Öffnen – Auskunftsverlangen Zeitmietvertrag

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Vorlage: Auskunftsverlangen Zeitmietvertrag

Herr/Frau [Vollständiger Name des Mieters] [Straße und Hausnummer] [PLZ und Stadt] [Datum] [Name und Anschrift des Vermieters]

Betreff: Auskunftsverlangen Zeitmietvertrag

Sehr geehrter Herr/Frau [Name des Vermieters],

hiermit möchte ich mein Recht auf Auskunft gemäß § 556e BGB in Verbindung mit § 556f BGB geltend machen und Sie bitten, mir die folgenden Informationen und Unterlagen bezüglich meines Zeitmietvertrags zur Verfügung zu stellen:

  1. Den tatsächlichen Beginn des Mietverhältnisses
  2. Die vereinbarte Dauer des Zeitmietvertrags
  3. Etwaige schriftliche Vereinbarungen, die eine zeitliche Befristung des Mietvertrags rechtfertigen
  4. Einen Nachweis für eine eventuelle Verlängerung des Mietvertrags über die ursprüngliche Befristung hinaus
  5. Informationen über den Grund für die Befristung des Mietvertrags
  6. Etwaige Kündigungstermine oder -fristen, die im Mietvertrag festgelegt sind
  7. Eventuelle Verlängerungsoptionen, die im Mietvertrag vereinbart wurden
  8. Eine Kopie des aktuellen Mietvertrags

Ich bitte Sie, mir die angeforderten Informationen und Unterlagen innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt dieses Schreibens zur Verfügung zu stellen. Gemäß § 556f Abs. 2 BGB sind Sie zur Auskunftserteilung verpflichtet.

Sollten Sie meiner Aufforderung nicht innerhalb der genannten Frist nachkommen, behalte ich mir vor, weitere rechtliche Schritte einzuleiten.

Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Bemühungen und stehe Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

[Vollständiger Name des Mieters]

 

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Auskunftsverlangen Zeitmietvertrag
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FAQ Auskunftsverlangen Zeitmietvertrag

Frage 1: Was ist ein Zeitmietvertrag?
Ein Zeitmietvertrag ist ein Mietvertrag, bei dem die Parteien eine zeitliche Befristung des Mietverhältnisses vereinbaren. Nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit endet das Mietverhältnis automatisch ohne Kündigung.
Frage 2: Kann der Vermieter nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit den Vertrag verlängern?
Ja, der Vermieter kann nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit den Vertrag verlängern, sofern beide Parteien dem zustimmen. Dies sollte schriftlich vereinbart werden.
Frage 3: Kann der Mieter vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit aus dem Vertrag aussteigen?
Grundsätzlich ist ein vorzeitiger Ausstieg aus einem Zeitmietvertrag nicht möglich, da das Mietverhältnis für die vereinbarte Zeit festgeschrieben ist. Eine vorzeitige Kündigung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, beispielsweise bei einem wichtigen Grund.
Frage 4: Welche Angaben müssen in einem Auskunftsverlangen gemacht werden?
In einem Auskunftsverlangen sollten der Name des Mieters, die Anschrift der Mietwohnung und der Zeitraum des Mietverhältnisses angegeben werden. Außerdem sollte das Auskunftsverlangen mit Datum und Unterschrift versehen sein.
Frage 5: Wie muss das Auskunftsverlangen formuliert sein?
Das Auskunftsverlangen sollte höflich und präzise formuliert sein. Der Mieter sollte klar und deutlich zum Ausdruck bringen, welche Informationen er vom Vermieter verlangt. Es empfiehlt sich das Schreiben von einem Rechtsanwalt prüfen zu lassen, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Elemente enthalten sind.
Frage 6: Gibt es eine Frist, innerhalb derer der Vermieter auf ein Auskunftsverlangen antworten muss?
Es gibt keine gesetzliche Frist für die Beantwortung eines Auskunftsverlangens. Der Vermieter sollte jedoch innerhalb einer angemessenen Zeit auf das Verlangen reagieren, in der Regel innerhalb von zwei bis vier Wochen.
Frage 7: Was passiert, wenn der Vermieter das Auskunftsverlangen ignoriert?
Wenn der Vermieter das Auskunftsverlangen ohne berechtigten Grund ignoriert, kann der Mieter rechtliche Schritte einleiten. Dazu gehört die Einreichung einer Klage vor Gericht oder die Einschaltung eines Rechtsanwalts, der den Vermieter zur Auskunftserteilung auffordert.
Frage 8: Kann der Mieter Schadensersatz verlangen, wenn der Vermieter die Auskunft verweigert?
Der Mieter kann unter bestimmten Umständen Schadensersatz für entstandene Schäden verlangen, wenn der Vermieter die Auskunft verweigert und dadurch dem Mieter ein Nachteil entsteht. Es ist ratsam, sich diesbezüglich an einen Rechtsanwalt zu wenden, um die Erfolgsaussichten einer Schadensersatzklage zu prüfen.
Frage 9: Was kann der Mieter tun, wenn der Vermieter unrichtige oder unvollständige Auskünfte erteilt?
Wenn der Vermieter unrichtige oder unvollständige Auskünfte erteilt, kann der Mieter dagegen vorgehen. Es empfiehlt sich, die Auskunft schriftlich zu dokumentieren und gegebenenfalls Beweise zu sammeln. Ein Rechtsanwalt kann den Mieter bei der Durchsetzung seiner Ansprüche unterstützen.
Frage 10: Muss der Mieter die Kosten für die Erteilung der Auskunft tragen?
Grundsätzlich muss der Mieter die Kosten für die Erteilung der Auskunft nicht tragen. Es sei denn, die Erteilung der Auskunft erfordert einen unverhältnismäßig hohen Aufwand, z. B. aufgrund umfangreicher Recherchen oder der Beiziehung von Sachverständigen.