Muster und Vorlage für Vereinbarung Erfolgshonorar Rechtsanwalt zur Anpassung und Erstellung – Öffnen im WORD– und PDF-Format
Vorlage: Vereinbarung Erfolgshonorar Rechtsanwalt
- Vertragsparteien:
- 1. [Vor- und Nachname des Mandanten], [Adresse des Mandanten], [Stadt und PLZ]
- 2. Rechtsanwalt [Vor- und Nachname des Rechtsanwalts], [Adresse des Rechtsanwalts], [Stadt und PLZ]
- Gegenstand der Vereinbarung
- Verpflichtungen des Mandanten
- Verpflichtungen des Rechtsanwalts
- Fälligkeit des Erfolgshonorars
- Haftung
- Schlussbestimmungen
1.1 Die Vertragsparteien vereinbaren hiermit ein Erfolgshonorar gemäß § 4a RVG für die anwaltliche Tätigkeit des Rechtsanwalts in der folgenden Angelegenheit: [kurze Beschreibung der Angelegenheit].
1.2 Das Erfolgshonorar stellt die Vergütung des Rechtsanwalts für seine Tätigkeit dar und wird ausschließlich fällig, wenn ein bestimmter Erfolg in der Angelegenheit erzielt wird.
1.3 Die Höhe des Erfolgshonorars beträgt [prozentualer Anteil am erzielten Erfolg] % des erzielten Erfolgs.
2.1 Der Mandant verpflichtet sich, alle relevanten Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Durchführung der anwaltlichen Tätigkeit erforderlich sind.
2.2 Der Mandant ist verpflichtet, den Rechtsanwalt unverzüglich über Änderungen der Sachlage oder andere Umstände zu informieren, die den Erfolg der Angelegenheit beeinflussen könnten.
3.1 Der Rechtsanwalt verpflichtet sich zur gewissenhaften und professionellen Durchführung der anwaltlichen Tätigkeit, um den bestmöglichen Erfolg für den Mandanten zu erzielen.
3.2 Der Rechtsanwalt ist zur Verschwiegenheit über alle ihm im Rahmen der anwaltlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Informationen verpflichtet.
3.3 Der Rechtsanwalt verpflichtet sich, den Mandanten regelmäßig über den Stand der Angelegenheit zu informieren und ihn über wichtige Entwicklungen auf dem Laufenden zu halten.
4.1 Das Erfolgshonorar wird fällig, wenn der Erfolg in der Angelegenheit erzielt wurde und der Mandant hierüber informiert wurde.
4.2 Der Rechtsanwalt ist berechtigt, das Erfolgshonorar durch die Geltendmachung eines Anspruchs beim Mandanten einzufordern.
5.1 Der Rechtsanwalt haftet für Schäden, die dem Mandanten durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln entstehen.
5.2 Soweit nichts Gegenteiliges vereinbart ist, ist die Haftung des Rechtsanwalts auf den vereinbarten Erfolgshonorar-Betrag beschränkt.
6.1 Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform.
6.2 Erfüllungsort für alle sich aus dieser Vereinbarung ergebenden Verpflichtungen ist der Sitz des Rechtsanwalts.
6.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
6.4 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist das für den Sitz des Rechtsanwalts zuständige Gericht.
Vorlage und Muster für Vereinbarung Erfolgshonorar Rechtsanwalt zur Anpassung und Erstellung im WORD– und PDF-Format
Vereinbarung Erfolgshonorar Rechtsanwalt |
PDF – WORD Format |
Bewertung: ⭐⭐⭐⭐⭐ 4.16 |
Ergebnisse – 612 |
FAQ Vereinbarung Erfolgshonorar Rechtsanwalt
Frage 1: Was ist eine Vereinbarung über ein Erfolgshonorar bei einem Rechtsanwalt?
Antwort: Eine Vereinbarung über ein Erfolgshonorar bei einem Rechtsanwalt liegt vor, wenn der Mandant neben dem regulären Honorar des Rechtsanwalts zusätzlich eine Erfolgsvergütung zahlt, die vom Ausgang des Rechtsstreits abhängig ist.
Frage 2: Welche Vorteile hat eine solche Vereinbarung?
Antwort: Eine Vereinbarung über ein Erfolgshonorar bietet dem Mandanten die Möglichkeit, finanzielle Risiken zu minimieren, da er nur im Erfolgsfall eine zusätzliche Vergütung zahlen muss. Für den Rechtsanwalt bietet diese Vereinbarung die Aussicht auf eine höhere Vergütung bei erfolgreicher Mandatsbearbeitung.
Frage 3: Wie wird die Höhe des Erfolgshonorars festgelegt?
Antwort: Die Höhe des Erfolgshonorars wird zwischen dem Rechtsanwalt und dem Mandanten individuell vereinbart. Dabei können verschiedene Faktoren berücksichtigt werden, wie die Schwierigkeit des Falls, die Höhe des angestrebten Erfolgs oder der Umfang der juristischen Arbeit.
Frage 4: Gibt es gesetzliche Grenzen für die Höhe des Erfolgshonorars?
Antwort: Ja, das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) legt fest, dass die vereinbarte Vergütung für den Rechtsanwalt nicht „überhöht“ sein darf. Was als überhöht angesehen wird, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und kann gegebenenfalls gerichtlich überprüft werden.
Frage 5: Kann eine Vereinbarung über ein Erfolgshonorar immer getroffen werden?
Antwort: Nein, eine Vereinbarung über ein Erfolgshonorar darf in bestimmten Rechtsgebieten und bei bestimmten Arten von Rechtsstreitigkeiten nicht getroffen werden. Zum Beispiel ist sie im Strafrecht grundsätzlich unzulässig.
Frage 6: Müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, damit eine Vereinbarung über ein Erfolgshonorar wirksam ist?
Antwort: Ja, damit eine solche Vereinbarung wirksam ist, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Unter anderem muss sie schriftlich getroffen werden und der Rechtsanwalt muss den Mandanten über die Risiken und Folgen der Vereinbarung ausführlich informieren.
Frage 7: Was passiert, wenn der Rechtsstreit verloren geht? Muss der Mandant dennoch das Erfolgshonorar zahlen?
Antwort: Nein, wenn der Rechtsstreit nicht erfolgreich ist, muss der Mandant das Erfolgshonorar nicht zahlen. Er ist nur zur Zahlung des regulären Honorars des Rechtsanwalts verpflichtet.
Frage 8: Kann eine Vereinbarung über ein Erfolgshonorar auch rückwirkend getroffen werden?
Antwort: Nein, eine Vereinbarung über ein Erfolgshonorar kann nicht rückwirkend getroffen werden. Sie muss vor Beginn der anwaltlichen Tätigkeit schriftlich vereinbart werden.
Frage 9: Welche Bedeutung hat eine Vereinbarung über ein Erfolgshonorar für die Kosten des Rechtsstreits?
Antwort: Eine Vereinbarung über ein Erfolgshonorar hat keine Auswirkungen auf die Kosten des Rechtsstreits, die unabhängig davon entstehen. Es handelt sich um eine zusätzliche Vergütung für den Rechtsanwalt, die vom Erfolg des Mandats abhängt.
Frage 10: Gibt es alternative Vergütungsmodelle für Rechtsanwälte?
Antwort: Ja, Rechtsanwälte können verschiedene Vergütungsmodelle anbieten, abhängig von der Art des Mandats und den Bedürfnissen des Mandanten. Neben dem Erfolgshonorar sind auch Stundenhonorare, Pauschalhonorare oder Vergütungen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz möglich.