Vorlage und Muster für Architekt 3D 21 Platinum zur Erstellung und Anpassung – Öffnen im WORD– und PDF-Format
Vorlage: Architekt 3D 21 Platinum
Einführung
Die folgende Vorlage dient als Leitfaden zur Erstellung eines Vertrags für die Nutzung der Software „Architekt 3D 21 Platinum“ (im Folgenden „die Software“ genannt) zwischen dem Lizenznehmer und dem Lizenzgeber. Bitte beachten Sie, dass diese Vorlage allgemeine Informationen enthält und an die spezifischen Bedürfnisse und Anforderungen der Parteien angepasst werden muss. Es wird dringend empfohlen, rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass der Vertrag Ihren geschäftlichen Anforderungen entspricht.
1. Vertragsgegenstand
1.1 Der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer eine nicht-exklusive, nicht-übertragbare Lizenz zur Nutzung der Software „Architekt 3D 21 Platinum“.
1.2 Die Software ist ausschließlich für professionelle Architekten und Bauingenieure bestimmt und dient der Erstellung von 3D-Modellen, Grundrissen und anderen architektonischen Zeichnungen.
1.3 Der Lizenznehmer stimmt zu, die Software gemäß den in diesem Vertrag festgelegten Bedingungen zu nutzen und keine Kopien der Software anzufertigen oder an Dritte weiterzugeben.
2. Lizenzgebühr
2.1 Der Lizenznehmer zahlt dem Lizenzgeber eine einmalige Lizenzgebühr in Höhe von ____________ (Betrag in Euro), zahlbar innerhalb von ________ (Anzahl der Tage) nach Unterzeichnung dieses Vertrags.
2.2 Die Lizenzgebühr berechtigt den Lizenznehmer zur Nutzung der Software gemäß den Bedingungen dieses Vertrags für einen Zeitraum von _______ (Anzahl der Jahre).
3. Lizenzdauer und Kündigung
3.1 Die Lizenzdauer beginnt am Datum der Zahlung der Lizenzgebühr und endet nach Ablauf des in Absatz 2.2 genannten Zeitraums, sofern dieser Vertrag nicht vorzeitig gekündigt wird.
3.2 Jede Partei kann diesen Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen, wenn die andere Partei wesentliche Vertragspflichten verletzt oder zahlungsunfähig wird.
3.3 Im Fall einer fristlosen Kündigung durch den Lizenzgeber hat der Lizenznehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung der Lizenzgebühr.
4. Gewährleistung und Haftung
4.1 Die Software wird „wie besehen“ und ohne ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung jeglicher Art bereitgestellt.
4.2 Der Lizenzgeber haftet nicht für eventuelle Schäden, die dem Lizenznehmer durch die Nutzung der Software entstehen, es sei denn, diese sind auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Lizenzgebers zurückzuführen.
5. Geistiges Eigentum
5.1 Alle Rechte an der Software, einschließlich Urheberrechte und Markenrechte, verbleiben beim Lizenzgeber.
5.2 Der Lizenznehmer verpflichtet sich, keine Änderungen an der Software vorzunehmen oder Urheberrechtsvermerke zu entfernen.
6. Schlussbestimmungen
6.1 Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.
6.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
6.3 Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem deutschen Recht.
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Lizenzgeber
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Lizenznehmer
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Datum
Anmerkung:
Diese Vorlage dient nur zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Es wird empfohlen, einen Rechtsanwalt zu konsultieren, um sicherzustellen, dass Ihre individuellen rechtlichen Bedürfnisse erfüllt werden.
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