Öffnen – Mietkaution

Muster und Vorlage für Mietkaution zur Anpassung und Erstellung – Öffnen im WORD– und PDF-Format


Vorlage: Mietkaution

Mieter:
[Name des Mieters]
Vermieter:
[Name des Vermieters]
Objekt:
[Adresse des Mietobjekts]

Sehr geehrte/r [Name des Mieters],

hiermit möchten wir Sie über die Mietkaution informieren, die im Zusammenhang mit dem oben genannten Mietverhältnis eingefordert wird. Die Mietkaution dient als Sicherheit für eventuell entstehende Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis.

Die Höhe der Mietkaution beträgt [Betrag in Euro]. Gemäß § 551 Abs. 1 BGB haben Mieter das Recht, die Mietkaution in drei gleichen monatlichen Raten zu leisten. Die erste Rate in Höhe von [Betrag in Euro] ist bis zum [Datum] fällig. Die zweite Rate in Höhe von [Betrag in Euro] ist bis zum [Datum] und die dritte Rate in Höhe von [Betrag in Euro] ist bis zum [Datum] fällig.

Die Zahlung der Mietkaution ist auf das folgende Konto zu leisten:

[Bankname] [Kontoinhaber] [IBAN] [BIC]

Bitte beachten Sie, dass die Mietkaution pünktlich und in voller Höhe zu leisten ist. Im Falle einer nicht rechtzeitigen oder unvollständigen Zahlung behalten wir uns das Recht vor, weitere rechtliche Schritte einzuleiten.

Die Mietkaution wird gemäß § 551 Abs. 3 BGB auf einem separaten Konto angelegt und darf nicht mit anderen Geldern vermischt werden. Die Anlage der Mietkaution erfolgt bei [Bankname] unter der Kontonummer [Kontonummer]. Sie erhalten von der Bank eine separate Informationen über die Anlage der Mietkaution.

Bei Beendigung des Mietverhältnisses und nach erfolgter ordnungsgemäßer Übergabe des Mietobjekts wird die Mietkaution inklusive der aufgelaufenen Zinsen an Sie zurückgezahlt. Eventuelle Ansprüche des Vermieters, die aus dem Mietverhältnis entstanden sind, werden mit der Mietkaution verrechnet.

Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass bei Schäden, die über normale Abnutzung hinausgehen, der Vermieter Anspruch auf Schadensersatz hat und die Mietkaution zur Begleichung dieser Ansprüche verwendet werden kann.

Wir bitten Sie, den Erhalt dieser Mietkaution-Vorlage schriftlich zu bestätigen.

Bei Fragen oder Unklarheiten stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

[Name des Vermieters]

 

Muster und Vorlage für Mietkaution zur Erstellung und Anpassung im WORD– und PDF-Format



Mietkaution
PDF – WORD Format
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FAQ Mietkaution

Frage 1: Wie hoch darf die Mietkaution sein?
Die Mietkaution darf maximal das Dreifache der monatlichen Nettokaltmiete betragen.
Frage 2: Muss die Mietkaution auf einem separaten Konto verwaltet werden?
Ja, gemäß § 551 Abs. 3 BGB muss die Mietkaution auf einem speziellen Konto zu Gunsten des Mieters angelegt werden.
Frage 3: Wie muss die Mietkaution verzinst werden?
Die Mietkaution muss mit einem Zinssatz von jährlich 0,01 Prozent verzinst werden.
Frage 4: Kann der Vermieter während der Mietzeit auf die Mietkaution zugreifen?
Nein, der Vermieter darf die Mietkaution nur bei Beendigung des Mietverhältnisses und nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben verwenden.
Frage 5: Unter welchen Bedingungen darf der Vermieter die Mietkaution einbehalten?
Der Vermieter darf die Mietkaution einbehalten, um offene Forderungen des Vermieters, z. B. für nicht gezahlte Mieten oder Schäden an der Wohnung, zu begleichen.
Frage 6: Wann muss der Vermieter die Mietkaution zurückzahlen?
Der Vermieter muss die Mietkaution nach Beendigung des Mietverhältnisses innerhalb von sechs Monaten zurückzahlen, sofern keine Ansprüche geltend gemacht wurden.
Frage 7: Kann der Mieter die Mietkaution vorzeitig zurückfordern?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen, wie z. B. bei berechtigten Mängeln oder einer unzumutbaren Verzögerung der Rückzahlung, kann der Mieter die vorzeitige Rückzahlung der Mietkaution verlangen.
Frage 8: Muss der Vermieter einen Nachweis über die Anlage der Mietkaution erbringen?
Ja, der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter eine Bestätigung über die Anlage und den aktuellen Stand der Mietkaution zu geben.
Frage 9: Was passiert mit der Mietkaution bei einem Eigentümerwechsel?
Bei einem Eigentümerwechsel geht die Verpflichtung zur Rückzahlung der Mietkaution auf den neuen Eigentümer über.
Frage 10: Kann der Mieter die Mietkaution in Raten zahlen?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen kann der Mieter die Mietkaution in Raten zahlen, sofern der Vermieter zustimmt.