Vorlage und Muster für Dienstrad Überlassungsvertrag zur Erstellung und Anpassung – Öffnen im WORD– und PDF-Format
Vorlage: Dienstrad Überlassungsvertrag
Dieser Dienstrad Überlassungsvertrag (nachfolgend „Vertrag“) wird zwischen [Name des Arbeitgebers], vertreten durch [Vorname Nachname], im Folgenden „Arbeitgeber“ genannt, und [Name des Arbeitnehmers], geboren am [Geburtsdatum], ansässig in [Adresse], im Folgenden „Arbeitnehmer“ genannt, geschlossen.
1. Gegenstand des Vertrags
1.1 Der Arbeitgeber überlässt dem Arbeitnehmer ein Dienstrad zur Nutzung im Rahmen des Arbeitsverhältnisses. Das Dienstrad wird dem Arbeitnehmer für dienstliche Fahrten und gegebenenfalls auch für private Fahrten zur Verfügung gestellt.
1.2 Das Dienstrad wird dem Arbeitnehmer auf unentgeltlicher Basis zur Verfügung gestellt und bleibt Eigentum des Arbeitgebers.
2. Nutzung des Dienstrads
2.1 Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, das Dienstrad pfleglich zu behandeln und es nur bestimmungsgemäß zu nutzen. Insbesondere ist der Arbeitnehmer für die regelmäßige Wartung und Pflege des Dienstrads verantwortlich.
2.2 Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, das Dienstrad nicht unbefugt an Dritte weiterzugeben oder zu verleihen.
2.3 Der Arbeitgeber haftet nicht für Unfälle oder Schäden, die durch die Nutzung des Dienstrads entstehen.
3. Sonstige Kosten und Gebühren
3.1 Der Arbeitnehmer übernimmt sämtliche Kosten für Wartung, Versicherung, Reparaturen und Ersatzteile des Dienstrads.
3.2 Für private Fahrten mit dem Dienstrad kann der Arbeitgeber eine angemessene Nutzungsgebühr gemäß den steuerlichen Vorgaben erheben. Die genauen Modalitäten werden gesondert vereinbart.
4. Haftung und Versicherung
4.1 Der Arbeitnehmer haftet für etwaige Schäden am Dienstrad, die über normale Abnutzung hinausgehen, sowie für Verlust oder Diebstahl des Dienstrads.
4.2 Der Arbeitgeber kann vom Arbeitnehmer eine angemessene Sicherheitsleistung verlangen, um eventuelle Schäden oder Verluste am Dienstrad abzudecken.
4.3 Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, das Dienstrad gegen Diebstahl und Beschädigung zu versichern und dem Arbeitgeber entsprechende Nachweise vorzulegen.
5. Beendigung des Überlassungsvertrags
5.1 Der Überlassungsvertrag endet automatisch mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
5.2 Bei vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist der Arbeitnehmer verpflichtet, das Dienstrad unverzüglich an den Arbeitgeber zurückzugeben.
6. Schlussbestimmungen
6.1 Dieser Vertrag unterliegt dem deutschen Recht.
6.2 Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.
6.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
Ort, Datum: ______________________
Unterschrift Arbeitgeber: ______________________
Unterschrift Arbeitnehmer: ______________________
Muster und Vorlage für Dienstrad Überlassungsvertrag zur Anpassung und Erstellung im WORD– und PDF-Format
Dienstrad Überlassungsvertrag |
PDF – WORD Format |
Bewertung: ⭐⭐⭐⭐⭐ 4.44 |
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Frage 1:
Was ist ein Dienstrad Überlassungsvertrag?
Antwort:
Ein Dienstrad Überlassungsvertrag ist ein Vertrag zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer, der regelt, dass dem Arbeitnehmer ein Dienstrad zur Verfügung gestellt wird. Dabei handelt es sich um ein Fahrrad, E-Bike oder Pedelec, das der Arbeitnehmer auch privat nutzen kann.
Frage 2:
Welche Elemente sollten in einem Dienstrad Überlassungsvertrag enthalten sein?
Antwort:
In einem Dienstrad Überlassungsvertrag sollten folgende Elemente enthalten sein:
Frage 3:
Gibt es gesetzliche Regelungen zur Überlassung eines Dienstrads?
Antwort:
Ja, seit 2012 gibt es gesetzliche Regelungen zur Überlassung von Diensträdern. Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer ein Dienstrad steuerfrei oder steuergünstig zur Verfügung stellen. Hierbei gelten bestimmte Vorgaben, die im Einkommenssteuergesetz (EStG) und der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) festgelegt sind.
Frage 4:
Welche Vorteile bringt die Überlassung eines Dienstrads für Arbeitnehmer?
Antwort:
Die Überlassung eines Dienstrads bringt für Arbeitnehmer verschiedene Vorteile:
Frage 5:
Muss der Arbeitgeber die Kosten für das Dienstrad vollständig übernehmen?
Antwort:
Nein, der Arbeitgeber kann entscheiden, ob er die Kosten für das Dienstrad vollständig übernimmt oder ob der Arbeitnehmer einen Teil der Kosten selbst trägt. Eine finanzielle Beteiligung des Arbeitnehmers kann beispielsweise in Form von monatlichen Leasingraten erfolgen.
Frage 6:
Kann der Arbeitnehmer das Dienstrad auch für private Zwecke nutzen?
Antwort:
Ja, in der Regel kann der Arbeitnehmer das Dienstrad auch für private Zwecke nutzen. Allerdings sollte dies im Dienstrad Überlassungsvertrag klar geregelt sein. Es kann beispielsweise eine Kilometerpauschale für die private Nutzung vereinbart werden.
Frage 7:
Wer ist für die Wartung und Reparatur des Dienstrads zuständig?
Antwort:
In der Regel ist der Arbeitgeber für die Wartung und Reparatur des Dienstrads zuständig. Im Dienstrad Überlassungsvertrag können jedoch auch entsprechende Regelungen getroffen werden, wenn der Arbeitnehmer bestimmte Wartungs- und Reparaturarbeiten selbst durchführen soll.
Frage 8:
Muss das Dienstrad versichert werden?
Antwort:
Ja, das Dienstrad sollte in der Regel versichert werden. Der Arbeitgeber kann eine Versicherung abschließen, die das Dienstrad gegen Diebstahl, Beschädigung und Haftpflichtschäden absichert. Auch hierzu können im Dienstrad Überlassungsvertrag entsprechende Regelungen getroffen werden.
Frage 9:
Kann der Arbeitnehmer das Dienstrad bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses behalten?
Antwort:
Ob der Arbeitnehmer das Dienstrad bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses behalten darf, hängt von den Vereinbarungen im Dienstrad Überlassungsvertrag ab. Es können unterschiedliche Regelungen getroffen werden, zum Beispiel eine Rückgabepflicht oder die Möglichkeit, das Dienstrad zu einem bestimmten Preis zu erwerben.
Frage 10:
Was passiert, wenn das Dienstrad gestohlen oder beschädigt wird?
Antwort:
Im Falle eines Diebstahls oder einer Beschädigung des Dienstrads sollte der Arbeitnehmer dies umgehend dem Arbeitgeber melden. Je nach Vereinbarung im Dienstrad Überlassungsvertrag kann der Arbeitgeber das Dienstrad ersetzen oder der Arbeitnehmer ist verpflichtet, die Kosten für Reparatur oder Ersatz selbst zu tragen. Es ist wichtig, hier klare Regelungen im Vertrag festzuhalten.
Bitte beachten Sie, dass diese Antworten allgemeiner Natur sind und im konkreten Einzelfall anwaltlicher Rat eingeholt werden sollte.