Widerspruch GEMA-Gebühren Veranstaltung ohne U-Musik




 

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Widerspruch GEMA-Gebühren Veranstaltung ohne U-Musik
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Wie schreibt man Widerspruch gegen GEMA-Gebühren für eine Veranstaltung ohne U-Musik

Die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) ist eine Verwertungsgesellschaft, die in Deutschland die Rechte von Musikschaffenden und Komponisten wahrnimmt. Wenn Sie eine Veranstaltung ohne U-Musik (Unterhaltungsmusik) planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen von der Zahlung der GEMA-Gebühren befreit sein. In diesem Leitfaden erhalten Sie Informationen und Tipps zum Verfassen und Gestalten eines Widerspruchs gegen die GEMA-Gebühren für Ihre Veranstaltung.

1. Rechtliche Grundlagen

Bevor Sie Ihren Widerspruch gegen die GEMA-Gebühren formulieren, ist es wichtig, die rechtlichen Grundlagen zu verstehen. Die Befreiung von GEMA-Gebühren für Veranstaltungen ohne U-Musik wird durch § 8 Abs. 1 Nr. 3 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) geregelt. Laut dieser Bestimmung sind Veranstaltungen von der Gebührenpflicht befreit, bei denen ausschließlich Werke genutzt werden, die nicht dem Bereich der Unterhaltungsmusik zuzuordnen sind.

2. Voraussetzungen für die Befreiung von GEMA-Gebühren

Um die Befreiung von GEMA-Gebühren für Ihre Veranstaltung zu beantragen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Es dürfen keine Werke aus dem Bereich der U-Musik genutzt werden.
  • Die genutzten Werke müssen sich eindeutig dem Bereich der ernsten Musik oder der traditionellen Volksmusik zuordnen lassen.
  • Die Veranstaltung darf keinen unterhaltenden Charakter haben und muss einen ernsten oder traditionellen kulturellen Hintergrund haben.
  • Sie müssen den Antrag auf Befreiung von GEMA-Gebühren mindestens vier Wochen vor der Veranstaltung stellen.

3. Formulierung des Widerspruchs

Bei der Formulierung des Widerspruchs gegen die GEMA-Gebühren sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  1. Vergewissern Sie sich, dass Sie alle erforderlichen Informationen zur Veranstaltung bereitstellen, wie z.B. Datum, Ort und geplantes Programm.
  2. Begründen Sie ausführlich, warum Ihre Veranstaltung die Voraussetzungen für die Befreiung von GEMA-Gebühren erfüllt. Gehen Sie dabei auf die einzelnen Voraussetzungen ein und erläutern Sie, warum Ihre Veranstaltung keinen unterhaltenden Charakter hat.
  3. Verwenden Sie eine sachliche und höfliche Sprache. Vermeiden Sie polemische oder persönliche Angriffe.
  4. Belegen Sie Ihre Argumente mit konkreten Beispielen und Verweisen auf die relevante Rechtsprechung.
  5. Bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung des Eingangs Ihres Widerspruchs.
  6. Unterzeichnen Sie den Widerspruch mit Ihrem Namen und geben Sie Ihre Kontaktdaten an.

4. Dokumentation und Nachweise

Um Ihre Argumente im Widerspruch zu stützen, können Sie zusätzliche Dokumentation und Nachweise beifügen. Diese könnten beinhalten:

  • Kopien von Aufführungsverträgen mit den Künstlern, die bei Ihrer Veranstaltung auftreten.
  • Programmhefte vergangener Veranstaltungen, die den ernsthaften oder traditionellen Charakter Ihrer Veranstaltung belegen.
  • Kopien von Kritiken und Presseberichten über Ihre Veranstaltung, die den ernsthaften oder traditionellen Charakter bestätigen.

5. Fristen beachten

Beachten Sie unbedingt die Fristen für die Einreichung des Widerspruchs. Der Widerspruch sollte mindestens vier Wochen vor der Veranstaltung bei der GEMA eingehen, um ausreichend Bearbeitungszeit zu gewährleisten. Stellen Sie sicher, dass Sie den Widerspruch rechtzeitig versenden oder persönlich abgeben.

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6. Reaktion der GEMA

Nachdem Sie Ihren Widerspruch gegen die GEMA-Gebühren eingereicht haben, wird die GEMA Ihren Fall prüfen und Ihnen eine schriftliche Antwort zukommen lassen. Die Bearbeitungsdauer kann variieren, daher ist es ratsam, Geduld zu haben und gegebenenfalls nachzufragen, falls Sie länger als erwartet auf eine Antwort warten.

7. Rechtsmittel

Falls die GEMA Ihren Widerspruch ablehnen sollte, haben Sie die Möglichkeit, Rechtsmittel gegen diese Entscheidung einzulegen. In diesem Fall sollten Sie rechtlichen Rat einholen, um Ihre Optionen zu prüfen und die weiteren Schritte zu planen.

8. Unterstützung durch einen Rechtsanwalt

Bei komplexen Fällen oder Unsicherheiten bezüglich der rechtlichen Lage empfiehlt es sich, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren, der Ihnen bei der Formulierung des Widerspruchs und der weiteren Vorgehensweise behilflich sein kann. Ein Anwalt kann Ihnen dabei helfen, Ihre Rechte zu schützen und sicherzustellen, dass Sie alle erforderlichen Nachweise und Argumente vorlegen.

Dieser Leitfaden soll Ihnen als Orientierungshilfe dienen, um Ihren Widerspruch gegen die GEMA-Gebühren für eine Veranstaltung ohne U-Musik zu verfassen. Beachten Sie jedoch, dass dieser Leitfaden keine Rechtsberatung darstellt. Im Zweifelsfall sollten Sie immer einen Rechtsanwalt konsultieren, um Ihre individuelle Situation zu besprechen.



Frage 1:

Was genau sind GEMA-Gebühren und warum muss ich sie bezahlen?

Antwort:

GEMA-Gebühren sind Gebühren, die an die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) entrichtet werden müssen. Die GEMA vertritt die Urheberrechte von Komponisten, Textdichtern und Musikverlegern und sorgt dafür, dass diese angemessen für die Nutzung ihrer Werke vergütet werden. Wenn Sie bei Ihrer Veranstaltung Musik abspielen möchten, müssen Sie in der Regel GEMA-Gebühren entrichten, unabhängig davon, ob es sich um U-Musik handelt oder nicht.

Frage 2:

Was bedeutet „Veranstaltung ohne U-Musik“?

Antwort:

Eine „Veranstaltung ohne U-Musik“ bezieht sich auf eine Veranstaltung, bei der keine Musikwerke gespielt oder aufgeführt werden, für die die GEMA zuständig ist. U-Musik steht für „Unterhaltungsmusik“ und umfasst Musikstücke, die im Rahmen von Veranstaltungen wie Konzerten, Partys, Hochzeiten, etc. gespielt werden. Bei einer Veranstaltung ohne U-Musik müssen daher keine GEMA-Gebühren entrichtet werden.

Frage 3:

Was ist ein Widerspruch gegen GEMA-Gebühren?

Antwort:

Ein Widerspruch gegen GEMA-Gebühren ist eine schriftliche Erklärung, in der Sie Ihre Meinung zum Vorwurf der GEMA-Gebührenzahlung darlegen und jegliche Forderungen der GEMA bestreiten. Mit einem Widerspruch können Sie Ihre Position deutlich machen und gegebenenfalls einen Rechtsstreit mit der GEMA vermeiden. Es ist ratsam, sich in solchen Fällen an einen Rechtsanwalt zu wenden, um Unterstützung bei der Formulierung des Widerspruchs zu erhalten.

Frage 4:

Unter welchen Umständen kann ich einen Widerspruch gegen GEMA-Gebühren einlegen?

Antwort:

Sie können einen Widerspruch gegen GEMA-Gebühren unter verschiedenen Umständen einlegen, zum Beispiel:

  Beschwerde bei einer Bank über einen Mitarbeiter
– Wenn Sie der Meinung sind, dass die GEMA fälschlicherweise Gebühren von Ihnen verlangt
– Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Veranstaltung keine Musikwerke umfasst, für die die GEMA zuständig ist
– Wenn Sie der Meinung sind, dass die Höhe der geforderten Gebühren unangemessen ist

In solchen Fällen können Sie einen Widerspruch einlegen, um Ihre Position darzulegen und gegebenenfalls eine Klärung oder Rücknahme der Forderungen zu erreichen.

Frage 5:

Welche Elemente sollten in einem Widerspruch gegen GEMA-Gebühren enthalten sein?

Antwort:

Ein Widerspruch gegen GEMA-Gebühren sollte die folgenden Elemente enthalten:

– Ihre vollständigen Kontaktdaten (Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail)
– Eine genaue Beschreibung der Veranstaltung, für die die GEMA-Gebühren verlangt wurden
– Eine Erklärung, warum Sie die Forderungen der GEMA bestreiten
– Alle relevanten Informationen, die Ihre Argumentation unterstützen (z. B. Verträge, Beweise dafür, dass keine Musikwerke gespielt wurden, etc.)
– Eine klare Forderung, die Sie stellen (z. B. Rücknahme der Forderungen, Klärung der Angelegenheit, etc.)
– Datum und Unterschrift

Es ist empfehlenswert, den Widerspruch per Einschreiben zu versenden, um sicherzustellen, dass er rechtzeitig und nachweisbar beim GEMA eingegangen ist.

Frage 6:

Gibt es Fristen für die Einlegung eines Widerspruchs gegen GEMA-Gebühren?

Antwort:

Ja, es gibt Fristen für die Einlegung eines Widerspruchs gegen GEMA-Gebühren. Die genauen Fristen sind abhängig von der Art der Forderungen und können von Fall zu Fall unterschiedlich sein. Es ist daher ratsam, sich so früh wie möglich an einen Rechtsanwalt zu wenden, um die konkreten Fristen in Ihrem Fall zu ermitteln und sicherzustellen, dass der Widerspruch rechtzeitig eingereicht wird.

Frage 7:

Was passiert, nachdem ich einen Widerspruch gegen GEMA-Gebühren eingereicht habe?

Antwort:

Nachdem Sie einen Widerspruch gegen GEMA-Gebühren eingereicht haben, wird die GEMA Ihre Argumente prüfen und gegebenenfalls weitere Informationen von Ihnen anfordern. Im Anschluss daran wird die GEMA eine Entscheidung treffen und Ihnen diese schriftlich mitteilen. Es ist möglich, dass die GEMA Ihre Argumente akzeptiert und die Forderungen zurücknimmt. Falls die GEMA jedoch weiterhin auf den Gebühren besteht, kann es zu einem Rechtsstreit kommen, bei dem Sie Ihre Rechte vor Gericht geltend machen können.

Frage 8:

Was sind die möglichen Konsequenzen, wenn ich die GEMA-Gebühren nicht bezahle?

Antwort:

Wenn Sie die GEMA-Gebühren nicht bezahlen, obwohl Sie dazu verpflichtet sind, kann die GEMA rechtliche Schritte gegen Sie einleiten. Dies kann zu einem gerichtlichen Verfahren führen, bei dem Sie zur Zahlung der ausstehenden Gebühren verurteilt werden können. Darüber hinaus besteht das Risiko von zusätzlichen Kosten und einem negativen Eintrag in Ihrer Kreditwürdigkeit.

Frage 9:

Gibt es Möglichkeiten, die GEMA-Gebühren zu reduzieren oder zu vermeiden?

Antwort:

Ja, es gibt Möglichkeiten, die GEMA-Gebühren zu reduzieren oder zu vermeiden. Zum Beispiel können Sie versuchen, mit der GEMA eine individuelle Vereinbarung zu treffen, bei der niedrigere Gebühren oder eine Befreiung von den Gebühren gewährt werden. Dies ist jedoch von Fall zu Fall unterschiedlich und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Es ist ratsam, sich von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen, um Ihre Handlungsoptionen zu prüfen und die beste Vorgehensweise zu ermitteln.

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Frage 10:

Gibt es Unterschiede in den GEMA-Gebühren für Veranstaltungen mit und ohne U-Musik?

Antwort:

Ja, es gibt Unterschiede in den GEMA-Gebühren für Veranstaltungen mit und ohne U-Musik. Die genauen Gebühren sind abhängig von verschiedenen Faktoren wie Art der Veranstaltung, Anzahl der erwarteten Besucher, Dauer der Veranstaltung, etc. Bei Veranstaltungen mit U-Musik werden in der Regel höhere Gebühren berechnet, da hier die öffentliche Aufführung von geschützten Musikwerken stattfindet. Es ist empfehlenswert, sich von einem Rechtsanwalt oder einem Experten für Urheberrecht beraten zu lassen, um eine genaue Kalkulation der GEMA-Gebühren für Ihre Veranstaltung zu erhalten.




Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erhebe ich Widerspruch gegen die von Ihnen festgesetzten GEMA-Gebühren für die von mir organisierte Veranstaltung ohne U-Musik.

Als Veranstalter bin ich gemäß §15 Abs. 1 UrhG verpflichtet, die erforderlichen Vergütungen an die GEMA zu entrichten. Jedoch handelt es sich bei meiner Veranstaltung ausschließlich um eine Darbietung von Werken der ernsten Musik und nicht um eine Veranstaltung mit U-Musik, für die die GEMA-Gebühren gelten.

I. Fehlende U-Musik bei der Veranstaltung
Bei der Planung und Durchführung meiner Veranstaltung habe ich bewusst darauf geachtet, keinerlei U-Musik im Programm zu haben. Dies wurde auch den teilnehmenden Künstlern und Musikern deutlich mitgeteilt.
II. Definition von U-Musik im Sinne der GEMA
Die GEMA definiert U-Musik gemäß §2 Abs. 2 UG als Musik, die „nicht der konzertanten oder ernsten Musik zuzuordnen ist“. Da meine Veranstaltung ausschließlich der ernsten Musik gewidmet war, ist sie somit nicht von den GEMA-Gebühren für U-Musik erfasst.
III. Überprüfung der von Ihnen zugrunde gelegten Musikwerke
Gemäß §12 Abs. 2 Satz 2, 2. Halbsatz UrhG haben Veranstalter das Recht, die von der GEMA angegebenen Musikwerke zu überprüfen und anzufechten, sofern sie der Ansicht sind, dass diese Werke nicht bei der Veranstaltung verwendet wurden. Diese Überprüfung der von Ihnen zugrunde gelegten Musikwerke wünsche ich vorzunehmen.

Daher fordere ich Sie hiermit auf, sämtliche angefallenen GEMA-Gebühren für meine Veranstaltung ohne U-Musik zu stornieren und mir eine detaillierte Aufstellung der in Rechnung gestellten Musikwerke zukommen zu lassen.

Bitte bestätigen Sie den Erhalt meines Widerspruchs schriftlich und teilen Sie mir mit, welche weiteren Schritte zu unternehmen sind, um meinen Widerspruch zu bearbeiten.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Mit freundlichen Grüßen,

[Ihr Name]