Öffnen – Bewilligung von Elternzeit bzw. Erziehungsurlaub

Vorlage und Muster für Bewilligung von Elternzeit bzw. Erziehungsurlaub zur Anpassung und Erstellung – Öffnen im WORD– und PDF-Format


Vorlage: Bewilligung von Elternzeit bzw. Erziehungsurlaub

Arbeitgeber
Firma XYZ
Musterstraße 123
12345 Musterstadt
Arbeitnehmer
Vorname Nachname
Musterstraße 456
12345 Musterstadt

Sehr geehrte(r) [Arbeitgeber],

hiermit beantrage ich, [Vorname Nachname], die Bewilligung von Elternzeit bzw. Erziehungsurlaub gemäß § 15 Abs. 2 des Gesetzes zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG).

Ich beabsichtige, ab dem [Datum] das Elternzeitgesetz in Anspruch zu nehmen und meine reguläre Arbeit für einen Zeitraum von [Anzahl der Monate/Jahre] zu unterbrechen. Während dieser Zeit werde ich voraussichtlich keiner Erwerbstätigkeit nachgehen.

Bitte teilen Sie mir schriftlich mit, ob Sie meine Elternzeit genehmigen können. Gemäß § 16 Abs. 1 Satz 1 BEEG sind Sie verpflichtet, Ihre Entscheidung spätestens bis zwei Monate vor dem geplanten Beginn der Elternzeit mitzuteilen.

Sollten Sie nicht in der Lage sein, die Elternzeit zu bewilligen, bitte ich um eine schriftliche Begründung Ihrer Ablehnung.

Ich weise darauf hin, dass ich berechtigt bin, die Elternzeit in bis zu drei aufeinanderfolgenden Zeiträumen zu nehmen, sofern dies im gegenseitigen Einvernehmen möglich ist. Eine solche Aufteilung würde es mir ermöglichen, meine berufliche Tätigkeit flexibler mit meiner Verantwortung als Elternteil zu vereinbaren. Bitte stimmen Sie dem gegebenenfalls zu und geben Sie mir Bescheid, wie die Aufteilung aussehen könnte.

Ich versichere Ihnen, dass ich nach Ablauf der Elternzeit zu meinem bisherigen Arbeitsplatz zurückkehren werde, sofern nichts Gegenteiliges vereinbart wird.

Ich stehe Ihnen gerne für weitere Rückfragen und zur Klärung eventueller Details zur Verfügung. Bitte kontaktieren Sie mich per E-Mail unter [E-Mail-Adresse] oder telefonisch unter [Telefonnummer].

Bitte senden Sie mir die Genehmigung der Elternzeit sowie eine Bestätigung über den Zeitraum schriftlich zu.

Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Bemühungen und verbleibe mit freundlichen Grüßen,

[Vorname Nachname]

 

Muster und Vorlage für Bewilligung von Elternzeit bzw. Erziehungsurlaub zur Anpassung und Erstellung im WORD– und PDF-Format



Bewilligung von Elternzeit bzw. Erziehungsurlaub
PDF – WORD Format
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Die Bewilligung von Elternzeit bzw. Erziehungsurlaub ist ein wichtiges Thema für viele Eltern. Im Folgenden beantworten wir 10 häufig gestellte Fragen (FAQ) zu diesem Thema:

Frage 1: Wie beantrage ich Elternzeit?

Um Elternzeit zu beantragen, müssen Sie einen schriftlichen Antrag bei Ihrem Arbeitgeber einreichen. Dieser Antrag sollte idealerweise rechtzeitig vor dem gewünschten Beginn der Elternzeit gestellt werden.

Frage 2: Wie lange darf ich Elternzeit nehmen?

Jeder Elternteil hat grundsätzlich Anspruch auf bis zu drei Jahre Elternzeit. Diese Zeit kann aufgeteilt werden und muss nicht am Stück genommen werden. Bitte beachten Sie jedoch, dass der Arbeitgeber bestimmte Fristen für die Anmeldung der Elternzeit festlegen kann.

Frage 3: Wird mein Arbeitsplatz während der Elternzeit für mich reserviert?

Während der Elternzeit ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, Ihnen Ihren Arbeitsplatz in derselben oder einer gleichwertigen Position zurückzustellen. Dies gilt jedoch nur, wenn die Elternzeit nicht länger als drei Jahre dauert.

Frage 4: Kann ich während der Elternzeit arbeiten?

Während der Elternzeit besteht grundsätzlich ein Beschäftigungsverbot. Sie dürfen jedoch bis zu 30 Stunden pro Woche in Teilzeit arbeiten, sofern Sie dies mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren.

Frage 5: Bekomme ich während der Elternzeit weiterhin mein Gehalt?

Während der Elternzeit haben Sie Anspruch auf Elterngeld vom Staat. Dieses beträgt in der Regel 67% des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten 12 Monate vor der Geburt des Kindes.

Frage 6: Kann ich die Elternzeit vorzeitig beenden?

Ja, Sie können die Elternzeit vorzeitig beenden. In diesem Fall müssen Sie Ihren Arbeitgeber rechtzeitig darüber informieren und die genauen Einzelheiten mit ihm besprechen.

Frage 7: Muss ich meine Elternzeit vor der Geburt des Kindes beantragen?

Nein, Sie müssen die Elternzeit nicht vor der Geburt des Kindes beantragen. Sie können den Antrag auch nach der Geburt stellen, sollten dies jedoch rechtzeitig tun, damit Ihr Arbeitgeber genügend Vorlaufzeit hat.

Frage 8: Kann meine Elternzeit abgelehnt werden?

Grundsätzlich hat jeder Elternteil einen Anspruch auf Elternzeit. Es gibt jedoch Ausnahmen, zum Beispiel wenn dringende betriebliche Gründe gegen die Gewährung der Elternzeit sprechen.

Frage 9: Kann ich während der Elternzeit meine Leistungen der Sozialversicherung behalten?

Während der Elternzeit bleibt der Versicherungsschutz in der Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Rentenversicherung bestehen. Sie müssen jedoch dafür sorgen, dass die Beiträge weiterhin rechtzeitig gezahlt werden.

Frage 10: Ist es möglich, Elternzeit zu nehmen, wenn das Kind bereits älter ist?

Elternzeit kann bis zum 8. Geburtstag des Kindes beantragt werden. Es ist jedoch zu beachten, dass die Ansprüche auf Elterngeld und andere Unterstützungsleistungen zeitlich begrenzt sind und sich verringern können, je älter das Kind ist.

Wir hoffen, dass wir die wichtigsten Fragen zum Thema Elternzeit bzw. Erziehungsurlaub beantworten konnten. Sollten Sie weitere Fragen haben, empfehlen wir Ihnen, sich rechtzeitig an einen erfahrenen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin zu wenden.