Muster und Vorlage für Erziehungsbeauftragung zur Erstellung und Anpassung – Öffnen im WORD– und PDF-Format
Vorlage: Erziehungsbeauftragung
Erziehungsbeauftragung
- Vor- und Nachname des/des Erziehungsberechtigten:
- [Vorname/Nachname des Erziehungsberechtigten einfügen]
- Vor- und Nachname des Erziehungsbeauftragten:
- [Vorname/Nachname des Erziehungsbeauftragten einfügen]
- Adresse des Erziehungsberechtigten:
- [Adresse des Erziehungsberechtigten einfügen]
- Adresse des Erziehungsbeauftragten:
- [Adresse des Erziehungsbeauftragten einfügen]
- Kontaktdaten des Erziehungsberechtigten:
- [Kontaktdaten des Erziehungsberechtigten einfügen]
- Kontaktdaten des Erziehungsbeauftragten:
- [Kontaktdaten des Erziehungsbeauftragten einfügen]
- Geburtsdatum des/des Erziehungsberechtigten:
- [Geburtsdatum des Erziehungsberechtigten einfügen]
- Geburtsdatum des Erziehungsbeauftragten:
- [Geburtsdatum des Erziehungsbeauftragten einfügen]
- Gültigkeitszeitraum der Erziehungsbeauftragung:
- [Gültigkeitszeitraum der Erziehungsbeauftragung einfügen]
Ich, [Vorname/Nachname des Erziehungsberechtigten], erkläre hiermit, dass ich [Vorname/Nachname des Erziehungsbeauftragten], geboren am [Geburtsdatum des Erziehungsbeauftragten], mit der Erziehung und Aufsicht meines minderjährigen Kindes [Name des Kindes] während des oben angegebenen Gültigkeitszeitraums beauftrage.
Ich versichere, dass der Erziehungsbeauftragte über ausreichende Fähigkeiten und Kenntnisse verfügt, um die Verantwortung für mein Kind zu übernehmen und dafür zu sorgen, dass es sich entsprechend den geltenden gesetzlichen Bestimmungen verhält.
Während des Gültigkeitszeitraums der Erziehungsbeauftragung bin ich weiterhin für mein Kind erreichbar und stehe für Fragen oder eventuelle Notfälle zur Verfügung.
Die Erziehungsbeauftragung erfolgt freiwillig und ich bin mir bewusst, dass ich diese jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen kann.
Ort: [Ort einfügen]
Datum: [Datum einfügen]
Unterschrift: ______________________________
[Vorname/Nachname des Erziehungsberechtigten]
Vorlage und Muster für Erziehungsbeauftragung zur Anpassung und Erstellung im WORD– und PDF-Format
Erziehungsbeauftragung |
PDF – WORD Format |
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FAQ Erziehungsbeauftragung
Frage 1: Was ist eine Erziehungsbeauftragung?
Eine Erziehungsbeauftragung ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen den Eltern oder Personensorgeberechtigten eines Kindes und einer anderen volljährigen Person, die dieses Kind beaufsichtigen und erziehen soll. Die Erziehungsbeauftragung tritt in Kraft, wenn das Kind sich nicht in der Obhut der Eltern oder der sorgeberechtigten Person befindet.
Frage 2: Wann wird eine Erziehungsbeauftragung benötigt?
Eine Erziehungsbeauftragung wird immer dann benötigt, wenn das Kind sich in der Obhut einer anderen Person befindet, die nicht die Eltern oder die sorgeberechtigte Person ist. Dies kann beispielsweise bei Übernachtungen bei Freunden, Schul- oder Vereinsausflügen oder anderen Veranstaltungen der Fall sein.
Frage 3: Wie wird eine Erziehungsbeauftragung erstellt?
Die Erziehungsbeauftragung wird in Form einer schriftlichen Vereinbarung erstellt. In dieser Vereinbarung müssen die Namen und Kontaktdaten der Eltern oder der sorgeberechtigten Person, der volljährigen Person, die das Kind betreuen soll, sowie des Kindes selbst angegeben werden. Außerdem müssen Ort, Datum und Unterschriften aller Beteiligten enthalten sein.
Frage 4: Wie lange ist eine Erziehungsbeauftragung gültig?
Eine Erziehungsbeauftragung ist in der Regel auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt. Dieser Zeitraum sollte in der schriftlichen Vereinbarung festgelegt werden. In der Regel endet die Erziehungsbeauftragung, wenn das Kind den Aufenthaltsort wechselt oder die Veranstaltung, für die die Beauftragung ausgestellt wurde, beendet ist.
Frage 5: Welche rechtlichen Konsequenzen hat eine Erziehungsbeauftragung?
Mit einer Erziehungsbeauftragung übertragen die Eltern oder die sorgeberechtigte Person dem Beauftragten die Aufsichts- und Erziehungsbefugnis über das Kind. Dies bedeutet, dass der Beauftragte während des festgelegten Zeitraums für das Wohl und die Sicherheit des Kindes verantwortlich ist. Im Falle von Verletzungen oder Schäden trägt der Beauftragte die rechtliche Verantwortung.
Frage 6: Gibt es bestimmte Anforderungen an die Person, die mit einer Erziehungsbeauftragung betraut werden kann?
Ja, es gibt bestimmte Anforderungen, die erfüllt sein müssen, damit eine Person als Beauftragter für ein Kind in Frage kommt. Die Person muss volljährig sein und die Fähigkeit haben, das Kind zu erziehen und angemessen auf dessen Bedürfnisse einzugehen. Außerdem sollte eine vertrauensvolle Beziehung zwischen der Person und dem Kind bestehen.
Frage 7: Gibt es Einschränkungen für eine Erziehungsbeauftragung?
Ja, es gibt einige Einschränkungen für eine Erziehungsbeauftragung. Eine Erziehungsbeauftragung kann nicht ausgestellt werden, wenn das Kind bereits in staatlicher oder familiengerichtlicher Obhut ist. Außerdem darf der Beauftragte keinen Alkohol oder Drogen konsumieren, während er das Kind betreut.
Frage 8: Kann eine Erziehungsbeauftragung widerrufen werden?
Ja, eine Erziehungsbeauftragung kann jederzeit widerrufen werden. Der Widerruf sollte schriftlich erfolgen und an alle beteiligten Parteien weitergegeben werden. Es wird empfohlen, den Widerruf rechtzeitig zu kommunizieren, um Missverständnisse zu vermeiden.
Frage 9: Sind Erziehungsbeauftragungen gesetzlich geregelt?
Ja, Erziehungsbeauftragungen sind gesetzlich geregelt. In Deutschland fallen sie unter § 1 Absatz 1 des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Dort sind die rechtlichen Bestimmungen und Voraussetzungen für eine Erziehungsbeauftragung festgelegt.
Frage 10: Welche Strafen können bei Missachtung der gesetzlichen Anforderungen an eine Erziehungsbeauftragung drohen?
Bei Missachtung der gesetzlichen Anforderungen an eine Erziehungsbeauftragung können Strafen verhängt werden. Dies kann von einer Geldstrafe bis hin zu Freiheitsstrafen reichen, abhängig von der Schwere der Verletzung und den damit verbundenen Konsequenzen für das Kind.
Bitte beachten Sie, dass diese FAQs einen allgemeinen Überblick über das Thema geben und keine Rechtsberatung darstellen. Im Zweifelsfall sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt oder eine andere rechtliche Fachperson wenden, um individuelle Fragen zu klären.