Öffnen – Anlage TOM zum Vertrag Auftragsverarbeitung nach DSGVO

Muster und Vorlage für Anlage TOM zum Vertrag Auftragsverarbeitung nach DSGVO zur Anpassung und Erstellung – Öffnen im WORD– und PDF-Format


Vorlage: Anlage TOM zum Vertrag Auftragsverarbeitung nach DSGVO

1. Einleitung
Diese Anlage (im Folgenden „Anlage TOM“ genannt) enthält die technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM), die der Auftragsverarbeiter im Rahmen seines Auftrags zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) umsetzt.
2. Geltungsbereich
Die Anlage TOM gilt für alle personenbezogenen Daten, die der Auftraggeber dem Auftragsverarbeiter zur Verarbeitung übermittelt. Dabei handelt es sich um Daten, die im Zusammenhang mit der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen stehen.
3. Technische Maßnahmen
  1. Der Auftragsverarbeiter stellt sicher, dass die Übermittlung der personenbezogenen Daten verschlüsselt erfolgt, um deren Vertraulichkeit und Integrität zu gewährleisten.

  2. Es werden geeignete Schutzmaßnahmen ergriffen, um unbefugten Zugriff, unbefugte Nutzung und Weitergabe der personenbezogenen Daten zu verhindern.

  3. Es werden regelmäßige Sicherheitskopien der personenbezogenen Daten angefertigt, um deren Verfügbarkeit im Falle eines Systemsausfalls oder einer anderen Störung sicherzustellen.

  4. Alle Mitarbeiter des Auftragsverarbeiters, die Zugriff auf die personenbezogenen Daten haben, sind zur Vertraulichkeit verpflichtet.

4. Organisatorische Maßnahmen
  1. Es werden klare Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten festgelegt.

  2. Es werden geeignete Verfahren zur Erfassung, Dokumentation und Bearbeitung von Datenschutzverletzungen implementiert.

  3. Es wird regelmäßig eine Prüfung der TOM durchgeführt, um deren Wirksamkeit und Angemessenheit sicherzustellen.

  4. Es wird eine Datenschutzerklärung erstellt, die den Betroffenen transparente Informationen über die Verarbeitung ihrer Daten bereitstellt.

5. Dokumentation
Der Auftragsverarbeiter dokumentiert die TOM gemäß den Anforderungen der DSGVO. Diese Dokumentation wird dem Auftraggeber auf Anfrage zur Verfügung gestellt.
6. Änderungen
Änderungen dieser Anlage TOM bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien. Sie treten nur in Kraft, wenn sie schriftlich vereinbart wurden und von beiden Parteien unterzeichnet sind.
7. Abschlussbestimmungen
Diese Anlage TOM unterliegt dem deutschen Recht. Sollte eine Bestimmung dieser Anlage ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

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Auftraggeber

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Auftragsverarbeiter

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Datum

 

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Anlage TOM zum Vertrag Auftragsverarbeitung nach DSGVO
PDF – WORD Format
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FAQ Anlage TOM zum Vertrag Auftragsverarbeitung nach DSGVO

FAQ Anlage TOM zum Vertrag Auftragsverarbeitung nach DSGVO

Frage 1: Was ist die Anlage TOM zum Vertrag Auftragsverarbeitung nach DSGVO?

Die Anlage TOM zum Vertrag Auftragsverarbeitung nach DSGVO ist ein zusätzliches Dokument, das den technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) zur Sicherheit der personenbezogenen Daten dient, die im Rahmen der Auftragsverarbeitung gemäß der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) durchgeführt werden.

Frage 2: Warum ist die Anlage TOM zum Vertrag Auftragsverarbeitung nach DSGVO wichtig?

Die Anlage TOM zum Vertrag Auftragsverarbeitung nach DSGVO ist wichtig, da sie sicherstellt, dass die personenbezogenen Daten angemessen geschützt werden. Sie legt die erforderlichen Maßnahmen fest, die der Auftragsverarbeiter ergreifen muss, um die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der Daten zu gewährleisten.

Frage 3: Welche Elemente sollten in der Anlage TOM zum Vertrag Auftragsverarbeitung nach DSGVO enthalten sein?

Die Anlage TOM zum Vertrag Auftragsverarbeitung nach DSGVO sollte unter anderem folgende Elemente enthalten:

– Beschreibung der Art der Daten und der Kategorien betroffener Personen
– Maßnahmen zur Gewährleistung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der Daten
– Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung der Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen
– Verfahren zur Meldung von Datenschutzverletzungen und zum Umgang mit solchen Verletzungen
– Verfahren zur Unterstützung des Datenschutzbeauftragten des Verantwortlichen

Frage 4: Wie sollte die Anlage TOM zum Vertrag Auftragsverarbeitung nach DSGVO erstellt werden?

Die Anlage TOM zum Vertrag Auftragsverarbeitung nach DSGVO sollte in Absprache zwischen dem Verantwortlichen und dem Auftragsverarbeiter erstellt werden. Sie sollte die spezifischen Anforderungen der jeweiligen Organisationen und der zu verarbeitenden Daten berücksichtigen. Es empfiehlt sich auch, einen Rechtsbeistand hinzuzuziehen, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind.

Frage 5: Ist die Anlage TOM zum Vertrag Auftragsverarbeitung nach DSGVO verpflichtend?

Ja, gemäß der DSGVO ist die Anlage TOM zum Vertrag Auftragsverarbeitung verpflichtend, wenn personenbezogene Daten im Rahmen einer Auftragsverarbeitung verarbeitet werden. Sie dient dazu, sicherzustellen, dass angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten ergriffen werden.

Frage 6: Gibt es Standardvorlagen für die Anlage TOM zum Vertrag Auftragsverarbeitung nach DSGVO?

Ja, es gibt Standardvorlagen für die Anlage TOM zum Vertrag Auftragsverarbeitung nach DSGVO. Diese Vorlagen können als Ausgangspunkt für die Erstellung der Anlage verwendet werden, sollten jedoch an die spezifischen Anforderungen der Organisation angepasst werden.

Frage 7: Was passiert, wenn die Anforderungen der Anlage TOM zum Vertrag Auftragsverarbeitung nach DSGVO nicht erfüllt werden?

Wenn die Anforderungen der Anlage TOM zum Vertrag Auftragsverarbeitung nach DSGVO nicht erfüllt werden, kann dies zu rechtlichen Konsequenzen führen. Die Datenschutzaufsichtsbehörden können Sanktionen verhängen, die von Geldstrafen bis zum Entzug der Erlaubnis zur Verarbeitung personenbezogener Daten reichen können.

Frage 8: Müssen die technischen und organisatorischen Maßnahmen in der Anlage TOM zum Vertrag Auftragsverarbeitung nach DSGVO regelmäßig überprüft werden?

Ja, gemäß der DSGVO müssen die technischen und organisatorischen Maßnahmen in der Anlage TOM zum Vertrag Auftragsverarbeitung regelmäßig überprüft werden. Dies dient dazu, sicherzustellen, dass die getroffenen Maßnahmen weiterhin angemessen sind und den aktuellen Bedrohungen und Risiken gerecht werden.

Frage 9: Ist die Anlage TOM zum Vertrag Auftragsverarbeitung nach DSGVO für alle Unternehmen erforderlich?

Nein, die Anlage TOM zum Vertrag Auftragsverarbeitung nach DSGVO ist nur erforderlich, wenn personenbezogene Daten im Rahmen einer Auftragsverarbeitung verarbeitet werden. Unternehmen, die selbst personenbezogene Daten verarbeiten und keine Auftragsverarbeiter sind, müssen diese Anlage nicht erstellen.

Frage 10: Können in der Anlage TOM zum Vertrag Auftragsverarbeitung nach DSGVO zusätzliche Maßnahmen festgelegt werden?

Ja, in der Anlage TOM zum Vertrag Auftragsverarbeitung nach DSGVO können zusätzliche Maßnahmen festgelegt werden, die über die in der DSGVO genannten Anforderungen hinausgehen. Dies kann sinnvoll sein, um den spezifischen Anforderungen der Organisation gerecht zu werden und zusätzlichen Schutz für die verarbeiteten Daten zu bieten.

Insgesamt ist die Anlage TOM zum Vertrag Auftragsverarbeitung nach DSGVO ein wichtiges Instrument, um sicherzustellen, dass personenbezogene Daten angemessen geschützt werden. Sie legt die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen fest, die der Auftragsverarbeiter ergreifen muss, um die Daten vor unbefugtem Zugriff, Verlust oder Missbrauch zu schützen.