Öffnen – Gemeinschaftliches Testament

Vorlage und Muster für Gemeinschaftliches Testament zur Erstellung und Anpassung – Öffnen im WORD– und PDF-Format


Vorlage: Gemeinschaftliches Testament

1. Einleitung
Dieses gemeinschaftliche Testament wird von den nachstehenden Erblassern [Namen der Erblasser(n)] aufgesetzt, um ihren letztwilligen Verfügungen Ausdruck zu verleihen.
2. Einführung der Erblasser
Die Erblasser, [Namen der Erblasser(n)], sind verheiratet [oder: eingetragene Lebenspartner] und haben den gemeinsamen Wunsch, ihre Letztwilligen Verfügungen in diesem Testament zu regeln.
3. Festlegung des Letztwillens
Die Erblasser erklären ihren gemeinschaftlichen Willen, dass ihr Vermögen nach dem Tod des Erstversterbenden [oder: nach dem Tod des Letztversterbenden] wie folgt verteilt werden soll:
  1. Der überlebende Ehegatte [oder: Lebenspartner] soll als Vorerbe des gesamten Vermögens eingesetzt werden.
  2. Nach dem Tod des überlebenden Ehegatten [oder: Lebenspartners] soll das Vermögen wie folgt aufgeteilt werden:
  • [Name des ersten Begünstigten]: [Anteil in Prozent oder konkreter Geldbetrag]
  • [Name des zweiten Begünstigten]: [Anteil in Prozent oder konkreter Geldbetrag]
  • [Name des dritten Begünstigten]: [Anteil in Prozent oder konkreter Geldbetrag]
4. Vorbehalt erbrechtlicher Gestaltungsfreiheit
Die Errichter dieses gemeinschaftlichen Testaments behalten sich vor, ihre letztwilligen Verfügungen jederzeit zu ändern, aufzuheben oder durch ein neues Testament zu ersetzen.
5. Erbeinsetzung von minderjährigen Kindern
Falls die Erblasser minderjährige Kinder haben, soll für den Fall, dass beide Elternteile versterben, der/die [Name des Vormunds] als Vormund eingesetzt werden. Dieser/diese soll das Vermögen zum Wohl der minderjährigen Kinder verwalten und verwenden.
6. Schlussbestimmungen
Dieses gemeinschaftliche Testament wird von den Erblassern in [Ort] am [Datum] eigenhändig und handschriftlich verfasst und unterzeichnet. Es wird in [Anzahl der Exemplare] gleichlautenden Ausfertigungen erstellt, wovon jede Ausfertigung als Original gilt.

Hinweis: Dieses gemeinschaftliche Testament ist eine allgemeine Vorlage und sollte an die individuellen Bedürfnisse und Umstände der Erblasser angepasst werden. Es wird empfohlen, vor der Erstellung eines Testaments immer eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen.

 

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Gemeinschaftliches Testament
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FAQ Gemeinschaftliches Testament

Frage 1: Was ist ein gemeinschaftliches Testament?

Antwort: Ein gemeinschaftliches Testament ist ein Testament, das von zwei oder mehr Personen gemeinsam erstellt wird. Es ermöglicht Ehepaaren oder Lebenspartnern, ihre letztwilligen Verfügungen gemeinsam zu regeln.

Frage 2: Kann ein gemeinschaftliches Testament formfrei erstellt werden?

Antwort: Nein, ein gemeinschaftliches Testament muss notariell beurkundet werden. Es muss zwingend von einem Notar aufgenommen und von den Erblassern unterschrieben werden.

Frage 3: Welche Vorteile bietet ein gemeinschaftliches Testament?

Antwort: Ein gemeinschaftliches Testament ermöglicht es den Erblassern, ihre Verfügungen einheitlich und gemeinsam zu treffen. Es schafft Rechtssicherheit und vermeidet späteren Streitigkeiten unter den Erben.

Frage 4: Kann ein gemeinschaftliches Testament widerrufen werden?

Antwort: Ja, ein gemeinschaftliches Testament kann von den Erblassern jederzeit widerrufen werden. Hierfür bedarf es jedoch der Zustimmung aller beteiligten Personen.

Frage 5: Kann ein gemeinschaftliches Testament durch ein Einzeltestament ersetzt werden?

Antwort: Ja, ein gemeinschaftliches Testament kann jederzeit durch ein Einzeltestament eines der beteiligten Erblasser ersetzt werden. Hierbei ist es jedoch wichtig, den Widerruf ausdrücklich zu erklären.

Frage 6: Gilt ein gemeinschaftliches Testament auch im Falle einer Scheidung?

Antwort: Nein, im Falle einer Scheidung verliert ein gemeinschaftliches Testament seine Gültigkeit. Jeder der beteiligten Erblasser sollte in diesem Fall ein neues Testament erstellen.

Frage 7: Was geschieht, wenn einer der beteiligten Erblasser vor dem anderen verstirbt?

Antwort: Verstirbt einer der Erblasser vor dem anderen, bleibt das gemeinschaftliche Testament in Bezug auf den noch lebenden Erblasser wirksam. Die Erbfolge wird gemäß den darin getroffenen Verfügungen geregelt.

Frage 8: Ist es möglich, ein gemeinschaftliches Testament einseitig zu ändern?

Antwort: Nein, ein gemeinschaftliches Testament kann nur einvernehmlich von allen beteiligten Erblassern geändert werden. Eine einseitige Änderung ist nicht möglich.

Frage 9: Kann ein gemeinschaftliches Testament angefochten werden?

Antwort: Ja, ein gemeinschaftliches Testament kann angefochten werden, wenn ein Formfehler vorliegt oder eine der beteiligten Personen bei der Errichtung des Testaments beeinflusst wurde.

Frage 10: Wie können mögliche Streitigkeiten nach dem Tod der Erblasser vermieden werden?

Antwort: Um mögliche Streitigkeiten zu vermeiden, ist es ratsam, ein gemeinschaftliches Testament frühzeitig und sorgfältig zu erstellen. Mit professioneller juristischer Beratung kann die Rechtssicherheit erhöht werden.