Öffnen – Verweigerung der Provisionszahlung an einen Makler

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Vorlage: Verweigerung der Provisionszahlung an einen Makler

Betreff:
Verweigerung der Provisionszahlung für Maklerdienstleistungen

Sehr geehrter Herr/Frau [Maklername],

ich schreibe Ihnen im Zusammenhang mit Ihrer Rechnung über die angeblich fällige Maklerprovision für die Vermittlung der Immobilie [Objektadresse]. Ich möchte hiermit offiziell die Zahlung der Provisionsforderung verweigern.

Ich begründe meine Entscheidung wie folgt:

  1. Mangelnde Vertragsgrundlage: Es besteht kein gültiger Vertrag zwischen uns, der die Zahlung einer Maklerprovision vorsieht. Weder habe ich Ihnen einen schriftlichen Vermittlungsauftrag erteilt, noch ist ein solcher mündlich vereinbart worden. Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Provisionspflicht liegen daher nicht vor.
  2. Maklerleistungen nicht erbracht: Selbst wenn ein mündlicher Vermittlungsauftrag besteht, haben Sie Ihre Leistungspflichten als Makler nicht erfüllt. Insbesondere fehlen nachweislich die von Ihnen zugesicherten Tätigkeiten wie die Marktanalyse, Exposéerstellung, Kundenakquise etc. Diese Mängel berechtigen mich zusätzlich zur Verweigerung der Provisionszahlung.
  3. Maklerprovision unangemessen hoch: Sollte sich wider Erwarten eine Provisionspflicht ergeben, halte ich die von Ihnen geforderte Höhe der Provision für unangemessen. Sie ist nicht marktüblich und steht in keinem Verhältnis zu den erbrachten Dienstleistungen, selbst bei deren hypothetischer Erfüllung.
  4. Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz: Beachten Sie bitte, dass Sie gemäß § 5 RDG (Rechtsdienstleistungsgesetz) zur Erbringung von Rechtsdienstleistungen nicht befugt sind. Im Zusammenhang mit dem Vertragsobjekt habe ich jedoch festgestellt, dass Sie rechtliche Beratungstätigkeiten ausgeübt haben, die über die bloße Maklertätigkeit hinausgehen. Eine Provisionszahlung würde somit einen Verstoß gegen dieses Gesetz darstellen.

Aus den genannten Gründen erkläre ich hiermit ausdrücklich, dass ich die Zahlung der von Ihnen geforderten Maklerprovision ablehne. Sie sind nicht berechtigt, rechtliche Schritte zu ergreifen oder weitere Zahlungsaufforderungen zu stellen. Ihre Forderung wird von mir rechtlich geprüft und gegebenenfalls folgt eine Klärung vor Gericht.

Ich fordere Sie zudem auf, sämtliche Unterlagen und Informationen, die Sie im Rahmen der angeblichen Vermittlungstätigkeit erhalten haben, unverzüglich an mich zurückzusenden.

Sollten Sie Einwände gegen meine Begründung oder weitere Informationen zur Verfügung haben, teilen Sie mir dies bitte schriftlich innerhalb von [Frist, z. B. zwei Wochen] mit. Andernfalls erwarte ich, dass Sie meine Ablehnung der Provisionszahlung akzeptieren und Ihre Forderungen nicht weiter verfolgen.

Für den Fall, dass Sie meine Aufforderung ignorieren und dennoch rechtliche Schritte einleiten, behalte ich mir vor, Sie wegen unberechtigter Forderungen auf Schadensersatz und Erstattung der entstandenen Anwaltskosten in Anspruch zu nehmen.

Bitte bestätigen Sie den Erhalt dieses Schreibens und Ihre Kenntnisnahme der darin enthaltenen Ablehnung der Provisionszahlung.

Mit freundlichen Grüßen,

[Ihr Name]

 

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Verweigerung der Provisionszahlung an einen Makler
PDF – WORD Format
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Frage 1: Wie schreibt man eine Verweigerung der Provisionszahlung an einen Makler?

Um eine Verweigerung der Provisionszahlung an einen Makler schriftlich zu formulieren, sollten Sie folgende Elemente einbeziehen:

  1. Ihre Kontaktinformationen (Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
  2. Kontaktinformationen des Maklers (Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
  3. Das Datum der Verweigerung
  4. Eine deutliche Angabe, dass Sie die Provisionszahlung an den Makler verweigern
  5. Begründung für die Verweigerung der Provisionszahlung (z. B. Nichterfüllung der vereinbarten Leistungen, Verstoß gegen Vertragsbedingungen)
  6. Verweis auf den entsprechenden Vertrag oder die Vereinbarung, in der die provisionspflichtigen Bedingungen festgelegt sind
  7. Die Bitte um schriftliche Bestätigung des Empfangs des Schreibens und um eine Stellungnahme des Maklers innerhalb einer angemessenen Frist (z. B. 14 Tage)
  8. Ihre Unterschrift

Frage 2: Welche rechtlichen Grundlagen sind bei der Verweigerung der Provisionszahlung an einen Makler zu beachten?

Bei der Verweigerung der Provisionszahlung an einen Makler sollten Sie sich auf die einschlägigen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) beziehen. Insbesondere sind die §§ 652 bis 654 des BGB zu beachten, die die Maklerprovision regeln.

Frage 3: Gibt es bestimmte Formvorschriften für die Verweigerung der Provisionszahlung an einen Makler?

Grundsätzlich bedarf die Verweigerung der Provisionszahlung keiner bestimmten Form. Es ist jedoch ratsam, die Verweigerung schriftlich zu formulieren und per Einschreiben mit Rückschein oder auf anderem nachweisbaren Weg zu verschicken. Auf diese Weise haben Sie einen Beleg für den Versand und den Empfang des Schreibens.

Frage 4: Welche Konsequenzen kann die Verweigerung der Provisionszahlung für den Makler haben?

Die Konsequenzen für den Makler hängen von den Umständen des Einzelfalls und den vertraglichen Vereinbarungen ab. In der Regel hat der Makler das Recht, bei erfolgreicher Vermittlung einer Immobilie eine Provision zu erhalten. Verweigern Sie die Zahlung ohne rechtlich wirksame Begründung, kann der Makler Sie auf Zahlung der Provision verklagen. Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung können weitere Kosten und Gebühren entstehen.

Frage 5: Sollte man seine Verweigerung der Provisionszahlung an einen Makler von einem Rechtsanwalt prüfen lassen?

Es ist empfehlenswert, die Verweigerung der Provisionszahlung an einen Makler von einem Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Ein Rechtsanwalt kann Ihre rechtlichen Ansprüche und Verpflichtungen bewerten und Sie bei der Formulierung des Schreibens unterstützen. Dies kann dazu beitragen, mögliche rechtliche Konsequenzen zu vermeiden oder zu minimieren.

Frage 6: Kann der Makler den Verweigerungsgrund der Provisionszahlung anfechten?

Ja, der Makler kann den Verweigerungsgrund der Provisionszahlung anfechten. Hat der Makler Gründe, die Ihre Verweigerung der Provisionszahlung in Frage stellen, kann er rechtliche Schritte einleiten, um seinen Anspruch auf Zahlung der Provision durchzusetzen. In diesem Fall werden die Gerichte über den Sachverhalt entscheiden.

Frage 7: Gibt es Ausnahmen, bei denen die Verweigerung der Provisionszahlung an einen Makler gerechtfertigt ist?

Ja, es gibt Ausnahmen, bei denen die Verweigerung der Provisionszahlung an einen Makler gerechtfertigt sein kann. Einige mögliche Gründe könnten sein:

  • Der Makler hat die vereinbarte Leistung nicht erbracht
  • Der Makler hat gegen vertragliche Vereinbarungen verstoßen
  • Es wurde eine Doppeltätigkeit des Maklers festgestellt
  • Es liegt ein möglicher Interessenkonflikt vor, der nicht offenbart wurde

Die Begründung für die Verweigerung der Provisionszahlung sollte gut durchdacht sein und auf nachvollziehbaren Fakten beruhen.

Frage 8: Welche Rolle spielt der Vertrag mit dem Makler bei der Verweigerung der Provisionszahlung?

Der Vertrag mit dem Makler spielt eine entscheidende Rolle bei der Verweigerung der Provisionszahlung. In diesem Vertrag werden die Bedingungen für die Provisionszahlung festgelegt. Die Verweigerung der Provisionszahlung sollte daher mit Bezug auf den Vertrag erfolgen und die Gründe für die Verweigerung klar angeben.

Frage 9: Wie lange hat der Makler Zeit, auf die Verweigerung der Provisionszahlung zu reagieren?

Es gibt keine festgelegte Frist, innerhalb derer der Makler auf die Verweigerung der Provisionszahlung reagieren muss. Dennoch ist es ratsam, dem Makler eine angemessene Frist zur Stellungnahme zu setzen, z. B. 14 Tage. Diese Frist ermöglicht es dem Makler, Ihre Gründe zu prüfen und darauf zu reagieren.

Frage 10: Kann die Verweigerung der Provisionszahlung an einen Makler vor Gericht gebracht werden?

Ja, die Verweigerung der Provisionszahlung an einen Makler kann vor Gericht gebracht werden. Wenn der Makler den Anspruch auf Zahlung der Provision gerichtlich durchsetzen möchte, wird die Angelegenheit vor Gericht verhandelt. Es ist wichtig zu beachten, dass eine gerichtliche Auseinandersetzung mit weiteren Kosten und Gebühren verbunden sein kann.