Öffnen – Antrag Kirchenaustritt Brandenburg

Muster und Vorlage für Antrag Kirchenaustritt Brandenburg zur Erstellung und Anpassung – Öffnen im WORD– und PDF-Format


Vorlage: Antrag Kirchenaustritt Brandenburg

  1. Persönliche Daten:
    Name:
    Vorname:
    Geburtsdatum:
    Geburtsort:
    Adresse:
    PLZ:
    Wohnort:
  2. Konfessionszugehörigkeit:
    Aktuelle Kirchenzugehörigkeit:
    Kirchengemeinde:
    Taufdatum:
    Taufort:
    Firmung (falls vorhanden):
    Firmungsort:
  3. Gründe für den Kirchenaustritt:
    Bitte geben Sie in eigenen Worten an, aus welchen Gründen Sie aus der Kirche austreten möchten:

  4. Versicherung:
    Ich versichere hiermit, dass die oben angegebenen Informationen wahr und vollständig sind. Ich bin mir bewusst, dass falsche Angaben strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können.
  5. Unterschrift:
    Bitte unterschreiben Sie hier:

  6. Datum und Ort:
    Datum:
    Ort:

Hinweise:

  • Bitte achten Sie darauf, dass Sie Ihren Namen und Ihre Adresse deutlich lesbar angeben.
  • Nachdem der Antrag für den Kirchenaustritt an die zuständige Behörde gesendet wurde, erhalten Sie eine Bestätigung per Post.
  • Sie können die Vorlage entweder ausdrucken und handschriftlich ausfüllen oder am Computer bearbeiten und ausdrucken.
  • Bitte beachten Sie, dass dieser Antrag speziell für das Land Brandenburg gilt. Die Anforderungen und Zuständigkeiten können in anderen Bundesländern abweichen.

Mit dem Ausfüllen und Einreichen dieses Antrags erklären Sie Ihren ausdrücklichen Wunsch, aus der Kirche auszutreten. Diese Entscheidung ist endgültig und kann nicht rückgängig gemacht werden. Bei Fragen oder Unklarheiten können Sie sich an das zuständige Kirchenamt oder Ihre örtliche Gemeinde wenden.

 

Vorlage und Muster für Antrag Kirchenaustritt Brandenburg zur Anpassung und Erstellung im WORD– und PDF-Format



Antrag Kirchenaustritt Brandenburg
PDF – WORD Format
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Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Antrag auf Kirchenaustritt in Brandenburg:

FAQ Antrag Kirchenaustritt Brandenburg

Frage 1: Wie fülle ich den Antrag auf Kirchenaustritt in Brandenburg aus?
Um den Antrag auf Kirchenaustritt in Brandenburg auszufüllen, müssen Sie Ihren vollständigen Namen, Ihr Geburtsdatum, Ihre Anschrift sowie die Religionsgemeinschaft, aus der Sie austreten möchten, angeben. Darüber hinaus müssen Sie unterschreiben und das Datum angeben.
Frage 2: Welche Religionsgemeinschaften sind betroffen?
In Brandenburg können Sie aus allen anerkannten Religionsgemeinschaften austreten, die eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Belange sind.
Frage 3: Wo kann ich den Antrag auf Kirchenaustritt in Brandenburg stellen?
Den Antrag auf Kirchenaustritt können Sie beim zuständigen Standesamt oder bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Verwaltungsbehörde stellen.
Frage 4: Muss ich persönlich zum Standesamt gehen?
Ja, für den Kirchenaustritt in Brandenburg ist eine persönliche Vorsprache erforderlich. Sie müssen den Antrag persönlich stellen und Ihre Identität nachweisen.
Frage 5: Wann tritt der Kirchenaustritt in Kraft?
Der Kirchenaustritt tritt mit dem Datum in Kraft, das im Antrag angegeben ist. Dieses Datum sollte das Datum der Antragstellung sein.
Frage 6: Muss ich eine Gebühr für den Kirchenaustritt entrichten?
Ja, für den Kirchenaustritt in Brandenburg wird eine Gebühr erhoben. Die genaue Höhe der Gebühr können Sie bei der zuständigen Behörde erfragen.
Frage 7: Kann ich den Kirchenaustritt rückgängig machen?
Nein, sobald der Kirchenaustritt in Kraft getreten ist, ist er endgültig. Ein Rücktritt oder eine Rücknahme des Kirchenaustritts ist in der Regel nicht möglich.
Frage 8: Welche Konsequenzen hat der Kirchenaustritt?
Nach dem Kirchenaustritt sind Sie nicht mehr Mitglied der entsprechenden Religionsgemeinschaft. Dies kann Auswirkungen auf steuerliche Regelungen, Mitgliedschaftsrechte und dergleichen haben. Informieren Sie sich daher über die möglichen Konsequenzen.
Frage 9: Wie lange dauert es, bis der Kirchenaustritt wirksam wird?
Die Dauer, bis der Kirchenaustritt wirksam wird, kann je nach Verwaltungsvorgang variieren. In der Regel dauert es einige Wochen, bis der Kirchenaustritt vollständig registriert ist.
Frage 10: Kann ich den Kirchenaustritt auch schriftlich beantragen?
Nein, der Kirchenaustritt in Brandenburg muss persönlich beantragt werden. Ein schriftlicher Antrag ist nicht möglich.

Bitte beachten Sie, dass diese Informationen allgemein sind und keine Rechtsberatung darstellen. Für spezifische Fragen zum Kirchenaustritt in Brandenburg empfehlen wir Ihnen, einen Rechtsanwalt oder die zuständige Verwaltungsbehörde zu konsultieren.