Vorlage und Muster für Besichtigungsverlangen Vermieter zur Erstellung und Anpassung – Öffnen im WORD– und PDF-Format
Vorlage: Besichtigungsverlangen Vermieter
- Vermieter:
- [Name des Vermieters]
- Mieter:
- [Name des Mieters]
- Adresse der Mietwohnung:
- [Adresse der Mietwohnung]
- Datum:
- [Datum des Verlangens]
Sehr geehrte/r [Vor- und Nachname des Mieters],
hiermit möchte ich als Vermieter Ihr Einverständnis für eine Besichtigung Ihrer Mietwohnung einholen. Gemäß § 57 Abs. 1 Satz 1 des deutschen Mietrechts habe ich als Vermieter das Recht, die Wohnung zu besichtigen, um den ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen und eventuelle Reparaturen oder Renovierungsarbeiten durchzuführen.
Eine solche Besichtigung sollte jedoch im Einvernehmen mit Ihnen als Mieter erfolgen, um Ihre Privatsphäre und Ihren persönlichen Raum zu respektieren. Daher bitte ich um Ihre Zustimmung für eine Besichtigung zu einem geeigneten Zeitpunkt.
Im Interesse einer reibungslosen Terminvereinbarung bitte ich Sie, mir innerhalb von [Anzahl der Tage, z.B. fünf Werktagen] eine Rückmeldung zu geben, um einen passenden Besichtigungstermin festzulegen. Gerne stehe ich Ihnen auch für eventuelle Rückfragen zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass eine Besichtigung während Ihrer Abwesenheit möglich ist, sofern Sie uns den Zutritt zur Wohnung gestatten. Sollten Sie Bedenken haben oder aus persönlichen Gründen an einer Besichtigung während Ihrer Abwesenheit nicht interessiert sein, können wir gerne gemeinsam einen passenden Termin finden, bei dem Sie anwesend sein können.
Es ist wichtig zu betonen, dass eine Besichtigung nicht in erster Linie dazu dient, Ihre persönlichen Gegenstände zu begutachten, sondern um den Zustand der Immobilie zu überprüfen. Wir möchten sicherstellen, dass etwaige Schäden oder Defekte frühzeitig erkannt und behoben werden können.
Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Kooperation und hoffe auf eine zeitnahe Rückmeldung. Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname des Vermieters]
Muster und Vorlage für Besichtigungsverlangen Vermieter zur Erstellung und Anpassung im WORD– und PDF-Format
Besichtigungsverlangen Vermieter |
PDF – WORD Format |
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FAQ Besichtigungsverlangen Vermieter
Frage 1: Wie schreibe ich ein Besichtigungsverlangen als Vermieter?
Antwort: Um ein Besichtigungsverlangen als Vermieter zu schreiben, sollten Sie die folgenden Elemente in Ihrem Schreiben einbeziehen:
- a) Nennung des Mieters:
- Geben Sie den vollständigen Namen des Mieters sowie die Adresse der Mietwohnung an.
- b) Terminvorschlag:
- Schlagen Sie einen geeigneten Termin für die Besichtigung vor. Beachten Sie dabei die Kündigungsfristen und den Zeitpunkt, zu dem der Mieter das Wohnungseigentum geräumt haben muss.
- c) Grund der Besichtigung:
- Erklären Sie klar und deutlich den Zweck der Besichtigung, z. B. um den Zustand der Wohnung zu überprüfen, notwendige Reparaturen zu planen oder den neuen Mieter auszuwählen.
- d) Ankündigung der Zeugen:
- Falls Sie beabsichtigen, die Besichtigung gemeinsam mit Zeugen durchzuführen, geben Sie dies im Schreiben an.
- e) Hinweis auf die gesetzliche Grundlage:
- Weisen Sie den Mieter auf sein gesetzliches Recht hin, eine angemessene Vorankündigung zu erhalten.
- f) Kontaktdaten:
- Geben Sie Ihre Kontaktdaten an, damit der Mieter sich bei Ihnen melden kann, um den Besichtigungstermin zu bestätigen oder zu ändern.
Frage 2: Welche Teile sollten in einem Besichtigungsverlangen enthalten sein?
Antwort: Ein Besichtigungsverlangen sollte die folgenden Teile enthalten:
- a) Absender:
- Geben Sie Ihren vollständigen Namen und Ihre Adresse als Vermieter an.
- b) Empfänger:
- Nennen Sie den vollständigen Namen des Mieters und die Adresse der Mietwohnung.
- c) Betreffzeile:
- Verwenden Sie eine klare Betreffzeile wie „Besichtigungsverlangen“ oder „Besichtigungstermin vereinbaren“.
- d) Anrede:
- Beginnen Sie das Schreiben mit einer höflichen Anrede, z. B. „Sehr geehrter Herr/Frau …“.
- e) Haupttext:
- Stellen Sie Ihr Besichtigungsverlangen gemäß den in Frage 1 genannten Elementen dar.
- f) Schlussformel:
- Beenden Sie das Schreiben mit einer freundlichen Grußformel wie „Mit freundlichen Grüßen“.
- g) Unterschrift:
- Unterschreiben Sie das Schreiben handschriftlich.
Frage 3: Welche Rechte hat der Mieter aufgrund eines Besichtigungsverlangens?
Antwort: Der Mieter hat das Recht auf eine angemessene Vorankündigung, wenn der Vermieter eine Besichtigung der Mietwohnung vornehmen möchte. Die Vorankündigungsfrist kann je nach Einzelfall variieren, ist aber normalerweise in einem Zeitraum von 24 bis 48 Stunden anzusetzen. Der Mieter hat das Recht, einen alternativen Termin vorzuschlagen, falls der vorgeschlagene Termin für ihn nicht passt. Darüber hinaus hat der Mieter das Recht, die Teilnahme an der Besichtigung zu verweigern, wenn das Besichtigungsverlangen nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht oder keinen berechtigten Grund darlegt.
Frage 4: Was passiert, wenn der Mieter die Teilnahme an der Besichtigung verweigert?
Antwort: Wenn der Mieter die Teilnahme an der Besichtigung verweigert, obwohl das Besichtigungsverlangen den gesetzlichen Anforderungen entspricht und einen berechtigten Grund darlegt, hat der Vermieter das Recht, rechtliche Schritte einzuleiten. Dazu kann er einen Gerichtsbeschluss beantragen, der dem Mieter die Teilnahme an der Besichtigung auferlegt. Es ist jedoch wichtig, die rechtlichen Bestimmungen und etwaige Mieterschutzgesetze in Ihrem Bundesland zu berücksichtigen.
Frage 5: Kann der Mieter die Besichtigung der Mietwohnung ablehnen?
Antwort: Der Mieter hat das Recht, die Teilnahme an der Besichtigung der Mietwohnung abzulehnen, wenn das Besichtigungsverlangen nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht oder keinen berechtigten Grund darlegt. Der Vermieter ist zu einer angemessenen Vorankündigung verpflichtet und muss einen vernünftigen Grund für die Besichtigung angeben. Wenn der Vermieter diese Voraussetzungen nicht erfüllt, kann der Mieter die Teilnahme verweigern.
Frage 6: Kann der Mieter einen alternativen Termin für die Besichtigung vorschlagen?
Antwort: Ja, der Mieter hat das Recht, einen alternativen Termin für die Besichtigung vorzuschlagen, wenn der vorgeschlagene Termin für ihn nicht passt. Der Vermieter sollte diesem Vorschlag nach Möglichkeit nachkommen, sofern der alternative Termin angemessen ist und keine unverhältnismäßigen Schwierigkeiten für den Vermieter verursacht.
Frage 7: Wie oft darf der Vermieter die Mietwohnung besichtigen?
Antwort: Die Häufigkeit von Besichtigungen der Mietwohnung durch den Vermieter ist gesetzlich nicht genau geregelt. Es hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z. B. dem Zustand der Wohnung, geplanten Renovierungsarbeiten oder dem Auszug des Mieters. In der Regel sollten Besichtigungen jedoch angemessen und nicht übermäßig sein, um die Privatsphäre des Mieters zu wahren. Eine häufige Praxis ist es, dass der Vermieter maximal zwei- bis dreimal im Jahr die Wohnung besichtigen darf, sofern dies angemessen ist.
Frage 8: Was passiert, wenn der Mieter bei der Besichtigung Schäden oder Mängel entdeckt?
Antwort: Wenn der Mieter bei der Besichtigung Schäden oder Mängel entdeckt, sollte er dies dem Vermieter mitteilen. Es ist ratsam, dies schriftlich zu tun und gegebenenfalls Beweise wie Fotos beizufügen. Der Vermieter ist dann verpflichtet, die erforderlichen Reparaturen durchzuführen oder den Mangel zu beheben. Der Mieter hat das Recht, eine angemessene Frist für die Behebung des Problems zu setzen. Wenn der Vermieter die Reparaturen nicht rechtzeitig durchführt, kann der Mieter weitere rechtliche Schritte in Betracht ziehen.
Frage 9: Kann der Vermieter die Besichtigung ohne Vorankündigung durchführen?
Antwort: Nein, der Vermieter darf die Besichtigung der Mietwohnung in der Regel nicht ohne Vorankündigung durchführen. Der Mieter hat das Recht, eine angemessene Vorankündigung zu erhalten, normalerweise innerhalb eines Zeitraums von 24 bis 48 Stunden. Es gibt jedoch Ausnahmen, z. B. in Notfällen oder wenn der Mieter der Besichtigung ausdrücklich zustimmt.
Frage 10: Kann der Mieter die Anwesenheit von Zeugen bei der Besichtigung verlangen?
Antwort: Ja, der Mieter kann die Anwesenheit von Zeugen bei der Besichtigung verlangen. Es wird empfohlen, dies vorab mit dem Vermieter abzustimmen und im Besichtigungsverlangen anzugeben. Die Zeugen können unabhängige Beobachter sein, die sicherstellen, dass die Besichtigung fair und rechtmäßig abläuft. Der Vermieter sollte dem Wunsch des Mieters nach Anwesenheit von Zeugen nachkommen, sofern dadurch keine unverhältnismäßigen Schwierigkeiten oder Verzögerungen entstehen.