Öffnen – Begründung von Wohnungseigentum durch Vertrag

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Vorlage: Begründung von Wohnungseigentum durch Vertrag

Vertrag zur Begründung von Wohnungseigentum

Der Unterzeichnende, nachfolgend als „Veräußerer“ bezeichnet,

Veräußerer:
__________________ (Name des Veräußerers)
Adresse:
__________________ (Adresse des Veräußerers)
Stadt:
__________________ (Stadt des Veräußerers)

und der/die Unterzeichnende, nachfolgend als „Erwerber“ bezeichnet,

Erwerber:
__________________ (Name des Erwerbers)
Adresse:
__________________ (Adresse des Erwerbers)
Stadt:
__________________ (Stadt des Erwerbers)

sind beide Parteien dieses Vertrages.

Präambel

Die Parteien haben sich dazu entschieden, Wohnungseigentum an der unten beschriebenen Immobilie zu begründen und regeln in diesem Vertrag die genauen Modalitäten.

1. Beschreibung der Immobilie

Die zu begründende Wohnungseigentümergemeinschaft (nachfolgend „WEG“ genannt) betrifft das folgende Grundstück und Gebäude:

Grundstück:

Straße:
__________________ (Straße)
Plz, Ort:
__________________ (Postleitzahl, Ort)
Bundesland:
__________________ (Bundesland)

Gebäude:

Gebäudename:
__________________ (Name des Gebäudes)
Anzahl der Wohnungen:
__________________ (Anzahl der Wohnungen im Gebäude)
Objektnummer:
__________________ (Objektnummer)

2. Bestimmungen zur Begründung des Wohnungseigentums

2.1. Begründung der Wohnungseigentümergemeinschaft

Durch Unterzeichnung dieses Vertrages erklären Veräußerer und Erwerber gemeinschaftlich die Begründung der WEG gemäß §§ 1-9 WEG.

2.2. Aufteilungsplan

Ein Aufteilungsplan der Immobilie, welcher die genaue Aufteilung in einzelne Eigentumseinheiten dokumentiert, wurde von einem zuständigen Gutachter erstellt und liegt diesem Vertrag als Anlage bei.

2.3. Erwerb von Wohnungseigentum

Der Erwerber hat Anspruch auf das in diesem Vertrag beschriebene und im Aufteilungsplan festgelegte Wohnungseigentum.

2.4. Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer

Die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer werden in der Gemeinschaftsordnung, welche ebenfalls diesem Vertrag als Anlage beigefügt ist, geregelt.

2.5. Verwalterbestellung

Nach erfolgreicher Begründung des Wohnungseigentums wird ein Verwalter bestellt, der die Interessen der Wohnungseigentümergemeinschaft vertritt und die Verwaltung der Immobilie übernimmt.

3. Kosten und Gebühren

Die Kosten und Gebühren für die Begründung des Wohnungseigentums werden von beiden Parteien gemeinschaftlich getragen. Eine genaue Aufstellung der entstehenden Kosten ist diesem Vertrag als Anlage beigefügt.

4. Sonstige Bestimmungen

4.1. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

4.2. Änderungen und Ergänzungen

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

4.3. Rechtswahl und Gerichtsstand

Dieser Vertrag unterliegt dem deutschen Recht. Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird _________________ (Ort) vereinbart.

______________________ (Ort), den _________________ (Datum)

______________________ (Unterschrift Veräußerer)

______________________ (Unterschrift Erwerber)

______________________ (Unterschrift Verwalter)

______________________ (Unterschrift Zeuge 1)

______________________ (Unterschrift Zeuge 2)

 

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Begründung von Wohnungseigentum durch Vertrag
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FAQ: Begründung von Wohnungseigentum durch Vertrag

Frage 1: Wie wird Wohnungseigentum durch Vertrag begründet?
Wohnungseigentum wird in Deutschland in der Regel durch einen notariellen Vertrag begründet. Dabei werden die Rechte und Pflichten der Eigentümer klar definiert.
Frage 2: Welche Elemente sollten in einem Vertrag zur Begründung von Wohnungseigentum enthalten sein?
Ein solcher Vertrag sollte die genaue Beschreibung der betreffenden Immobilie, die Aufteilung der Wohnungen sowie die Regelungen zur gemeinschaftlichen Nutzung von Gebäudeteilen enthalten. Auch die Kostenverteilung und die Regelungen zur Verwaltung sollten darin festgelegt sein.
Frage 3: Welche Rechte haben die Wohnungseigentümer?
Die Wohnungseigentümer haben das alleinige Sondereigentum an ihrer Wohnung und das Miteigentum an den Gemeinschaftsflächen und -einrichtungen. Sie haben das Recht, ihre Wohnung individuell zu nutzen und zu gestalten, müssen aber auch die Belange der anderen Eigentümer und die Hausordnung beachten.
Frage 4: Welche Pflichten haben die Wohnungseigentümer?
Die Wohnungseigentümer sind verpflichtet, sich an den Kosten für Instandhaltung und Instandsetzung der gemeinschaftlichen Bereiche zu beteiligen. Sie müssen auch die Hausordnung einhalten und sind in der Regel an Beschlüsse der Eigentümerversammlung gebunden.
Frage 5: Was passiert, wenn ein Wohnungseigentümer seine Pflichten nicht erfüllt?
Wenn ein Wohnungseigentümer seine Pflichten nicht erfüllt, kann die Eigentümergemeinschaft ihn abmahnen und gegebenenfalls Klage erheben. Im schlimmsten Fall kann das Wohnungseigentum entzogen werden.
Frage 6: Wie können Streitigkeiten unter den Wohnungseigentümern gelöst werden?
Streitigkeiten unter den Wohnungseigentümern können zunächst durch Vermittlung oder Mediation gelöst werden. Falls das nicht erfolgreich ist, kann ein Gerichtsverfahren erforderlich sein.
Frage 7: Welche Rolle spielt der Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft?
Der Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist für die Verwaltung und den Erhalt des gemeinschaftlichen Eigentums zuständig. Er sorgt dafür, dass die Beschlüsse der Eigentümerversammlung umgesetzt werden und führt die Finanzverwaltung durch.
Frage 8: Kann Wohnungseigentum auch wieder aufgelöst werden?
Ja, Wohnungseigentum kann unter bestimmten Voraussetzungen wieder aufgelöst werden. Das kann zum Beispiel durch einstimmigen Beschluss der Wohnungseigentümer oder durch gerichtliche Entscheidung geschehen. Die Auflösung des Wohnungseigentums hat oft die Veräußerung der Immobilie zur Folge.
Frage 9: Welche Kosten kommen auf die Wohnungseigentümer zu?
Die Wohnungseigentümer müssen regelmäßig Hausgeld zahlen, um die Kosten für Instandhaltung, Verwaltung und Versicherungen zu decken. Zusätzlich können Sonderumlagen erhoben werden, um größere Reparaturen oder Modernisierungen zu finanzieren.
Frage 10: Welche Rechte haben Mieter in einer Wohnungseigentümergemeinschaft?
Mieter haben das Recht, ihre Wohnung gemäß dem Mietvertrag zu nutzen, müssen aber auch die Hausordnung einhalten. Sie können jedoch nicht an den Eigentümerversammlungen teilnehmen oder abstimmen.