Öffnen – Antrag auf Korrektur der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale

Vorlage und Muster für Antrag auf Korrektur der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale zur Anpassung und Erstellung – Öffnen im WORD– und PDF-Format


Vorlage: Antrag auf Korrektur der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale

An das Finanzamt

[Ihre Anschrift]

[Ihre Steuernummer]

[Ort], [Datum]

Betreff: Antrag auf Korrektur der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich, [Ihr Name], eine Korrektur meiner elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale gemäß § 39e Einkommensteuergesetz (EStG).

1. Sachverhalt

Ich habe kürzlich festgestellt, dass bei meinen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) ein Fehler vorliegt. Der Fehler besteht darin, dass [Beschreibung des Fehlers]. Dies führt dazu, dass [Auswirkungen des Fehlers auf die Lohnabrechnung oder steuerliche Situation].

2. Antragsgrund

Gemäß § 39e EStG habe ich als Steuerpflichtiger das Recht, fehlerhafte Angaben in meinen ELStAM korrigieren zu lassen. Durch eine Korrektur der ELStAM soll sichergestellt werden, dass mein Lohnsteuerabzug korrekt berechnet wird und meine steuerliche Situation korrekt abgebildet wird.

3. Antragstellung

Ich bitte Sie daher höflich, die folgenden Korrekturen an meinen ELStAM vorzunehmen:

Datensatz 1:
[Beschreibung der erforderlichen Korrektur(en)]
Datensatz 2:
[Beschreibung der erforderlichen Korrektur(en)]
Datensatz 3:
[Beschreibung der erforderlichen Korrektur(en)]

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang meines Antrags schriftlich und informieren Sie mich über den Bearbeitungsstand.

4. Nachweise

Anbei füge ich die folgenden Nachweise bei, die die Notwendigkeit der Korrektur belegen:

  • [Nachweis 1]
  • [Nachweis 2]
  • [Nachweis 3]

5. Schluss

Ich bitte Sie um zügige Bearbeitung meines Antrags und stehe Ihnen für Rückfragen jederzeit zur Verfügung.

Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Bemühungen.

Mit freundlichen Grüßen,

[Ihr Name]

 

Muster und Vorlage für Antrag auf Korrektur der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale zur Anpassung und Erstellung im WORD– und PDF-Format



Antrag auf Korrektur der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale
PDF – WORD Format
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FAQ Antrag auf Korrektur der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale

Frage 1: Wo kann ich den Antrag auf Korrektur der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale stellen?
Sie können den Antrag direkt beim Finanzamt stellen. Entweder persönlich, schriftlich oder elektronisch über das Elster-Portal.
Frage 2: Welche Informationen muss ich in den Antrag auf Korrektur der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale aufnehmen?
Der Antrag sollte Ihren vollständigen Namen, Ihre Steueridentifikationsnummer, Ihre aktuelle Adresse und alle erforderlichen Änderungen oder Korrekturen an den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen enthalten.
Frage 3: Welche elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale kann ich korrigieren lassen?
Sie können Änderungen an verschiedenen Merkmalen wie Steuerklasse, Freibeträgen, Kinderfreibeträgen, Religionszugehörigkeit und weiteren relevanten Informationen beantragen.
Frage 4: Muss ich bestimmte Nachweise oder Bescheinigungen einreichen, um eine Korrektur meiner elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale zu beantragen?
Je nach Art der gewünschten Korrektur können bestimmte Nachweise erforderlich sein. Zum Beispiel benötigen Sie für die Beantragung eines Kinderfreibetrags eine Geburtsurkunde oder eine entsprechende Bescheinigung.
Frage 5: Gibt es eine Frist, innerhalb derer ich den Antrag auf Korrektur der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale stellen muss?
Es gibt keine spezifische Frist für die Beantragung einer Korrektur der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale. Es wird jedoch empfohlen, den Antrag so früh wie möglich einzureichen, um sicherzustellen, dass Ihre Änderungen rechtzeitig berücksichtigt werden.
Frage 6: Wie lange dauert es, bis meine beantragten Änderungen an den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen wirksam werden?
Die Bearbeitungszeit kann variieren, abhängig von der Auslastung des Finanzamtes und der Art der gewünschten Änderungen. In der Regel sollten Sie innerhalb von vier bis sechs Wochen eine Rückmeldung erhalten.
Frage 7: Kann ich meine elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale auch online einsehen?
Ja, Sie können Ihre elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale online über das Elster-Portal einsehen. Dort finden Sie alle relevanten Informationen zu Ihren Steuerabzügen.
Frage 8: Welche Konsequenzen können sich ergeben, wenn ich falsche oder unvollständige Informationen in meinem Antrag auf Korrektur der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale angebe?
Wenn Sie absichtlich falsche oder unvollständige Informationen angeben, können dies steuerliche Konsequenzen haben, einschließlich Geldstrafen oder Sanktionen. Es ist wichtig, genaue und vollständige Informationen anzugeben, um mögliche Probleme zu vermeiden.
Frage 9: Kann ich die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale mehrmals im Jahr korrigieren lassen?
Grundsätzlich stehen Ihnen Korrekturen der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale einmal jährlich zu. Wenn jedoch besondere Umstände vorliegen, die eine erneute Korrektur erfordern, können Sie sich an das Finanzamt wenden und Ihre Situation erläutern.
Frage 10: Sind Änderungen an meinen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen automatisch für alle Arbeitgeber gültig?
Ja, Änderungen an Ihren elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen gelten in der Regel für alle Arbeitgeber, die Ihre Lohnsteuerabzüge vornehmen. Sie müssen Ihre Änderungen nicht für jeden Arbeitgeber separat beantragen.

Bitte beachten Sie, dass diese FAQ allgemeine Informationen enthalten und keine rechtliche Beratung darstellen. Bei spezifischen Fragen oder Unklarheiten sollten Sie sich an einen Steuerberater oder das Finanzamt wenden.