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Anzeige eines Wohnungsvermittlers bzw. Maklers wegen Provisionserschleichung |
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Wie schreibt man Anzeige eines Wohnungsvermittlers bzw. Maklers wegen Provisionserschleichung
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Relevante Gesetze und Bestimmungen
- Voraussetzungen für eine Anzeige wegen Provisionserschleichung
- Inhalt der Anzeige
- Formale Gestaltung der Anzeige
- Anlagen zur Anzeige
- Versand und Empfangsbestätigung
- Fazit
Einleitung
Wenn Sie der Meinung sind, dass ein Wohnungsvermittler oder Makler eine Provision erschlichen hat, können Sie eine Anzeige bei der zuständigen Behörde machen. In diesem Leitfaden erfahren Sie, wie Sie eine solche Anzeige richtig formulieren und gestalten.
Relevante Gesetze und Bestimmungen
Bevor Sie eine Anzeige wegen Provisionserschleichung erstellen, ist es wichtig, sich mit den relevanten Gesetzen und Bestimmungen vertraut zu machen. Dazu gehören insbesondere:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): Hier finden sich die gesetzlichen Regelungen für Maklerverträge und Provisionszahlungen.
- Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung (WoVermRG): Dieses Gesetz regelt unter anderem die Zulässigkeit und Höhe von Provisionszahlungen.
- Berufsordnung für Immobilienmakler (MaBV): Die MaBV enthält berufsrechtliche Regelungen für Immobilienmakler und regelt unter anderem die Pflichten des Maklers.
Voraussetzungen für eine Anzeige wegen Provisionserschleichung
Bevor Sie eine Anzeige wegen Provisionserschleichung erstatten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie müssen einen wirksamen Maklervertrag mit dem Wohnungsvermittler oder Makler abgeschlossen haben.
- Der Wohnungsvermittler oder Makler hat Ihnen eine Provision in Rechnung gestellt oder unrechtmäßig von Ihnen verlangt.
- Sie haben den Verdacht, dass der Wohnungsvermittler oder Makler die Provision erschlichen hat.
- Sie haben Beweise für Ihre Vorwürfe gesammelt, z.B. schriftliche Kommunikation oder Zeugenaussagen.
- Sie sind bereit, die Anzeige bei der zuständigen Behörde zu erstatten und gegebenenfalls als Zeuge auszusagen.
Inhalt der Anzeige
Der Inhalt der Anzeige sollte präzise und sachlich sein. Folgende Informationen sollten enthalten sein:
- Name und Anschrift des Wohnungsvermittlers oder Maklers
- Datum des Vertragsabschlusses und der Provisionserhebung
- Eine detaillierte Beschreibung Ihrer Vorwürfe und der Umstände der Provisionserschleichung
- Beschreibung der Beweismittel, die Sie besitzen
- Angabe von etwaigen Zeugen oder deren Kontaktdaten
- Ihre persönlichen Kontaktdaten
- Unterschrift
Formale Gestaltung der Anzeige
Ihre Anzeige sollte in einem formellen Stil verfasst sein. Beachten Sie dabei folgende Punkte:
- Verwenden Sie ein Geschäftsbriefformat mit Ihrem Namen und Ihrer Anschrift im Briefkopf.
- Betreff: „Anzeige wegen Provisionserschleichung“
- Anrede: „Sehr geehrte Damen und Herren,“
- Vermeiden Sie emotionale Ausdrücke und bleiben Sie sachlich.
- Strukturieren Sie den Text in Absätze und verwenden Sie einheitliche Formatierung.
- Verwenden Sie eine verständliche Sprache und vermeiden Sie Fachjargon, sofern möglich.
Anlagen zur Anzeige
Fügen Sie Ihrer Anzeige alle relevanten Beweismittel bei, die Ihre Vorwürfe unterstützen. Dazu gehören:
- Kopien des Maklervertrags und aller damit verbundenen Vereinbarungen
- Schriftliche Kommunikation (E-Mails, Briefe) zwischen Ihnen und dem Wohnungsvermittler oder Makler
- Banküberweisungen oder Belege über die Zahlung der Provision
- Zeugenaussagen oder Kontaktinformationen von Zeugen
Versand und Empfangsbestätigung
Senden Sie Ihre Anzeige per Einschreiben mit Rückschein an die zuständige Behörde. Bewahren Sie den Rückschein als Empfangsbestätigung auf. Geben Sie Ihre Kontaktdaten an, damit die Behörde Sie bei Rückfragen erreichen kann.
Fazit
Das Einreichen einer Anzeige wegen Provisionserschleichung erfordert Sorgfalt und Nachweise. Mit einem präzisen und sachlichen Schreiben haben Sie die besten Chancen, Ihr Anliegen erfolgreich bei der zuständigen Behörde vorzubringen.
FAQ Anzeige eines Wohnungsvermittlers bzw. Maklers wegen Provisionserschleichung
Um eine wirksame Anzeige wegen Provisionserschleichung gegen einen Wohnungsvermittler bzw. Makler zu erstellen, sollten Sie folgende Informationen und Elemente einbeziehen:
1. Datum und Ort der Anzeige: Beginnen Sie die Anzeige mit dem Ort, an dem Sie die Anzeige erstellen, und dem Datum, an dem Sie die Anzeige erstellen.
2. Ihre persönlichen Daten: Geben Sie Ihren vollständigen Namen, Ihre Adresse und Ihre Kontaktdaten an.
3. Name und Adresse des Wohnungsvermittlers bzw. Maklers: Geben Sie den vollständigen Namen und die Adresse des Wohnungsvermittlers oder Maklers an, gegen den Sie die Anzeige erstatten möchten.
4. Sachverhalt: Beschreiben Sie ausführlich den Sachverhalt, der zur Provisionserschleichung geführt hat. Fügen Sie alle relevanten Tatsachen und Beweise hinzu, die Ihre Anschuldigungen stützen.
5. Rechtliche Grundlage: Erklären Sie, auf welcher rechtlichen Grundlage Sie die Anzeige erstatten, z. B. § 5a Abs. 2 Wohnungsvermittlungsgesetz (WoVermRG).
6. Forderungen: Geben Sie an, was Sie von dem Wohnungsvermittler bzw. Makler verlangen, z. B. Schadensersatz oder Rückzahlung der unrechtmäßig erlangten Provision.
7. Zeugen und Beweismittel: Listen Sie alle Zeugen und Beweismittel auf, die Ihre Anschuldigungen unterstützen können.
8. Unterschrift: Unterschreiben Sie die Anzeige mit Ihrem vollständigen Namen.
Es gibt keine festgelegten Fristen für die Erstattung einer Anzeige wegen Provisionserschleichung gegen einen Wohnungsvermittler bzw. Makler. Es wird jedoch empfohlen, die Anzeige so schnell wie möglich zu erstatten, um sicherzustellen, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben.
Es besteht keine gesetzliche Pflicht, einen Rechtsanwalt einzuschalten, um eine Anzeige wegen Provisionserschleichung gegen einen Wohnungsvermittler bzw. Makler zu erstatten. Es kann jedoch sinnvoll sein, sich rechtlichen Rat einzuholen, um Ihre Chancen auf Erfolg zu erhöhen und eine angemessene Durchsetzung Ihrer Rechte zu gewährleisten.
Wenn ein Wohnungsvermittler bzw. Makler wegen Provisionserschleichung angezeigt wird und sich die Anschuldigungen als wahr erweisen, kann dies verschiedene Konsequenzen haben, darunter:
– Disziplinarmaßnahmen oder Sanktionen gegen den Wohnungsvermittler bzw. Makler durch die zuständige Aufsichtsbehörde.
– Schadensersatzforderungen des Geschädigten gegen den Wohnungsvermittler bzw. Makler.
– Strafrechtliche Konsequenzen, falls das Verhalten des Wohnungsvermittlers bzw. Maklers strafrechtlich relevant ist.
Um Ihre Rechte als Mieter zu schützen und Provisionserschleichung zu vermeiden, ist es ratsam:
– Sich über die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu informieren, z. B. das Wohnungsvermittlungsgesetz (WoVermRG).
– Vor Abschluss eines Mietvertrags prüfen, ob eine Provisionszahlung überhaupt gerechtfertigt ist.
– Sich mit anderen Mietern austauschen, um Informationen über seriöse Wohnungsvermittler bzw. Makler zu erhalten.
– Einen Mietvertrag nur unterzeichnen, wenn Sie sicher sind, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
Ja, als Mieter können Sie die unrechtmäßig erhobene Provision zurückfordern, wenn Sie Opfer von Provisionserschleichung durch einen Wohnungsvermittler bzw. Makler geworden sind. Sie haben Anspruch auf Rückzahlung der Provision sowie möglicherweise auf Schadensersatz.
Um eine Anzeige wegen Provisionserschleichung gegen einen Wohnungsvermittler bzw. Makler zu unterstützen, sollten Sie folgende Beweise sammeln:
– Korrespondenz, z. B. E-Mails oder Schriftverkehr, in denen die Provisionszahlung oder der Provisionsbetrag erwähnt wird.
– Zeugenaussagen von anderen Mietern oder Personen, die ähnliche Erfahrungen gemacht haben.
– Kopien von Verträgen oder anderen Dokumenten, aus denen hervorgeht, dass der Wohnungsvermittler bzw. Makler unberechtigt eine Provision verlangt hat.
– Beweise für die tatsächliche Zahlung der Provision, z. B. Quittungen oder Überweisungsbelege.
Ja, Sie können sich an eine Verbraucherzentrale wenden, um Unterstützung bei einer Anzeige wegen Provisionserschleichung gegen einen Wohnungsvermittler bzw. Makler zu erhalten. Die Verbraucherzentralen bieten Beratung und Hilfe bei rechtlichen Problemen im Zusammenhang mit dem Mietrecht.
Das Verfahren zur Erstattung einer Anzeige wegen Provisionserschleichung kann in den einzelnen Bundesländern in Deutschland variieren. Es ist ratsam, sich vor der Erstattung der Anzeige über die spezifischen Verfahrensregeln und Zuständigkeiten in Ihrem Bundesland zu informieren.
Wenn Sie Opfer von Provisionserschleichung durch einen Wohnungsvermittler bzw. Makler geworden sind, können Sie zusätzlich zur Erstattung einer Anzeige auch weitere rechtliche Schritte unternehmen, wie z. B.:
– Einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche beauftragen.
– Schadensersatzansprüche geltend machen.
– Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einreichen.
– Strafanzeige wegen Betrugs stellen, falls das Verhalten des Wohnungsvermittlers bzw. Maklers strafrechtlich relevant ist.
Bitte beachten Sie, dass diese Antworten keine rechtliche Beratung darstellen und im Zweifel eine individuelle rechtliche Beratung durch einen Fachanwalt für Mietrecht oder eine andere Rechtsberatungsstelle empfohlen wird.
Vorlage: Anzeige eines Wohnungsvermittlers bzw. Maklers wegen Provisionserschleichung
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erstatten wir Anzeige gegen den Wohnungsvermittler bzw. Makler [Vermittler/Maklername] aufgrund des Verdachts auf Provisionserschleichung im Zusammenhang mit der Vermittlung einer Wohnung in [Stadt/Land]. Wir bitten um Ihre Unterstützung bei der Durchführung weiterer Ermittlungen.
Sachverhalt:
- 1. Beschreibung der zu vermietenden Wohnung:
- – Adresse: [Adresse der Wohnung]
- – Größe: [Größe der Wohnung]
- – Anzahl der Zimmer: [Anzahl der Zimmer]
- – Mietpreis: [Mietpreis]
- 2. Art der Vereinbarung:
- – Der Vermittler bzw. Makler wurde von uns beauftragt, einen geeigneten Mieter für die Wohnung zu finden und die Vermietung zu unterstützen.
- 3. Vereinbarung der Provision:
- – Es wurde eine Provision in Höhe von [Provisionsbetrag] oder [Prozentsatz]% des Monatsmietpreises bei erfolgreicher Vermittlung vereinbart.
- 4. Erkennen der Provisionserschleichung:
- – Der Vermittler bzw. Makler hat uns gegenüber verschwiegen, dass er die Wohnung bereits an eine andere Partei vermittelt hatte.
- – Er hat stattdessen vorgegeben, dass er noch nach einem geeigneten Mieter sucht und den Vermietungsprozess aktiv vorantreibt.
- – Nach unseren eigenen Nachforschungen haben wir jedoch herausgefunden, dass die Wohnung bereits anderweitig vermietet wurde und der Makler somit keine aktive Vermittlung durchführt.
- 5. Schaden durch Provisionserschleichung:
- – Durch die Provisionserschleichung entstand uns ein finanzieller Schaden in Höhe der vereinbarten Provision.
- – Wir haben bereits einen anderen Mieter gefunden und die Wohnung selbstständig vermietet.
- – Wir fordern den Makler auf, den vereinbarten Provisionsbetrag umgehend an uns zurückzuerstatten.
Beweismittel:
- Protokolle der Kommunikation mit dem Vermittler bzw. Makler.
- Zeugenaussagen von Personen, die von der Provisionserschleichung Kenntnis haben.
- Dokumentation der Vermietung der Wohnung an einen anderen Mieter.
- Schriftlicher Nachweis der Rückforderung der Provision.
Rechtliche Grundlage:
Die Provisionserschleichung stellt nach deutschem Recht eine Verletzung der Maklerpflichten dar und kann als Betrug gemäß § 263 StGB (Strafgesetzbuch) strafrechtlich verfolgt werden. Darüber hinaus besteht ein zivilrechtlicher Anspruch auf Rückzahlung der unrechtmäßig erlangten Provision.
Fazit:
Wir bitten um eine umgehende Bearbeitung unserer Anzeige und eine Prüfung der Sachlage. Sollte sich der Verdacht der Provisionserschleichung bestätigen, erwarten wir eine konsequente Bestrafung des Wohnungsvermittlers bzw. Maklers und die Rückzahlung der unrechtmäßig erlangten Provision.
Wir stehen Ihnen für weitere Informationen und zur Verfügung und danken Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen,
[Ihr Name] [Ihre Anschrift] [Ihre E-Mail-Adresse] [Ihre Telefonnummer]