Öffnen – Werkvertrag Gebäudereinigungsarbeiten

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Vertrag über Gebäudereinigungsarbeiten

Vertragsparteien:
Firma XYZ (im Folgenden „Auftraggeber“ genannt)
Firma ABC (im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt)
Gegenstand des Vertrags:
Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit der Durchführung von Gebäudereinigungsarbeiten an folgenden Objekten: _______________________________ (im Folgenden als „Objekte“ bezeichnet).
Leistungen:
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die folgenden Leistungen an den Objekten zu erbringen:
  1. Tägliche Reinigung der Büroräume, einschließlich Staubsaugen, Abwischen von Oberflächen und Entleeren der Mülleimer
  2. Wöchentliche Reinigung der Sanitäranlagen, einschließlich Toiletten, Waschbecken und Fußböden
  3. Monatliche Fensterreinigung
  4. Jährliche Grundreinigung der Teppichböden
Zeitraum:
Der Vertrag beginnt am ______________ und hat eine Laufzeit von ______________.
Vergütung:
Der Auftraggeber zahlt dem Auftragnehmer eine Vergütung in Höhe von _________ Euro pro Monat für die Durchführung der vereinbarten Leistungen.
Abnahme und Mängelrüge:
Nach Abschluss der Reinigungsarbeiten wird der Auftraggeber die ausgeführten Arbeiten prüfen und abnehmen. Etwaige Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen.
Haftung:
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch ihn oder seine Mitarbeiter bei der Durchführung der Arbeiten verursacht werden.
Kündigung:
Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von __________ Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
Geltendes Recht:
Dieser Vertrag unterliegt dem deutschen Recht.
Schriftform:
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.

Dieser Vertrag wurde in zwei Ausfertigungen erstellt, je eine für jede Vertragspartei.

 

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Werkvertrag Gebäudereinigungsarbeiten
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FAQ Werkvertrag Gebäudereinigungsarbeiten

Frage 1: Wie schreibt man einen Werkvertrag für Gebäudereinigungsarbeiten?

Um einen Werkvertrag für Gebäudereinigungsarbeiten zu schreiben, sollten Sie die folgenden Elemente berücksichtigen:
  • Beschreibung der zu erbringenden Leistungen
  • Vertragsdauer und Kündigungsbedingungen
  • Vergütung und Zahlungsbedingungen
  • Haftung und Gewährleistung
  • Regelungen zur Vertragsbeendigung

Frage 2: Welche Teile enthält ein Werkvertrag für Gebäudereinigungsarbeiten?

Ein Werkvertrag für Gebäudereinigungsarbeiten enthält normalerweise die folgenden Teile:
1. Präambel
Dieser Teil enthält die Angaben zu den Vertragsparteien und dem Vertragszweck.
2. Leistungsbeschreibung
Hier werden die einzelnen Reinigungsleistungen detailliert aufgelistet und beschrieben.
3. Vergütung
Die Vergütung für die erbrachten Leistungen wird festgelegt, einschließlich Preis und Zahlungsbedingungen.
4. Haftung und Gewährleistung
Es werden Regelungen zur Haftung und Gewährleistung der durchgeführten Reinigungsarbeiten getroffen.
5. Vertragsdauer und Kündigung
Hier wird festgelegt, wie lange der Vertrag läuft und unter welchen Bedingungen er vorzeitig gekündigt werden kann.
6. Sonstige Regelungen
In diesem Teil können weitere Vereinbarungen festgelegt werden, z. B. zur Geheimhaltung oder Änderung des Vertrags.

Frage 3: Gibt es gesetzliche Vorgaben, die bei einem Werkvertrag für Gebäudereinigungsarbeiten beachtet werden müssen?

Ja, bei einem Werkvertrag für Gebäudereinigungsarbeiten sind einige gesetzliche Vorgaben zu beachten, wie beispielsweise das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und das Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV). Darüber hinaus können auch Tarifverträge oder branchenspezifische Regelungen Anwendung finden.

Frage 4: Muss ein Werkvertrag für Gebäudereinigungsarbeiten schriftlich abgeschlossen werden?

Generell ist es empfehlenswert, einen Werkvertrag für Gebäudereinigungsarbeiten schriftlich abzuschließen, da dies Rechtssicherheit bietet und Streitigkeiten vorbeugt. Gemäß § 631 BGB ist ein Werkvertrag jedoch auch mündlich gültig, es sei denn, es besteht eine gesetzliche Schriftformvorschrift, beispielsweise bei Verträgen über eine längere Vertragsdauer.

Frage 5: Welche Haftungspflichten bestehen bei einem Werkvertrag für Gebäudereinigungsarbeiten?

Bei einem Werkvertrag für Gebäudereinigungsarbeiten gelten die allgemeinen Haftungsregeln nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Der Auftragnehmer haftet demnach für Schäden, die infolge einer mangelhaften Ausführung der Reinigungsarbeiten entstehen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Mangel unverzüglich anzuzeigen und dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Nachbesserung einzuräumen.

Frage 6: Können die Vertragsparteien einen Werkvertrag für Gebäudereinigungsarbeiten einseitig kündigen?

Ein Werkvertrag für Gebäudereinigungsarbeiten kann grundsätzlich nicht einseitig gekündigt werden, sofern keine entsprechende Kündigungsklausel im Vertrag vereinbart wurde. Eine vorzeitige Kündigung ist jedoch unter bestimmten Voraussetzungen möglich, zum Beispiel bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen einer Vertragspartei.

Frage 7: Kann der Auftraggeber die Vergütung bei mangelhafter Leistung des Auftragnehmers mindern?

Ja, der Auftraggeber hat das Recht, die Vergütung bei mangelhafter Leistung des Auftragnehmers angemessen zu mindern. Voraussetzung dafür ist, dass der Mangel erheblich ist und der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Nachbesserung eingeräumt hat.

Frage 8: Sind Änderungen oder Ergänzungen am Werkvertrag für Gebäudereinigungsarbeiten möglich?

Ja, Änderungen oder Ergänzungen am Werkvertrag für Gebäudereinigungsarbeiten sind möglich, sofern beide Vertragsparteien dem zustimmen. Es empfiehlt sich, solche Vereinbarungen schriftlich festzuhalten, um Rechtssicherheit zu gewährleisten.

Frage 9: Welche Unterlagen sind dem Werkvertrag für Gebäudereinigungsarbeiten beizufügen?

Je nach spezifischer Situation können verschiedene Unterlagen dem Werkvertrag für Gebäudereinigungsarbeiten beigefügt werden, wie zum Beispiel Leistungsverzeichnisse, Zeitpläne, Pläne von zu reinigenden Flächen oder Sicherheitsvorschriften. Diese Unterlagen dienen der klaren und eindeutigen Festlegung der Vertragsinhalte.

Frage 10: Wie können Streitigkeiten im Zusammenhang mit einem Werkvertrag für Gebäudereinigungsarbeiten gelöst werden?

Streitigkeiten im Zusammenhang mit einem Werkvertrag für Gebäudereinigungsarbeiten können auf verschiedene Weise gelöst werden, z. B. durch Verhandlungen zwischen den Parteien, die Einbeziehung eines neutralen Schlichters oder im Notfall durch einen Rechtsstreit vor Gericht. Eine Möglichkeit zur Streitbeilegung kann auch eine Schiedsklausel im Werkvertrag sein, die die Durchführung eines Schiedsverfahrens vorsieht.