetauscht werden, geheim zu halten und nur für den vereinbarten Zweck zu verwenden.

5. Haftung

Der Vermittler haftet nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von Bewerbern gemachten Angaben. Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, die Bewerberdaten sorgfältig zu prüfen und zu überprüfen.

6. Vertragsdauer und Kündigung

Dieser Vertrag wird für einen Zeitraum von [Vertragsdauer] Jahren ab Unterzeichnung geschlossen. Er verlängert sich automatisch um [Verlängerungszeitraum], sofern er nicht von einer der Parteien mindestens [Kündigungsfrist] Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.

7. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt.

8. Gerichtsstand

Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird als Gerichtsstand [Gerichtsstand] vereinbart.

9. Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Dieser Vertrag ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen zwischen den Parteien.

Dieser Vertrag wurde in zwei gleichlautenden Ausfertigungen erstellt, je eine für den Vermittler und den Arbeitgeber.

Ort, Datum:

_________________________ _________________________

Unterschrift Vermittler Unterschrift Arbeitgeber

 

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Vertrag Jobvermittlung
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FAQ Vertrag Jobvermittlung

Frage 1: Was ist ein Vertrag zur Jobvermittlung?
Ein Vertrag zur Jobvermittlung ist ein schriftlicher Vertrag zwischen einem Jobvermittler und einem Arbeitssuchenden, der die Bedingungen und Vereinbarungen für die Vermittlung einer Arbeitsstelle regelt.
Frage 2: Welche Bestandteile sollte ein Vertrag zur Jobvermittlung enthalten?
Ein Vertrag zur Jobvermittlung sollte folgende Bestandteile enthalten:
  1. Identität und Kontaktdaten des Jobvermittlers
  2. Identität und Kontaktdaten des Arbeitssuchenden
  3. Beschreibung der zu vermittelnden Stelle
  4. Vereinbarungen zur Vermittlungsgebühr
  5. Laufzeit des Vertrags
  6. Rechte und Pflichten beider Parteien
  7. Bedingungen für den Vertragsrücktritt
  8. Haftungsausschluss
Frage 3: Ist ein Vertrag zur Jobvermittlung rechtlich bindend?
Ja, ein Vertrag zur Jobvermittlung ist rechtlich bindend, sobald beide Parteien ihre Zustimmung gegeben haben. Es ist wichtig, alle Bedingungen des Vertrags sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls juristischen Rat einzuholen, bevor man den Vertrag unterzeichnet.
Frage 4: Was sind typische Vereinbarungen zur Vermittlungsgebühr?
Typische Vereinbarungen zur Vermittlungsgebühr können beinhalten:
  • Prozentsatz des ersten Monatsgehalts des Arbeitssuchenden
  • Feste Gebühr, unabhängig vom Gehalt
  • Staffelung der Gebühr abhängig von der Dauer der Arbeitsvermittlung
Frage 5: Kann ein Vertrag zur Jobvermittlung gekündigt werden?
Ja, ein Vertrag zur Jobvermittlung kann in der Regel von beiden Parteien gekündigt werden. Die genauen Kündigungsbedingungen sollten im Vertrag festgehalten werden. Eine Kündigung kann beispielsweise bei Nichterfüllung der vertraglichen Vereinbarungen oder aus anderen Gründen erfolgen.
Frage 6: Welche Rechte und Pflichten haben der Jobvermittler und der Arbeitssuchende?
Die genauen Rechte und Pflichten hängen von den vertraglichen Vereinbarungen ab. Im Allgemeinen hat der Jobvermittler die Pflicht, sich um eine passende Stelle für den Arbeitssuchenden zu bemühen. Der Arbeitssuchende hat die Pflicht, dem Jobvermittler alle erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen und bei der Stellensuche aktiv mitzuwirken.
Frage 7: Was sind typische Bedingungen für den Vertragsrücktritt?
Typische Bedingungen für den Vertragsrücktritt können beinhalten:
  • Vorherige schriftliche Ankündigung einer bestimmten Frist
  • Zahlung einer Rücktrittsgebühr
Frage 8: Sollte eine Haftungsausschluss-Klausel im Vertrag enthalten sein?
Ja, es ist ratsam, eine Haftungsausschluss-Klausel im Vertrag zur Jobvermittlung aufzunehmen. Diese schützt den Jobvermittler vor Schadensersatzforderungen, die sich aus der Vermittlung ergeben könnten. Es ist jedoch wichtig, dass die Klausel fair und angemessen ist und nicht gegen Gesetze oder Verbraucherrechte verstößt.
Frage 9: Wie sollte man vorgehen, wenn man mit dem Jobvermittler unzufrieden ist?
Wenn man mit dem Jobvermittler unzufrieden ist, sollte man zuerst versuchen, das Problem direkt zu klären. Falls dies nicht möglich ist, kann man sich an eine Verbraucherberatung oder an einen Anwalt wenden, um weitere rechtliche Schritte zu prüfen.
Frage 10: Ist es ratsam, vor Unterzeichnung des Vertrags juristischen Rat einzuholen?
Ja, es ist ratsam, vor Unterzeichnung eines Vertrags zur Jobvermittlung juristischen Rat einzuholen. Ein Anwalt kann helfen, den Vertrag zu überprüfen und sicherzustellen, dass alle Bedingungen fair und rechtlich bindend sind.

Bitte beachten Sie, dass diese Antworten allgemeiner Natur sind und keine spezifische Rechtsberatung darstellen. Es ist ratsam, bei rechtlichen Fragen immer einen qualifizierten Rechtsanwalt zu konsultieren.