Öffnen – Bauabnahmeprotokoll

Muster und Vorlage für Bauabnahmeprotokoll zur Anpassung und Erstellung – Öffnen im WORD– und PDF-Format


Vorlage: Bauabnahmeprotokoll

1. Angaben zur Baustelle

Bauherr:
[Hier Namen und Kontaktdaten des Bauherrn einfügen]
Architekt:
[Hier Namen und Kontaktdaten des Architekten einfügen]
Bauunternehmen:
[Hier Namen und Kontaktdaten des Bauunternehmens einfügen]
Baustelle:
[Hier Adresse der Baustelle einfügen]

2. Teilnehmer der Bauabnahme

  • Bauherr: [Name des Bauherrn]
  • Architekt: [Name des Architekten]
  • Bauunternehmen: [Name des Bauunternehmens]
  • Weitere Anwesende: [Hier ggf. Namen weiterer Personen einfügen]

3. Objektbeschreibung

[Hier eine kurze Beschreibung des zu übergebenden Bauobjekts einfügen]

4. Protokollierung der Bauabnahme

Am [Datum] fand die Bauabnahme des oben genannten Bauobjekts statt. Der Zustand des Bauobjekts wurde im folgenden Protokoll festgehalten:

  1. [Hier den ersten Punkt des Protokolls einfügen]
  2. [Hier den zweiten Punkt des Protokolls einfügen]
  3. [Hier den dritten Punkt des Protokolls einfügen]
  4. [Hier ggf. weitere Punkte des Protokolls einfügen]

5. Feststellung von Mängeln

Im Rahmen der Bauabnahme wurden folgende Mängel festgestellt:

  1. [Hier den ersten Mangel einfügen]
  2. [Hier den zweiten Mangel einfügen]
  3. [Hier den dritten Mangel einfügen]
  4. [Hier ggf. weitere Mängel einfügen]

6. Vereinbarungen und Maßnahmen

Die folgenden Vereinbarungen wurden getroffen und Maßnahmen zur Behebung der festgestellten Mängel festgelegt:

  • [Hier die erste Vereinbarung bzw. Maßnahme einfügen]
  • [Hier die zweite Vereinbarung bzw. Maßnahme einfügen]
  • [Hier die dritte Vereinbarung bzw. Maßnahme einfügen]
  • [Hier ggf. weitere Vereinbarungen bzw. Maßnahmen einfügen]

7. Unterschriften

Das vorliegende Bauabnahmeprotokoll wurde von allen Teilnehmern der Bauabnahme unterzeichnet:

  1. Bauherr: [Unterschrift des Bauherrn]
  2. Architekt: [Unterschrift des Architekten]
  3. Bauunternehmen: [Unterschrift des Bauunternehmens]
  4. Weitere Anwesende: [Unterschriften weiterer Anwesender]

8. Anlagen

Dem Bauabnahmeprotokoll sind folgende Anlagen beigefügt:

  • [Hier Anlage 1 einfügen]
  • [Hier Anlage 2 einfügen]
  • [Hier ggf. weitere Anlagen einfügen]

Datum: [Datum der Bauabnahme]

Ort: [Ort der Bauabnahme]

_______________________
Bauherr

_______________________
Architekt

_______________________
Bauunternehmen

_______________________
Weitere Anwesende

 

Vorlage und Muster für Bauabnahmeprotokoll zur Erstellung und Anpassung im WORD– und PDF-Format



Bauabnahmeprotokoll
PDF – WORD Format
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FAQ Bauabnahmeprotokoll

Frage 1: Was ist ein Bauabnahmeprotokoll?

Ein Bauabnahmeprotokoll ist ein schriftliches Dokument, das bei der Abnahme eines Bauvorhabens erstellt wird. Es dient dazu, den Zustand des Gebäudes bei der Übergabe an den Auftraggeber festzuhalten und mögliche Mängel oder Schäden zu dokumentieren.

Frage 2: Wer erstellt das Bauabnahmeprotokoll?

Das Bauabnahmeprotokoll wird in der Regel vom Auftragnehmer, also dem Bauunternehmen oder Handwerker, erstellt. Es kann aber auch von einem unabhängigen Sachverständigen oder von beiden Parteien gemeinsam erstellt werden.

Frage 3: Welche Informationen sollten im Bauabnahmeprotokoll enthalten sein?

Das Bauabnahmeprotokoll sollte folgende Informationen enthalten:

  1. Angaben zum Bauvorhaben, wie Adresse und Beschreibung des Gebäudes
  2. Datum und Ort der Bauabnahme
  3. Namen und Unterschriften der am Bau Beteiligten
  4. Protokollierung des Zustands des Gebäudes, inklusive eventueller Mängel oder Schäden
  5. Vermerk über die erfolgte Übergabe des Gebäudes an den Auftraggeber

Frage 4: Welche Bedeutung hat das Bauabnahmeprotokoll?

Das Bauabnahmeprotokoll hat eine wichtige rechtliche Bedeutung. Es dient als Nachweis für den Zustand des Gebäudes zum Zeitpunkt der Übergabe und kann in Streitfällen als Beweismittel dienen. Es kann auch als Grundlage für die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen dienen.

Frage 5: Muss das Bauabnahmeprotokoll schriftlich erfolgen?

Ja, das Bauabnahmeprotokoll sollte immer schriftlich erstellt werden, um späteren Missverständnissen vorzubeugen. Es ist ratsam, das Protokoll von beiden Parteien zu unterschreiben, um die Zustimmung zum Inhalt zu dokumentieren.

Frage 6: Was passiert, wenn Mängel im Bauabnahmeprotokoll festgehalten werden?

Wenn Mängel oder Schäden im Bauabnahmeprotokoll festgehalten werden, ist der Auftragnehmer in der Regel dazu verpflichtet, diese Mängel innerhalb einer vereinbarten Frist zu beseitigen oder anderweitig für Abhilfe zu sorgen. Der Auftraggeber kann in solchen Fällen Gewährleistungsansprüche geltend machen.

Frage 7: Was ist der Unterschied zwischen Mängeln und Schäden im Bauabnahmeprotokoll?

Mängel im Bauabnahmeprotokoll beziehen sich in der Regel auf fehlerhafte oder nicht vertragsgemäße Arbeiten, während Schäden auf äußere Einflüsse oder unsachgemäße Nutzung zurückzuführen sein können. Beide sollten im Bauabnahmeprotokoll festgehalten werden, um späteren Streitigkeiten vorzubeugen.

Frage 8: Kann das Bauabnahmeprotokoll nachträglich geändert werden?

Nachträgliche Änderungen am Bauabnahmeprotokoll sollten vermieden werden, um die Beweiskraft des Dokuments nicht zu gefährden. Es ist jedoch möglich, ein ergänzendes Protokoll oder eine ergänzende schriftliche Vereinbarung zu erstellen, um nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen festzuhalten.

Frage 9: Wie lange sollte das Bauabnahmeprotokoll aufbewahrt werden?

Das Bauabnahmeprotokoll sollte mindestens für die Dauer der Gewährleistungsfrist, die meist fünf Jahre beträgt, aufbewahrt werden. Es ist ratsam, das Protokoll sicher aufzubewahren, da es bei später auftretenden Mängeln oder Streitigkeiten als Nachweis dienen kann.

Frage 10: Was tun, wenn Uneinigkeit über den Zustand des Gebäudes besteht?

Wenn es Uneinigkeit über den Zustand des Gebäudes oder mögliche Mängel gibt, ist es ratsam, einen unabhängigen Sachverständigen hinzuzuziehen. Dieser kann eine neutrale Bewertung vornehmen und bei der Lösung des Konflikts helfen. Es ist auch möglich, rechtlichen Rat einzuholen, um die eigenen Ansprüche zu prüfen und durchzusetzen.